Auswahl Befreiung von §181 BGB › Befreiung von §181 BGB
Code: Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (021)
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
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Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Übernahme der Komplementärfunktion in Kommanditgesellschaften und der Betrieb von Schifffahrtsgeschäften aller Art einschließlich Befrachtung, technischer Betreuung und Crewing von Schiffen sowie die Wahrnehmung von Controlling-Aufgaben im Schifffahrtsbereich. Gegenstand des Unternehmens ist ferner der Erwerb, der Betrieb und die Veräußerung von Seeschiffen sowie die Beteiligung an Unternehmen der Seeschifffahrt (Reedereien) und die Übernahme von Betreuungs- und Verwaltungstätigkeiten für Seeschiffe und alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.