Handelsregister B des Amtsgerichts Hamburg
Nummer der Firma:
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HRB 5604
Nummer der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person,
Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Deutsche Genossenschafts-Hypothekenbank
Aktiengesellschaft
b)
Sitz der Gesellschaft für die Geschäftstätigkeit im
Währungsgebiet: Hamburg; Sitz der
Gesellschaft: Berlin.
c)
1. Der Betrieb einer Hypothekenbank im Sinne des
Hypothekenbankgesetzes. 2. Die Gewährung
hypothekarischer Darlehen in
Hypothekenpfandbriefen der Bank gemäß § 14 des
Hypothekenbankgesetzes ist zulässig. 3.
Ferner ist der Bank die Gewährung
nichthypothekarischer Darlehen an inländische
Körperschaften und Anstalten des öffentlichen
Rechts oder gegen Übernahme der vollen
Gewährleistung durch eine solche Körperschaft
oder Anstalt und die Ausgabe von
Schuldverschreibungen auf Grund der so
erworbenen Forderungen gestattet.
90.000.000,00
EUR
a)
Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Personen.
Die Gesellschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder
oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Vors.d. Vorstandes:
Remaklus, Hermann M., Bankdirektor, Hamburg
vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen
Vorstandsmitglied oder einem Prokuristen.
Vorstandsmitglied:
Otten, Herbert, Dipl.-Bankkaufmann, Hamburg
vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen
Vorstandsmitglied oder einem Prokuristen.
Vorstandsmitglied:
Dr. jur. Weber, Walter, Rechtsanwalt, Hamburg
vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen
Vorstandsmitglied oder einem Prokuristen.
Vorstand:
Gesinn, Franz-Josef, Jurist, Hamburg
vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen
Vorstandsmitglied oder einem Prokuristen.
Vorstand:
Piaskowski, Friedrich, Hamburg, *XX.XX.1952
vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen
Vorstandsmitglied oder einem Prokuristen.
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied
oder einem anderen Prokuristen
Rücker, Bernd, Hamburg
Tomforde, Volker, Melbeck
Kölln, Winfried, Hamburg
Eggers, Hayo, Barsbüttel
Fölster, Jürgen Heinrich, Bad Bramstedt
Bolender, Manfred, Quickborn
Krafack, Dieter, Hamburg
Glismann, Uwe, Hamburg
Hartz, Uwe, Hamburg
Dr. Steinmeier, Friedrich rer. pol., Hamburg
Wulff, Eckhard Wilhelm, Geesthacht
Wittkop, Gerd, Winsen/Luhe
Kirchner, Uwe, Hamburg
Möller, Bernd, Hamburg
Speckmann, Gerd, Hamburg
Schwab, Volker, Tostedt
Behrens, Eggert, Hamburg
Mirow, Thomas, Büchen
Möller, Roswitha, Berlin
Plath, Wolfgang, Hamburg
Kehlert, Hartmut, Hamburg
Langmaack, Werner, Preetz
Diekert, Peter, Kiel
Dr. Krewerth, Bernhard, Berlin
Heuck, Joachim, Hamburg
Freygang, Thorsten, Norderstedt
Gericke, Dirk, Wentorf
Eulrich, Oliver 30.07.1964, Kaltenkirchen
Gehrke, Burkhard 23.05.1966, Rosche-Nateln
Geyer, Richard 26.05.1957, Hamburg
Monarcha, Günter 28.11.1954, Herzhorn
Dr. Sohnke, Michael, Hamburg, *XX.XX.1944
Kunz, Chanh, Hamburg, *XX.XX.1951
Mickel, Amelie, Halstenbek, *XX.XX.1956
Pläsier, Nils, Elmshorn, *XX.XX.1959
Sackmann, Anke, Hamburg, *XX.XX.1963
Sudmann, Kai, Hamburg, *XX.XX.1968
Schneider, Siegfried, Bendestorf, *XX.XX.1959
Strohm, Georg, Quickborn, *XX.XX.1954
Bolder, Markus, Karben-Rendel, *XX.XX.1963
Henkel, Sven, Hamburg, *XX.XX.1966
Rahner, Hartmut, Hamburg, *XX.XX.1959
Ernst, Patrick, Köln, *XX.XX.1970
a)
Aktiengesellschaft
Satzung vom 11.05.1921 zuletzt geändert am 26.03.1999
b)
Aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 16. Juni 1993 und des
zustimmenden Beschlusses der Hauptversammlung der übertragenden
Gesellschaft vom 24. Mai 1993 ist die Braunschweigische
ritterschaftliche Hypothekenbank Aktiengesellschaft mit Sitz in
Wolfenbüttel durch Übertragung ihres Vermögens auf die Deutsche
Genossenschafts-Hypothekenbank Aktiengesellschaft mit dieser
Gesellschaft verschmolzen.
