Auswahl Befreiung von §181 BGB › Befreiung von §181 BGB
Code: Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (021)
Gegenstand
Betreiben eines Dachdeckerei Meisterbetriebes und eines Fachbetriebes für Holz- und Bautenschutz sowie für Altbausanierung und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte