Auswahl Befreiung von §181 BGB › Befreiung von §181 BGB
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Der Erwerb von Immobilien, der Verkauf von Immobilien, die Vermietung und Verpachtung von Immobilien sowie sämtliche damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen. Der Gesellschaft ist es gestattet, sich an anderen Gesellschaften zu beteiligen und den Geschäftszweck auszuweiten