Zwischen der Gesellschaft und der EVANGELISCHE
KREDITGENOSSENSCHAFT eG, Kassel als stille Gesellschaftern
besteht ein Teilgewinnabführungsvertrag im Sinne des § 292 Abs. 1 Nr.
2 AktG vom 31.10.1997/03.11.1997.
Der stille Gesellschafter erhält für jedes Geschäftsjahr einen
Gewinnanteil auf den Nennbetrag seiner stillen Einlagen in Höhe eines
Anteils an dem in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen
Jahresüberschusses vor Steuern vom Einkommen und Ertrag, der sich
nach dem Verhältnis der stillen Einlage zum derzeitigen
Unternehmenswert zuzüglich der Einlage des stillen Gesellschafters
bemißt. Dieses Verhältnis wird von den Parteien auf den Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses mit 0,85 % verbindlich festgelegt. Veränderungen
des bilanziellen Eigenkapitals (incl. zusätzlicher stiller
Gesellschaftseinlagen) verändern durch Zu- oder Abrechnungen bei
den bei Vertragsabschluß zugrunde gelegten Ausgangswerten diesen
Prozentsatz entsprechend. Maßgeblicher Stichtag für die Festlegung des
veränderten Prozentsatzes ist das Ende des jeweiligen Geschäftsjahres
der Bank. Der so neu festgelegte Prozentsatz findet Anwendung für das
dem jeweiligen Geschäftsjahr der Bank folgende Geschäftsjahr.
Mindestens erhält der stille Gesellschafter jedoch einen Gewinnanteil in
Höhe von 7,28 % höchstens einen Gewinnanteil von 8 % auf seine
Einlage. Der Nominalbetrag der Einlage bildet auch dann die
Bezugsgröße der Gewinnbeteiligung, wenn der Buchwert der Einlage
geringer ist als ihr Nominalbetrag.
Zwischen der Gesellschaft und der Kölner Postversicherung VVaG,
Köln, als stille Gesellschafterin besteht ein Teilgewinnabführungsvertrag
im Sinne des § 292 Abs. 1 Nr. 2 AktG vom 06./07.11.1997.
Der stille Gesellschafter enthält für jedes Geschäftsjahr einen
Gewinnanteil auf den Nennbetrag seiner stillen Einlage in Höhe eines
Anteils an dem in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen
Jahresüberschusses vor Steuern vom Einkommen und Ertrag, der sich
nach dem Verhältnis der stillen Einlage zum derzeitigen
Unternehmenswert zuzüglich der Einlage des stillen Gesellschafters
a)
24.05.2002
Torba
b)
Verschmelzungsvertrag Blatt
157 ff. Sonderband 11
Satzung Blatt 706 ff
Sonderband 13
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden und
dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
Tag der ersten Eintragung:
20.01.1950
Abruf vom 06.01.2026
Handelsregister B des Amtsgerichts Hamburg
Nummer der Firma:
Seite 2 von 61
HRB 5604
Nummer der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person,
Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
Berchtold, Wolfgang, Buchloe, *XX.XX.1953
Crimmann, Wolfgang, Swisttal, *XX.XX.1952
Härke, Matthias, Hamburg, *XX.XX.1966
Klages, Henning, Seevetal, *XX.XX.1966
Dr.rer.pol Lehrbaß, Frank, Wuppertal, *XX.XX.1964
Munk, Helmut, Stuttgart, *XX.XX.1941
Scherf, Christian, Bremen, *XX.XX.1963
Schumann, Dirk, Frankfurt/Main, *XX.XX.1967
Sumfleth, Wolfgang, Seevetal, *XX.XX.1947
Zajac, Thomas, Kriftel, *XX.XX.1967
Rahn, Sabine, Kaltenkirchen, *XX.XX.1962
Schotters-Wedemeyer, Christa, Hamburg, *XX.XX.1944
bemißt. Dieses Verhältnis wird von den Parteien auf den Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses mit 0,892 % verbindlich festgelegt. Veränderungen
des bilanziellen Eigenkapitals (incl. zusätzlicher stiller
Gesellschaftseinlagen) verändern durch Zu- oder Abrechnungen bei den
bei Vertragsabschluß zugrunde gelegten Ausgangswerten diesen
Prozentsatz entsprechend. Maßgeblicher Stichtag für die Festlegung des
veränderten Prozentsatzes ist das Ende des jeweiligen Geschäftsjahres
der Bank. Der so neu festgelegten Prozentsatz findet Anwendung für
das dem jeweiligen Geschäftsjahr der Bank folgende Geschäftsjahr.
Mindestens erhält der stille Gesellschafter jedoch einen Gewinnanteil in
Höhe vom 7,33 % höchstens einen Gewinnanteil von 8 % auf seine
Einlage. Der Nominalbetrag der Einlage bildet auch dann die
Bezugsgröße der Gewinnbeteiligung, wenn der Buchwert der Einlage
geringer ist als ihr Nominalbetrag. Wegen der Einzelheiten wird auf die
bei Gericht eingereichten Urkunden verwiesen.
Zwischen der Gesellschaft und der
Allianz Aktiengesellschaft, Hamburg,
als stille Gesellschafterin besteht ein Teilgewinnabführungsvertrag im
Sinne des § 292 Abs. 1 Nr. 2 AktG vom 27. August 1997.
Der stille Gesellschafter erhält für jedes Geschäftsjahr einen
Gewinnanteil auf den Nennbetrag seiner stillen Einlage in Höhe eines
Anteils an dem in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen
Jahresüberschusses vor Steuern vom Einkommen und Ertrag, der sich
nach dem Verhältnis der stillen Einlage zum derzeitigen
Unternehmenswert zuzüglich der Einlage des stillen Gesellschafters
bemißt. Dieses Verhältnis wird von den Parteien auf den Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses mit 3,58 % verbindlich festgelegt. Veränderungen
des bilanziellen Eigenkapitals (incl. zusätzlicher stiller
Geschäftseinlagen) verändern durch Zu- oder Abrechnungen bei den bei
Vertragsabschluß zugrunde gelegten Ausgangswerten diesen
Prozentsatz entsprechend. Maßgeblicher Stichtag für die Festlegung des
veränderten Prozentsatzes ist das Ende des jeweiligen Geschäftsjahres
der Bank. Der so neu festgelegte Prozentsatz findet Anwendung für das
dem jeweiligen Geschäftsjahr der Bank folgende Geschäftsjahr.
Mindestens erhält der stille Gesellschafter jedoch einen Gewinnanteil in
Höhe von 7,41 %, höchstens einen Gewinnanteil von 8 % auf seine
Einlage. Der Nominalbetrag der Einlage bildet auch dann die
Bezugsgröße der Gewinnbeteiligung, wenn der Buchwert der Einlage
geringer ist als ihr Nominalbetrag.
Zwischen der Gesellschaft und der Karlsruher Lebensversicherung AG,
Karlsruhe, als stille Gesellschafterin besteht ein
Teilgewinnabführungsvertrag im Sinne des § 292 Abs. 1 Nr. 2 AktG vom
2.9.1997/8.9.1997.
Der stille Gesellschafter erhält für jedes Geschäftsjahr einen
Gewinnanteil auf den Nennbetrag seiner stillen Einlage in Höhe eines
Abruf vom 06.01.2026
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Nummer der Firma:
Seite 3 von 61
HRB 5604
Nummer der
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a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person,
Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
Anteils an dem in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen
Jahresüberschusses von Steuern vom Einkommen und Ertrag, der sich
nach dem Verhältnis der stillen Einlage zum derzeitigen
Unternehmenswert zuzüglich der Einlage des stillen Gesellschafters
bemißt. Dieses Verhältnis wird von den Parteien auf den Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses mit 0,85 % verbindlich festgelegt. Veränderungen
des bilanziellen Eigenkapitals (incl. zusätzlicher stiller
Gesellschaftseinlagen) verändern durch Zu- oder Abrechnungen bei den
bei Vertragsabschluß zugrunde gelegten Ausgangswerten diesen
Prozentsatz entsprechend.Maßgeblicher Stichtag für die Festlegung des
veränderten Prozentsatzes ist das Ende des jeweiligen Geschäftsjahres
der Bank. Der so neu festgelegte Prozentsatz findet Anwendung für das
dem jeweiligen Geschäftsjahr der Bank folgende Geschäftsjahr.
Mindestens erhält der stille Gesellschafter jedoch einen Gewinnanteil in
Höhe von 7,29 %, höchstens einen Gewinnanteil von 8 % auf seine
Einlage. Der Nominalbetrag der Einlage bildet auch dann die
Bezugsgröße der Gewinnbeteiligung, wenn der Buchwert der Einlage
geringer ist als ihr Nominalbetrag.
Zwischen der Gesellschaft und der LR Beteiligungsgesellschaft,
Frankfurt/Main, als stille Gesellschafterin besteht ein
Teilgewinnabführungsvertrag im Sinne des § 292 Abs. 1 Nr. 2 AktG vom
15. Oktober 1997.
Der stille Gesellschafter erhält für jedes Geschäftsjahr einen
Gewinnanteil auf den Nennbetrag seiner stillen Einlage in Höhe eines
Anteils an dem in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen
Jahresüberschusses vor Steuern vom Einkommen und Ertrag, der sich
nach dem Verhältnis der stillen Einlage zum derzeitigen
Unternehmenswert zuzüglich der Einlage des stillen Gesellschafters
bemißt. Dieses Verhältnis wird von den Parteien auf den Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses mit 2,78 % verbindlich festgelegt. Veränderungen
des bilanziellen Eigenkapitals, (incl. zusätzlicher stiller
Geschäftseinlagen) verändern durch Zu- oder Abrechnungen bei den bei
Vertragsabschluß zugrunde gelegten Ausgangswerten diesen
Prozentsatzes ist das Ende des jeweiligen Geschäftsjahres der Bank.
Der so neu festgelegte Prozentsatz findes Anwendung für das dem
jeweiligen Geschäftsjahr der Bank folgende Geschäftsjahr. Mindestens
erhält der stille Gesellschafter jedoch einen Gewinnanteile in Höhe von
7,33 %, höchstens einen Gewinnanteil von 8 % auf seine Einlage. Der
Nominalbetrag der Einlage bildet auch dann die Bezugsgröße der
Gewinnbeteiligung, wenn der Buchwert der Einlage geringer ist als ihr
Nominalbetrag.
Zwischen der Gesellschaft und der Mecklenburgische Leben
Versicherungs-AG, Hannover, als stille Gesellschafterin besteht ein
Teilgewinnabführungsvertrag im Sinne des § 292 Abs. 1 Nr. 2 AktG vom
16.10.1997/28.10.1997.
Abruf vom 06.01.2026
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Seite 4 von 61
HRB 5604
Nummer der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person,
Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
Der stille Gesellschafter erhält für jedes Geschäftsjahr einen
Gewinnanteil auf den Nennbetrag seiner stillen Einlage in Höhe eines
Anteils an dem in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen
Jahresüberschusses vor Steuern vom Einkommen und Ertrag, der sich
nach dem Verhältnis der stillen Einlage zum derzeitigen Gesellschafters
bemißt. Dieses Verhältnis wird von den Parteien auf den Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses mit 1,130 % verbindlich festgelegt. Veränderungen
des bilanziellen Eigenkapitals (incl. zusätzlicher stiller
Gesellschaftseinlagen) verändern durch Zu- oder Abrechnungen bei den
bei Vertragsabschluß zugrunde gelegten Ausgangswerten diesen
Prozentsatz entsprechend. Maßgeblicher Stichtag für die Festlegung des
veränderten Prozentsatzes ist das Ende des jeweiligen Geschäftsjahres
der Bank. Der so neu festgelegte Prozentsatz findet Anwendung für das
dem jeweiligen Geschäftsjahr der Bank folgende Geschäftsjahr.
Mindestens erhält der stille Gesellschafter jedoch einen Gewinnanteil in
Höhe von 7,25 %, höchstens jedoch einen Gewinnanteil von 8 % auf
seine Einlage. Der Nominalbetrag der Einlage bildet auch dann die
Bezugsgröße der Gewinnbeteiligung, wenn der Buchwert der Einlage
geringer ist als ihr Nominalbetrag.
