Handelsregister B des Amtsgerichts Osnabrück
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Nummer der Firma:
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HRB 211351
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
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4
5
6
7
1
a)
ViVa Fitness Verwaltungs-GmbH 2.0.
b)
Quakenbrück
Geschäftsanschrift:
Farwicker Str. 4, 49610 Quakenbrück
c)
der Erwerb und das Halten von
Beteiligungen sowie die Übernahme der
persönlichen Haftung und
Geschäftsführung bei diesen, insbesondere
die Beteiligung als persönlich haftende
geschäftsführende Gesellschafterin an der
ViVa Fitness GmbH & Co. KG 2.0 mit dem
Sitz in 49661 Cloppenburg.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Reimchen, Viktor, Quakenbrück, *XX.XX.1985
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Bestellt als
Geschäftsführer:
Reimchen, Valeri, Quakenbrück, *XX.XX.1982
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 02.01.2017
Die Gesellschafterversammlung vom 20.02.2017 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz)
und mit ihr die Sitzverlegung von Cloppenburg (bisher
Amtsgericht Oldenburg HRB 211648) nach Quakenbrück
beschlossen.
a)
22.03.2017
Duram
Abruf vom 23.03.2024