| Gegenstand | Berufsaufgaben der Fachrichtung Architektur zweckmäßig, baukünstlerisch, technisch, wirtschaftlich, sicher, umweltgerecht und sozialverträglich zu planen und zu gestalten, städtebauliche Planungen auszuarbeiten. Die Berufsaufgaben betreffen: - Gebäude einschließlich der Innenräume, und sonstige bauliche Anlagen - Innenräume, insbesondere raumbildende Ausbauten und damit verbunden Änderungen von Gebäuden, - Landschaft, Freianlagen und Gärten, - Ausarbeitung von städtebaulichen Planungen, - Mitwirken an Entwicklungs- und Regionalplänen. Ferner berät und betreut die Gesellschaft Auftraggeber bei folgenden Aufgaben: - Beratung und Betreuung in den mit der Planung und Durchführung zusammenhängenden Fragen, - Koordinierung, Steuerung und Überwachung der Planung und Ausführung, - künstlerische Beratung, Kontrolle, ob die das Verfahren betreffenden Rechtsvorschriften eingehalten werden, - Erstattung von Fachgutachten |