Zwischen der Gesellschaft und der
SGZ-Bank Südwestdeutschen Genossenschafts-Zentralbank AG,
Frankfurt/Main,
als stille Gesellschafterin besteht ein Teilgewinnabführungsvertrag im
Sinne des § 292 Abs. 1 Nr. 2 AktG vom 31.10.1997.
Der stille Gesellschafter erhält für jedes Geschäftsjahr einen
Gewinnanteil auf den Nennbetrag seiner stillten Einlage in Höhe eines
Anteils an dem in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen
Jahresüberschusses vor Steuern vom Einkommen und Ertrag, der sich
nach dem Verhältnis der stillen Einlage zum derzeitigen
Unternehmenswert zuzüglich der Einlage des stillen Gesellschafters
bemißt. Dieses Verhältnis wird von den Parteien auf den Zeitpunkt des
Vertragabschlusses mit 1,130 % verbindlich festgelegt. Veränderungen
des bilanziellen Eigenkapitals (incl. zusätzlicher stiller
Gesellschaftseinlagen) verändern durch Zu- oder Abrechnungen bei den
bei Vertragsabschluß zugrunde gelegten Ausgangswerten diesen
Prozentsatz entsprechend. Maßgeblicher Stichtag für die Festlegung des
veränderten Prozentsatzes ist das Ende des jeweiligen Geschäftsjahr
der Bank folgende Geschäftsjahr. Mindestens erhält der stille
Gesellschafter jedoch einen Gewinnanteil in Höhe von 7,39 %,
höchstens einen Gewinnanteil von 8 % auf seine Einlage. Der
Nominalbetrag der Einlage bildet auch dann die Bezugsgröße der
Gewinnbeteiligung, wenn der Buchwert der Einlage geringer ist als ihr
Nominalbetrag. Wegen der Einzelheiten wird auf die bei Gericht
eingereichten Urkunden verwiesen.
Zwischen der Gesellschaft und der REWE KGaA, Mainz-Kastel, als stille
Abruf vom 06.01.2026
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Nummer der Firma:
Seite 5 von 61
HRB 5604
Nummer der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person,
Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
Gesellschafterin besteht ein Teilgewinnabführungsvertrag im Sinne des
§ 292 Abs. 1 Nr. 2 AktG vom 8. Januar 1998/9. Januar 1998.
Der stille Gesellschafter erhält für jedes Geschäftsjahr einen
Gewinnanteil auf den Nennbetrag seiner stillen Einlage in Höhe eines
Anteils an dem in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen
Jahresüberschuss vor Steuern vom Einkommen und Ertrag, der sich
nach dem Verhältnis der sdtillen Einlage des stillen Gesellschafters
bemißt. Dieses Verhältnis wird von den Parteien auf den Zeitpunkt des
Vertragabschlusses mit 4,850 % verbindlich festgelegt. Veränderung des
bilanziellen Eigenkapitals (incl. zusätzlicher stiller Gesellschaftseinlagen)
verändern durch Zu- oder Abrechnungen bei den bei Vertragsabschluß
zugrunde gelegten Ausgangswerten diesen Prozentsatz entsprechend.
Maßgeblicher Stichtag für die Festlegung des veränderten
Prozentsatzes ist das Ende des jeweiligen Geschäftsjahres der Bank.
Der so neu festgelegte Prozentsatz findet Anwendung für das dem
jeweiligen Geschäftsjahr der Bank folgende Geschäftsjahr. Mindestens
erhält der stille Gesellschafter jedoch einen Gewinnanteil in Höhe von
7,01 %, höchsten einen Gewinnanteil von 8 % auf seine Einlage. Der
Nominalbetrag der Einlage bildet auch dann die Bezugsgröße der
Gewinnbeteiligung, wenn der Buchwert der Einlage geringer ist als ihr
Nominalbetrag.
