| Gegenstand | 1. Die Errichtung, der Erwerb, die Erweiterung und der Betrieb von Schwimmbädern und anderen Freizeiteinrichtungen. 2. Der Erwerb, das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen jeder Art an Unternehmen, deren Gegenstand a) die Versorgung mit Elektrizität, Gas einschließlich Flüssiggas, Wasser, Wärme und regenerativen Energien, b) die Erzeugung, der Bezug, der Handel, der Transport und die Verteilung von Elektrizität, Gas, einschließlich Flüssiggas, Wasser, Wärme und regenerativen Energien, c) die Errichtung, der Erwerb, die Erweiterung und der Betrieb der diesem Zweck dienenden Anlagen sowie dazugehörige und ähnliche Geschäfte 3. Der Erwerb, das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen jeder Art an Unternehmen, deren Gegenstand die Errichtung, der Erwerb, die Erweiterung und der Betrieb von Parkhäusern ist. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, durch die der Gesellschaftszweck gefördert werden kann; dazu gehören auch Geschäftsbesorgungen und Betriebsführungen für Dritte, die Tätigkeiten im Sinne des Abs. 1 verrichten. Die Gesellschaft kann andere Unternehmen betreiben, sich an ihnen beteiligen, solche Unternehmen sowie Hilfs- und Nebenbetriebe erwerben, errichten, pachten oder als Gesellschaft aufnehmen und sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen. |