Handelsregister B des Amtsgerichts Hildesheim
Abdruck
Nummer der Firma:
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HRB 100290
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Nikolaus-Verwaltungs GmbH
b)
Gifhorn
c)
Vermögensverwaltung sowie die
Übernahme der persönlichen Haftung bei
der GmbH & Co.
50.000,00
DEM
a)
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere
Geschäftsführer.
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
Den Geschäftsführern kann jeweils
Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Den
Geschäftsführern kann jeweils die Befugnis
erteilt werden, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
b)
Geschäftsführer:
Nikolaus, Ulrich, Kfz-Schlosser, Gifhorn-Kästorf
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 24.06.1994 zuletzt geändert am
04.09.1995
a)
16.01.2006
Schröter
b)
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
16.01.2006.
2
b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
ergänzt als
Geschäftsanschrift:
Wahrenholzer Straße 2a, 38518 Gifhorn
a)
19.07.2013
Gentemann
3
a)
24.04.2014
Martens
b)
Komplementärin in HRA
100221.
Fall 6
Abruf vom 12.03.2024