Ist nur ein Direktor (= Geschäftsführer) bestellt vertritt dieser allein. Sind mehrere Direktoren (= Geschäftsführer) bestellt so vertreten jeweils 2 Direktoren (= Geschäftsführer) die Gesellschaft.
als ständiger Vertreter zugleich mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Gegenstand
Der Einzelhandel mit Textilien und keramischen Produkten.