| Gegenstand | Ausübung sämtlicher Architektenleistungen und weiterer Ingenieurleistungen, soweit diese in Rahmen des berufsrechtlichen Zulässigen ausgeübt werden können, mithin nur freiberufliche, keine gewerblichen Tätigkeiten, Anpachtung von Betrieben gleicher Art, die Beteiligung an - gleichgültig in welcher Rechtsform - und die Übernahme der Geschäftsführung und Verwaltung von Betrieben gleicher Art. Die Gesellschaft ist insbesondere berechtigt, Anlagen und Geschäfte zu errichten, zu betreiben, zu pachten, zu verpachten, zu vertreten und zu veräußern. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an gleichen, ähnlichen oder anderen Unternehmen zu beteiligen, solche zu erwerben, zu vertreten oder zu gründen. |