Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. (064)
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Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Die Verwaltung des eigenen Vermögens. Dem Unternehmen gestattet ist der Erwerb, das Halten, die Verwaltung, die Veräußerung und sonstige Verwertung von Unternehmensbeteiligungen an in- und ausländischen Gesellschaften sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte, insbesondere die Gründung neuer Unternehmen sowie die Verwaltung und Verwertung von Vermögens-, Wertpapier- und Immobilienbeständen. Die Gesellschaft ist befugt, gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu erwerben, sich an solchen zu beteiligen, Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten sowie sämtliche Geschäfte zu betreiben, die mit dem Gegenstand des Unternehmens im Zusammenhang stehen oder die geeignet sind, die Unternehmungen der Gesellschaft zu fördern.