| Gegenstand | 1. Die gGmbH widmet sich der Behindertenhilfe, der Integration von behinderten, verhaltensauffälligen und sozial benachteiligten Menschen und Maßnahmen der Jugendhilfe. Diese Zielsetzung soll durch nachfolgende Maßnahmen verwirklicht werden: Heilpädagogisches Arbeiten mit Pferden, Reit- und Voltigierunterricht in integrativen Gruppen, Durchführung von Fortbildungen (Integrationsarbeit, heilpädagogischer Reitunterricht für verschiedene Zielgruppen), heilpädagogische Angebote mit Pferden für Schulen, Kindergärten, Sonderschulen, Heime. 1.1 Beim heilpädagogischen Arbeiten mit Pferden steht die individuelle Förderung und Therapie der einzelnen Person im Vordergrund. Im Umgang mit dem Pferd wird der Mensch ganzheitlich angesprochen: körperlich, geistig, emotional und sozial. Dazu gehört das Aufbauen einer Beziehung, das Pflegen und Führen des Pferdes, Mithilfe bei der Stallarbeit, das Pferd als Arbeitspartner, Ausritte, Reiterspiele, Wanderritte usw. Die jeweilige Auswahl des Einsatzes des Pferdes orientiert sich immer am Stand des Einzelnen und den sich daraus ergebenden Zielvorstellungen des Reitpädagogen, wobei vor allem eine günstige Beeinflussung des Verhaltens und Befindens des Klienten erreicht werden soll. 1.2 Zielgruppe sind Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit leichten körperlichen sowie geistigen Einschränkungen, Verhaltensauffälligkeiten, Lernstörungen, Störungen im Bereich der Sinneswahrnehmungen und seelischen Problemen. 1.3 Dies soll verwirklicht werden durch die Einrichtung und Betrieb geeigneter Anlagen sowie der Bereitstellung der für diesen Zweck erforderlichen personellen und sachlichen Mittel. Außerdem sollen in diesem Bereich interessierte Personen Möglichkeiten zur Fortbildung im Bereich heilpädagogischen Arbeitens mit Pferden und integrativer Reitunterricht gegeben werden. 1.4 Die Beschaffung und zweckentsprechende Verwendung öffentlicher und privater Mittel dient der Verwirklichung für die in 1.1 und 1.2 genannten Zwecke. 2. Die gGmbH verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO 1977). Die gGmbH ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der GmbH dürfen nur für die in 1.1 und 1.2 genannten Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter erhalten keine Zuwendung aus Mitteln der gGmbH. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der GmbH fremd sind oder durch unverhältnismäßige hohe Vergütungen begünstigt werden. Die gGmbH ist politisch, rassisch und konfessionell neutral. |