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Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts “steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (§§51 ff. AO). 1. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugendhilfe sowie die Förderung von Erziehung und Bildung (§ 52 Nr.4 und Nr.7 AO). 2. Zur Verwirklichung des Gesellschaftszwecks ist Gegenstand der Gesellschaft der Betrieb von Einrichtungen der Erziehung, d.h. von Kindertagesstätten. 3. Soweit die Gesellschaft ihre Aufgaben nicht selbst wahrnimmt, wird sie sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben Hilfspersonen im Sinne des § 57 Abs. 1 S. 2 der Abgabenordnung bedienen. 4. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten.