Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer, denen Einzelvertretungsbefugnis erteilt wurde, sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
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Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Beteiligung - gleichgültig in welcher Rechtsform - an anderen Gesellschaften sowie Übernahme der Geschäftsführung und Verwaltung des Geschäftsbetriebs anderer Gesellschaften, insbesondere als Komplementärin von Kommanditgesellschaften