Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Zweck der Körperschaft ist die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen und der Wohlfahrtspflege. Gegenstand des Unternehmens ist im Sinne der Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, der öffentlichen Gesundheitspflege und des Wohlfahrtswesens die Pflege und Begleitung pflegebedürftiger, schwer kranker, sterbender und trauernder Menschen. Ziel der Gesellschaft ist es, diesen Menschen eine ihren Bedürfnissen entsprechende Heimstatt sowie Hilfe und Betreuung zugeben. Damit sollen Menschen selbstlos unterstützt werden, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind.