Handelsregister B des Amtsgerichts Aurich
Abdruck
Nummer der Firma:
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HRB 110584
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Johann Meyer GmbH
b)
Uplengen
c)
Der Vertrieb von
Gewächshausverglasungen und ähnliche
Geschäfte.
50.000,00
DEM
a)
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere
Geschäftsführer.
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er die
Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder
durch einen Geschäftsführer zusammen mit
einem Prokuristen vertreten. Den
Geschäftsführern kann jeweils
Einzelvertretungsbefugnis und die Befugnis
erteilt werden, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
b)
Geschäftsführer:
Meyer, Johann, Kaufmann, Uplengen-Selverde
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 28.04.1995
a)
03.05.2006
Andersson
b)
Gesellschaftsvertrag
Blatt 4-5 Sonderband
Tag der ersten
Eintragung: 06.07.1995
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und bei gleichzeitiger
Änderung der örtlichen
Zuständigkeit an die
Stelle des bisherigen
Registerblattes HRB
1613 Amtsgericht Leer
getreten.
Freigegeben am
03.05.2006.
2
b)
Geschäftsanschrift:
Lammertsfehner Straße 23, 26670
Uplengen
Geschäftsanschrift von Amts wegen gemäß
§ 3 Abs. 1 S. 3 EGGmbHG eingetragen.
a)
14.12.2011
A. Willms
Abruf vom 12.03.2024