| Gegenstand | - die Herstellung und Errichtung von Gebäuden und Bauwerken aller Art, - die Herstellung und Errichtung von Straßen, Wegen, Spiel-, Sport-und Erholungsanlagen und sämtlicher damit verbundener baulicher Nebenanlagen, - die Erbringung und Durchführung von Planungsleistungen aller Art, einschließlich sämtlicher Fachleistungen und Leistungen von Sonderfachleuten, - der Abbruch und die Entsorgung von Gebäuden, Bauwerken, Straßen, Wegen, Spiel-, Sport- und Erholungsanlagen aller Art, soweit dazu keine besondere behördliche Erlaubnis oder Genehmigung erforderlich ist, - der Handel mit, die Herstellung und der Vertrieb von Baustoffen aller Art, - die Erschließung und Ausbeutung der Lagerstätten von Bodenschätzen und sonstigen Bodenbestandteilen, deren Gewinnung, Abbau- und Weiterverarbeitung sowie der Handel mit diesen. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen,sich an solchen beteiligen,solche vertreten und insbesondere deren Geschäftsführung übernehmen.Die Gesellschaft darf auch Zweigniederlassungen errichten.Die Gesellschaft darf darüber hinaus alle Geschäfte tätigen,die den Gegenstand des Unternehmens fördern. |