| Gegenstand | Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Kinder- und Jugendhilfe. Der Satzungszweck wird insbesondere durch die Betreuung von Kindern, Jugendlichen, Erwachsenen und Familien, unabhängig des Geschlechts, der Religion, der Herkunft und der Hautfarbe, vor dem Hintergrund unterschiedlichster Problemlagen verwirklicht. Der Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Bereich der stationären und ambulanten Hilfen zur Erziehung nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII). Im Einzelnen: Hilfe zur Erziehung (§ 27 SGB VIII) , Erziehungsbeistandschaft § 30 SGB VIll) , Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31 SGB VIII), Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform (§ 34 SGB VI), Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung (§ 35 SGB VIII), Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung (§ 35a SGB VIII), Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung (§ 41 SGB VIII), Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen (§ 42 SGB VIII). Die o.g. Betreuungsformen lassen sich durch die Zusammenarbeit mit den zuständigen Jugendämtern und die Umsetzung durch die Gesellschaft verwirklichen. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschaft ist berechtigt, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und der Bestimmungen dieses Gesellschaftsvertrages alle Geschäfte und Rechtshandlungen vorzunehmen, die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks dienlich sind oder das Unternehmen zu fördern geeignet erscheinen. |