Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Die Geschäftsführer sind befugt Rechtsgeschäfte zwischen der Gesellschaft und Gesellschaften an denen die Gesellschaft als Komplementärin beteiligt ist mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritte vorzunehmen.