Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
Die Vermietung, Verpachtung und Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere das Erwerben, Halten und Verwalten von Gesellschaftsbeteiligungen, ausschließlich im eigenen Namen und für eigene Rechnung. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten nach dem KWG sind nicht Gegenstand des Unternehmens. Die Gesellschaft kann andere Unternehmen gründen, erwerben, veräußern und sich an ihnen beteiligten. Sie kann ihren Betrieb ganz oder teilweise in verbundene Unternehmen ausgliedern.