HRB 111279 AG Aurich · aktuell
Historischer Auszug
Vitus Blank Vermögensverwaltung GmbH
Status: aktuell
Lädt...
Amtsgericht
a)
Firma
b)
Sitz
c)
Gegenstand
des
Unternehmens
Tausender
|
Hunderter
00-49
Grund-
-Vorstand
.
oder
.
Persönlich
haftende
Stamm-
Gesellschafter
kapital
Geschäftsführer
EUR
Abwickler
Prokura
Tausandar
L.
Hıundartan
I
EB
.
R
i
:
‚Blatt
Zuständigkeit
des
Registergerichts
||
Amtsgericht
Aurich
zum
1.
August
2005
geändert
durch
|
HRB
111279
Verordnung
vom
20.
Mai
2005
(Nds:
GVBl.
Nr.
12/2005
Seite
182);
|
vormals:
.
nunmehr
Amtsgericht
Aurich
|
Amtsgerich
tLeer
jr
7614
Rechtsverhältnisse
en
a)
Tag
der
Eintragung
und
Unterschrift
b)
Bemerkungen
a)
Vitus
Blank
Steuerberatungs-
gesellschaft
mbH
b)
Westoverledingen-Flachsmeer
0)
-
1.
Gegenstand
des
Unternehmens
sind
die
für
Steuerberatungsge-
sellschaften
gesetzlich
und
berufs-
rechtlich
zulässigen
Tätigkeiten
gemäß
88
33
und
57
Abs.
3
StBerG.
2.
Mit
dem
Beruf
des
Steuerbe-
raters
nicht
vereinbare
Tätig-
keiten,
insbesondere
gewerbliche
Tätigkeiten
(88
72
Abs.
1,
57
Abs.
4
Nr.
1
StBerG)
wie
z.B.
Handels-
und
Bankgeschäfte,
sind
ausge-
schlossen.
3.
Die
Gesellschaft
kann
alle
ge-
setzlich
und
berufsrechtlich
zu-
lässigen
Geschäfte
betreiben,
die
dem
Gesellschaftszweck
unmittel-
bar
oder
mittelbar
zu
dienen
geeignet
sind.
Sie
kann
andere
Steuerberaterpraxen
erwerben.
Die
Gründung
von
sowie
die
Be-
teillgung
an
gleichartigen
und
ähnlichen
Unternehmen
ist
nur
im
Rahmen
der
gesetzlichen
und
berufsrechtlichen
Bestimmungen
zulässig.
Sie
kann,
soweit
dies
_
jeweils
berufsrechtlich
zulässig
ist,
Bürogemeinschaften
und
Kooperationen
eingehen
sowie
die
Mitgliedschaft
in
einer
EWIV
erwerben.
4.
Die
Gesellschaft
darf
Zweig-
niederlassungen
errichten
und
unterhalten,
soweit
die
berufs-
rechtlichen
Voraussetzungen
(88
72
Abs.
1,
34
Abs.
2
StBerG)
erfüllt
sind.
3
4
25.909,--
|
Vitus
Blank,
geb.
am
22.04.1942,
aus
Papenburg
Ludwig
Hoormann,
geb.
am
29.06.1966,
aus
Papenburg
Gesellschaft
mit
beschränkter
Haftung.
Gesellschaftsvertrag
vom
01.07.2003.
Eine
Steuerberatungsgesellschaft
wird
vertreten
durch
einen
zur
Allein-
vertretung
oder
zur
Einzelvertretung
berechtigten
Steuerberater,
durch
mehrere
zur
gemeinschaftlichen
Vertretung
berechtigte
Steuerberater
oder
durch
einen
Steuerberater
mit
dem
Recht
zur
gemeinschaftlichen
Vertretung
mit
einem
Vorstandsmitglied,
einem
Geschäftsführer,
einem
vertretungsberechtigten
persönlich
haftenden
Gesellschafter
oder
Partner
im
Sinne
des
PartGG,
der
nicht
Steuerberater
ist;
Im
letzten
Fall
muss
durch
Regelungen
im
Innenverhältnis
gewährleistet
sein,
dass
bei
der
Willensbildung
innerhalb
der
Geschäftsführung
die
Stimmen
der
Steuer-
berater
ausschlaggebend
sind.
Dies
ist
der
zuständigen
Steuerberater-
kammer
unverzüglich
unter
Vorlage
geeigneter
Unterlagen
nachzuweisen;
Änderungen
der
Regelungen
sind
vor
ihrem
Wirksamwerden
anzuzeigen.
-
Andere
Personen
als
Steuerberater
dürfen
eine
Steuerberatungs-
gesellschaft
nicht
allein
vertreten.
Haben
andere
Personen
als
Steuer-
berater
Einzelvertretungsbefugnis,
muss
deren
Geschäftsführungsbefugnis
durch
Regelungen
im
innenverhältnis
so
beschränkt
sein,
dass
die
verantwortliche
Führung
der
Gesellschaft
durch
Steuerberater
gewährleiste
ist.
Absatz
3
Satz
2
gilt
entsprechend.
Die
Geschäftsführer
Vitus
Blank
und
Ludwig
Hoormann
sind
jeweils
einzelvertretungsberechtigt
und
befugt,
die
Gesellschaft
bei
Rechts-
geschäften
mit
sich
im
eigenen
Namen
oder
als
Vertreter
Dritter
zu
vertreten
($
181
BGB).
7
a)
Eingetragen
am
04.
September
2003
(Dewau-
gez.
Oldermann
Justizangestellte
b)
Gesellschaftsvertrag
Blatt
5
-
10
SB
RS
152
Karteikarte
für
HR
B
(gelb)
(6.
62)

Lädt...
.
:
Vorstand
a)
Firma
Persönlich
haftende
b)
Sitz
Gesellschafter
Prokura
Rechtsverhältnisse
c)
Gegenstand
des
Unternehmens
Geschäftsführer
a)
Tag
der
Eintragung
Abwickler
und
Unterschrift
b)
Bemerkungen
4
5
7
2
Veit
Johannes
Blank,
Veit
Johannes
Blank,
*14.03.1972,:Papenburg,
ist
zum
Geschäftsführer
a)
Eingetragen
am
*14.03.1972,
bestellt.
13.
Septernber
2004
.
Papenburg
Er
ist
einzelvertretungsberechtigt
und
befugt,
die
Gesellschaft
bei
Rechtsgeschäften
mit
sich
im
eigenen
Namen
oder
als
Vertreter
Dritter
zu
C
>_
—_
gez.
Oltmanns
Justizangestellte
veitreten
(8
181
BGB).
-
mn
So
Fortsetzung
auf
dem.........
ten
Blatt