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Code: Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (021)
Gegenstand
die Verwaltung eigenen Vermögens, die Verwaltung, der Erwerb, das Halten und die Veräußerung von Immobilien und Anteilen bzw. Beteiligungen an anderen Gesellschaften im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten sind ausgeschlossen.