Handelsregister B des Amtsgerichts Stadthagen
Abdruck
Nummer der Firma:
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HRB 2630
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Bäckerei Achter GmbH
b)
Obernkirchen
c)
Die Herstellung und der Vertrieb von
Backwaren jeder Art. Die Gesellschaft ist
berechtigt, alle Geschäfte auszuführen und
zu betreiben, die damit in Zusammenhang
stehen.
50.000,00
DEM
a)
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere
Geschäftsführer.
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer gemeinsam
vertreten.
Den Geschäftsführern kann jeweils
Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Den
Geschäftsführern kann jeweils die Befugnis
erteilt werden, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
b)
Geschäftsführer:
Achter, Herbert, Obernkirchen
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 22.11.1988
zuletzt geändert am 14.03.1989
a)
03.08.2005
Tautenhahn
b)
Gesellschaftsvertrag Bl.
11 ff Sdb.
Tag der ersten
Eintragung: 24.04.1989
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
03.08.2005.
2
b)
Geschäftsanschrift:
Lange Straße 5, 31683 Obernkirchen
c)
1. Die Herstellung und der Vertrieb von
Backwaren jeder Art.
2. Die Gesellschaft ist befugt, zur
Erreichung der in Abs. 1 aufgeführten
Zwecke gleichartige oder ähnliche
Unternehmen zu errichten, zu erwerben
oder sich an solchen Unternehmen zu
beteiligen.
3. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland
unter Ihrer oder unter anderer Firma
Zweigniederlassungen errichten,
gleichartige oder ähnliche Unternehmen
erwerben und/oder Vertretungen von
26.000,00
EUR
b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Achter, Lena, Obernkirchen, *XX.XX.1982
einzelvertretungsberechtigt.
Personenbezogene Daten von Amts wegen
berichtigt, nun:
Geschäftsführer:
Achter, Herbert, Obernkirchen, *XX.XX.1950
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Die Gesellschafterversammlung hat am 19.05.2015
beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro
umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 um EUR 435,41 auf
EUR 26.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in §
3 (Stammkapital) zu ändern.
Der Gesellschaftsvertrag wurde im übrigen vollständig neu
gefaßt.
Die Gesellschafterversammlung vom 03.08.2015 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die
Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
a)
11.09.2015
Schumann
b)
Geschäftsanschrift von
Amts wegen gemäß § 3
Abs. 1 S. 3 EGGmbHG
eingetragen.
Abruf vom 27.03.2024
Handelsregister B des Amtsgerichts Stadthagen
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Nummer der Firma:
Seite 2 von 2
HRB 2630
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
solchen übernehmen und wieder aufgeben.
4. Die Gesellschaft darf sich ferner mit
anderen gleichartigen oder ähnlichen
Unternehmen zu Arbeits- und
Interessengemeinschaften
zusammenschließen und solche auflösen.
Abruf vom 27.03.2024