HRB 101143 AG Aurich · aktuell
Historischer Auszug
Andreas Köhn GmbH
Status: aktuell
Lädt...
|
Tausender
|
Hunderter
|
.
ıderter
I
.
Zuständigkeit
des
Registergerichts
°
,
Amtsg
ericht
00-49
zum
1.
August
2005
geändert
durch
Amtsgericht
Aurich
Verordnung
vom
20.
Mai
2005
HRB
101143
"
ee
(Nds.
GVBl.
Nr.
12/2005
Seite
182);
'
vo
nunmehr
Amtsgericht
Aurich
:
H
R
B
rmais:
a)
Firma
Grund-
‚Vorstand
Ä
Amtsgericht
Emzen
.
oder
Persönlich
haftende
HRB
5831
b)
Sitz
Stamm-
Gesellschafter
Prokura
Rechtsverhältnisse
=
c)
Gegenstand
des
Unternehmens
kapital
Geschäftsführer
a)
Tag
der
Eintragung
DM
Abwickler
und
Unterschrift
b)
Bemerkungen
3
4
5
6
7
a)
Andreas
Köhn
GmbH
25.000,-
Andreas
Köhn,
Gesellschaft
mit
beschränkter
Haftung.
a)
Eingetragen
am
b)
Norderney
c)
Der
Betrieb
eines
Unternehmens,
dessen
Gegenstand
gerichtet
ist
auf:
a)
die
Beteiligung
gleichgültig
in
welcher
Rechtsform
-
an
Industrie-
und
Handelsunternehmungen,
auch
die
Übernahme
der
Geschäftsführung
und
Verwaltung
einer
Dachdeckerei
sowie
die
damit
zusammenhängenden
Tätigkeiten
und
Baunebenarbeiten,
b)
jede
andere
angemessene
kaufmännische
Nutzung
des
Gesellschaftsvermögens.
Die
Gesellschaft
ist
befugt,
alle
Geschäfte
abzuschließen
und
alle
Maßnahmen
zu
treffen,
die
den
Gegenstand
des
Unternehmens
unmittelbar
oder
mittelbar
zu
fördern
geeignet
sind.
Sie
ist
insbesondere
berechtigt,
zu
diesem
Zwecke
Anlagen
und
Geschäfte
zu
errichten,
zu
betreiben,
zu
erwerben,
zu
pachten,
zu
verpachten,
zu
vertreten
und
zu
veräußern.
Die
Errichtung
von
Zweigniederlassungen
ist
zulässig.
DE
AD
Un
I
In
st
Im.
geb.
03.05.1969,
Norderney
Gesellschaftsvertrag
vom
15.12.2004
und
14.01.2005.
Die
Gesellschaft
wird
durch
einen
oder
mehrere
Geschäftsführer
gerichtlich
und
außergerichtlich
vertreten.
Ist
ein
Geschäftsführer
bestellt,
vertritt
er
die
Gesellschaft
allein.
|b)
Ges.-Vertr.
v.
14.01.05,
Bl.
17
ff.
im
SdB
16.
März
2005
Sind
mehrere
Geschäftsführer
bestellt,
so
wird
die
Gesellschaft
durch
zwei
Geschäftsführer
oder
durch
einen
Geschäftsführer
gemeinschaftlich
mit
einem
Prokuristen
vertreten.
Die
Gesellschafter
können
ohne
notarielle
Beurkundung
mit
zwei
Dritteln
Mehrheit
der
abgegebenen
Stimmen
beschließen,
daß
beim
Vorhandensein
mehrerer
Geschäftsführer
einem,
mehreren
oder
allen
Geschäftsführern
Alleinvertretungsmacht
zusteht.
Satz
1
gilt
entsprechend
für
die
Alleingeschäftsführerbefugnis.
Durch
einen
Gesellschafterbeschluß
mit
einer
Mehrheit
von
zwei
Dritteln
des
Stammkapitals
der
Gesellschaft
kann
die
Gesellschafterversammlung
einen,
mehrere
oder
alle
Geschäftsführer
von
den
Beschränkungen
des
$
181
BGB
befreien.
Andreas
Köhn,
geb.
03.05.1969,
Norderney
ist
zum
Geschäftsführer
bestellt
worden.
Er
ist
alleinvertretungsberechtigt
und
von
den
Beschränkungen
des
$
181
BGB
befreit.
stellte

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