| Gegenstand | Aufgaben und Zwecke der Gesellschaft sind: Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Wohlfahrtswesens, die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, die Förderung der Hilfe für Behinderte sowie die selbstlose Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Maßnahmen zur selbstlosen Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind (§ 58 Nr. 1 AO) oder die wirtschaftlich hilfebedürftig im Sinne von § 58 Abs. 2 AO sind. Der Satzungszweck wird insoweit auch durch die Bereitstellung von Wohnraum an nachweislich wirtschaftlich hilfebedürftige Personen im Sinne von § 53 Nr. 2 AO verwirklicht. Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht insbesondere durch - die Förderung, Betreuung, Ausbildung, Beschäftigung und Eingliederung von Menschen mit geistiger und/oder anderer Behinderungen, - die Pflege und Betreuung alter, kranker und hilfsbedürftiger Menschen, - die Beratung und Unterstützung von Bürgerinnen und Bürgern in sozialen Angelegenheiten, - die Förderung und Betreuung von Organisationen, die dem Paritätischen Wohlfahrtsverband Niedersachsen e. V. angeschlossen sind, und zwar beschränkt auf die Landkreise Schaumburg und Hameln-Pyrmont. Hierzu unterhält und betreibt die Gesellschaft insbesondere Werkstätten für Menschen mit Behinderung, Wohnangebote, ambulante Hilfen, Kindertagesstätten, Frühförderstellen, Beratungseinrichtungen sowie Schulen. Der Gesellschaft obliegt es, ihre Tätigkeiten mit denen ihres Hauptgesellschafters, dem Paritätischen Wohlfahrtsverband Niedersachsen e. V., und den Lebenshilfegesellschaftern in Zielsetzung gemäß den einzelnen Satzungen abzustimmen. Die Gesellschaft hat die aus ihrer Arbeit gewonnenen Erfahrungen und Kenntnisse und gegebenenfalls auch Leistungen den Gesellschaftern und deren Mitgliedsorganisationen, soweit es die Erfüllung der eigenen Aufgaben zulässt, zur Verfügung zu stellen. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Körperschaften zu beteiligen. |