Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Gegenstand
Betrieb von Spielhallen sowie Aufstellung und Verwaltung von Geldspielgeräten, Waren- und Unterhaltungsautomaten, An- und Verkauf entsprechender Geräte sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte.