Handelsregister B des Amtsgerichts Oldenburg
(Oldenburg)
Abdruck
Nummer der Firma:
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HRB 112078
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
V.K. Montagen GmbH
b)
Vechta
c)
Montage von genormten Teilen.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt dieser
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder
durch einen Geschäftsführer zusammen mit
einem Prokuristen vertreten. Den
Geschäftsführern kann jeweils
Einzelvertretungsbefugnis und die Befugnis
erteilt werden, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
b)
Geschäftsführer:
Kolhoff, Vitus, Vechta-Langförden, *XX.XX.1966
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 30.05.2003 zuletzt geändert am
04.08.2003
a)
26.10.2005
Pude
b)
Tag der ersten
Eintragung: 21.08.2003
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und bei gleichzeitiger
Änderung der örtlichen
Zuständigkeit an die
Stelle des bisherigen
Registerblattes HRB
3663 Amtsgericht Vechta
getreten.
Freigegeben am
26.10.2005.
2
b)
Geschäftsanschrift:
Schwichteler Straße 21, 49377 Vechta
a)
16.06.2017
Eberding
b)
Geschäftsanschrift von
Amts wegen gemäß § 3
Abs. 1 S. 3 EGGmbHG
eingetragen.
3
b)
Geschäftsanschrift:
Holtruper Straße 14, 49377 Vechta
a)
24.03.2022
Köhrmann
Abruf vom 12.03.2024