| Gegenstand | 1. Die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, die Pflege von Kranken und alten Menschen sowie die Hilfe für Bedürftige i.S.d. § 53 AO, die Förderung der Religion nach christlichen Grundsätzen und in Verbindung damit die christliche Seelsorge und die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe sowie die Förderung der Wissenschaft und Forschung. 2. Diese Satzungszwecke werden auch verwirklicht durch planmäßiges Zusammenwirken mit der AGAPLESION gemeinnützige AG oder deren steuerbegünstigtem Rechtsnachfolger und/oder mit der AGAPLESION gemeinnützige AG oder deren steuerbegünstigtem Rechtsnachfolger unmittelbar und mittelbar verbundenen Körperschaften, die ebenfalls die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung erfüllen, indem an diese für deren steuerbegünstigte Zwecke betriebsnotwendige Dienstleistungen erbracht, Waren beschafft und/oder Gegenstände zur Nutzung überlassen werden. Die Gesellschaft kann von den vorstehend genannten Unternehmen im Rahmen des planmäßigen Zusammenwirkens auch für die Gesellschaft betriebsnotwendige Dienstleistungen (insbesondere Catering und Reinigungsleistungen sowie Verwaltungs- und Managementleistungen) empfangen und Waren beziehen oder überlassene Gegenstände nutzen. Die Gesellschaft verwirklicht ihre Zwecke auch, indem sie anderen steuerbegünstigten Körperschaften insbesondere zur Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, der Förderung der Jugend- und Altenhilfe, der Förderung der Pflege von Kranken und alten Menschen sowie die Hilfe für Bedürftige i.S.d. § 53 AO, zur Förderung der Religion nach christlichen Grundsätzen und in Verbindung damit die christliche Seelsorge und zur Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe sowie zur Förderung der Wissenschaft und Forschung Mittel nach Maßgabe des § 58 Nr. 1 Abgabenordnung beschafft und weiterleitet. Dieser Zweck wird auch durch die Sammlung von Spenden verwirklicht. Die Zweckverwirklichung kann auch durch die Vergabe von zinsgünstigen und zinslosen Darlehen erfolgen. 3. Gegenstand der Gesellschaft ist der Betrieb von diakonischen Einrichtungen wie Krankenhäusern, Heimen und Einrichtungen der Rehabilitation sowie des betreuten Seniorenwohnens, Alten- und Krankenpflege, die ambulante und stationäre Behandlung und Pflege von Kranken nach den Grundsätzen der christlichen Krankenpflege. In ihren Einrichtungen unterhält die Gesellschaft Kapellen, die für Gottesdienste und andere gottesdienstliche Feiern bzw. Veranstaltungen zur Verfügung stehen. Ferner fördert die Gesellschaft die Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe durch die Aus-, Fort- und Weiterbildung in medizinischen und pflegerischen Berufen. Insbesondere wird mit dem Ziel der Weiterentwicklung einer patienten-, bewohnerorientierten, bedarfsgerechten Medizin und Krankenversorgung und der nachhaltigen Sicherung der dauerhaften Tätigkeitsausübung das KRANKENHAUS NEU BETHLEHEM mit seinen bettenführenden und nicht-bettenführenden Abteilungen geführt. Die Gesellschaft ist offen, weitere soziale Einrichtungen im Sinne von Absatz 1 zu übernehmen bzw. zu betreiben. Ferner fördert die Gesellschaft die medizinische und pflegerische Grundlagenforschung und klinisch angewandte Forschung, die der Allgemeinheit zugutekommt, insbesondere auf dem Gebiet der Geriatrie durch Durchführung eigener steuerbegünstigter wissenschaftlicher Projekte. Im Rahmen ihrer Aufgaben beschafft die Gesellschaft Mittel zu deren Verwendung. |