Auswahl Befreiung von §181 BGB › Befreiung von §181 BGB
Code: Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (021)
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Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
der Aufbau von Kommunikations- und Vertriebsnetzwerken, der erlaubnisfreie Vertrieb von Handelswaren aller Art, die Planung von Veranstaltungen, die Mitarbeiterschulung für vertriebsorientierte Personen und Unternehmen sowie die Ausübung artverwandter Tätigkeiten