| Gegenstand | Förderung von Bildung, Erziehung, Jugend- und Sozialhilfe sowie Förderung der Hilfe für Flüchtlinge und Integration im Landkreis Aurich; dieser Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Unterhaltung einer Volkshochschule, dem Angebot und der Durchführung von sozialen Dienstleistungen und Projekten sowie einer umfassenden Versorgung und Integrationshilfe für Geflüchtete in enger Zusammenarbeit mit den Trägern der Jugend- und Sozialhilfe an den Standorten Aurich und Norden. Die Gesellschaft wendet sich mit ihrem Bildungs-, Kultur- und Hilfsprogramm an Erwachsende und Heranwachsende; sie vermittelt und fördert durch Sachinformation sowie durch Orientierungs- und Lernhilfen Kenntnisse und Fähigkeiten, die es den Teilnehmenden ermöglicht, den persönlichen, beruflichen und gesellschaftlichen Anforderungen in einer demokratischen, freiheitlich-rechtsstaatlichen und sozialen Ordnung in Gegenwart und Zukunft gerecht zu werden. Gegenstand des Unternehmens ist ebenso die Förderung der Berufsbildung sowohl im Allgemeinen als auch in zukunftsorientierten Berufen einschließlich der sozialpädagogischen Begleitung und die Beschäftigungsförderung. Die Gesellschaft gestaltet ihre Bildungskraft in enger Zusammenarbeit mit anderen Zweigen des öffentlichen und privaten Bildungssystems (Schule, Berufsausbildung, Hochschule) u.a. durch Programme des 2. Bildungsweges, der beruflichen Fortbildung, der Elternarbeit, in der Veranstaltung von Hochschulseminaren und Kontaktstudien, Nutzung von Räumen und unterrichtstechnologischen Einrichtungen und in Fragen des Lehrpersonals. Die Hilfe für Geflüchtete besteht aus der Versorgung, Begleitung und Betreuung in Angelegenheiten des täglichen Lebens nach ihrer Ankunft im Landkreis Aurich, insbesondere durch die Begleitung bei Behördengängen, der Vermittlung von Sprachkenntnissen, Unterstützung bei der Arbeitsaufnahme bis hin zu eigen- und selbstständigen Lebensführung an den Standorten Aurich und Norden. Die Gesellschaft darf sich an anderen Gesellschaften beteiligen, sofern dieses gemeinnützigkeitsunschädlich ist. |