Auswahl Befreiung von §181 BGB › Befreiung von §181 BGB
Code: Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (021)
Gegenstand
Die Übernahme der Geschäftsführung und persönlichen Haftung sowie das Halten und die Verwaltung der Komplementärbeteiligung an der Johann Baumann GmbH & Co. KG sowie das Erbringen von Geschäftsführerdienstleistungen an denselben.