Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Vermietung, Verpachtung und Verwaltung eigenen Grundbesitzes, An- und Vermietung sowie Verpachtung fremden Grundbesitzes, Erwerb und Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, ausgenommen erlaubnispflichtige Tätigkeiten gemäß § 34c GewO.