Zwischen der Gesellschaft und der Mannheimer Lebensversicherung
AG, Mannheim, als stille Gesellschafterin besteht ein
Teilgewinnabführungsvertrag im Sinne des § 292 Abs. 1 Nr. 2 AktG vom
28. Januar 1998/5. Februar 1998.
Der stille Gesellschafter erhält für jedes Geschäftsjahr einen
Gewinnanteil auf den Nennbetrag seiner stillen Einlage in Höhe eines
Anteils an dem in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen
Jahresüberschusses vor Steuern vom Einkommen und Ertrag, der sich
nach dem Verhältnis der stillen Einlage zum derzeitigen
Unternehmenswert zuzüglich der Einlage des stillen Gesellschafters
bemißt. Dieses Verhältnis wird von den Parteien auf den Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses mit 0,759 % verbindlich festgelegt. Veränderungen
des bilanziellen Eigenkapitals (incl. zusätzlicher stiller
Gesellschaftseinlagen) verändern durch Zu- oder Abrechnungen bei den
bei Vertragsabschluß zugrunde gelegten Ausgangswerten diesen
Prozentsatz entsprechen. Maßgeblicher Stichtag für die Festlegung der
veränderten Prozentsatzes ist das Ende des jeweiligen Geschäftsjahres
der Bank. Der so neu festgelegte Prozentsatz findet Anwendung für das
dem jeweiligen Geschäftsjahr der Bank folgende Geschäftsjahr.
Mindestens erhält der stille Gesellschafter jedoch einen Gewinnanteil in
Höhe von 7,0 %, höchstens einen Gewinnanteil von 7,5 % auf seine
Einlage. Der Nominalbetrag der Einlage bildet auch dann die
Bezugsgröße der Gewinnbeteiligung, wenn der Buchwert der Einlage
geringer ist als ihr Nominalbetrag.
Abruf vom 06.01.2026
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Nummer der Firma:
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HRB 5604
Nummer der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person,
Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
Zwischen der Gesellschaft und der Mannheimer Krankenversicherung
AG, Mannheim, als stille Gesellschafterin besteht ein
Teilgewinnabführungsvertrag im Sinne des § 292 Abs. 1 Nr. 2 AktG vom
28. Januar 1998/5. Februar 1998.
Der stille Gesellschafter erhält für jedes Geschäftsjahr einen
Gewinnanteil auf den Nennbetrag seiner stillen Einlage in Höhe eines
Anteils an dem in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen
Jahresüberschusses vor Steuern vom Einkommen und Ertrag, der sich
nach dem Verhältnis der stillen Einlage zum derzeitigen
Unternehmenswert zuzüglich der Einlage des stillen Gesellschafters
bemißt. Dieses Verhältnis wird von den Parteien auf den Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses mit 0,254 % verbindlich festgelegt. Veränderungen
des bilanziellen Eigenkapitals (incl. zusätzlicher stiller
Gesellschaftseinlagen) verändern durch Zu- oder Abrechnungen bei den
bei Vertragsabschluß zugrunde gelegten Ausgangswerten diesen
Prozentsatz entsprechend. Maßgeblicher Stichtag für die Festlegung des
veränderten Prozentsatzes ist das Ende des jeweiligen Geschäftsjahres
der Bank. Der so neu festgelegte Prozentsatz findet Anwendung für das
dem jeweiligen Geschäftsjahr der Bank folgende Geschäftsjahr.
Mindestens erhält der stille Gesellschafter jedoch einen Gewinnanteil in
Höhe von 7,0 % höchstens einen Gewinnanteil von 7,5 % auf seine
Einlage. Der Nominalbetrag der Einlage bildet auch dann die
Bezugsgröße der Gewinnbeteiligung, wenn der Buchwert der Einlage
geringer ist als ihr Nominalbetrag.
Zwischen der Gesellschaft und der Mannheimer Versicherung AG,
Mannheim, als stille Gesellschafterin besteht ein
Teilgewinnabführungsvertrag im Sinne des § 292 Abs. 1 Nr. 2 AktG vom
28. Januar 1998/5. Februar 1998.
Der stille Gesellschafter erhält für jedes Geschäftsjahr einen
Gewinnanteil auf den Nennbetrag seiner stillen Einlage in Höhe eines
Anteils an dem in der Gewinn-und Verlustrechnung ausgewiesenen
Jahresüberschusses vor Steuern vom Einkommen und Ertrag, der sich
nach dem Verhältnis der stillen Einlage zum derzeitigen
Unternehmenswert zuzüglich der Einlage des stillen Gesellschafters
bemißt. Dieses Verhältnis wird von den Parteien auf den Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses mit 0,759 % verbindlich festgelegt. Veränderungen
des bilanziellen Eigenkapitals (incl. zusätzlicher stiller
Gesellschaftseinlagen) verändern durch Zu- oder Abrechnungen bei den
bei Vertragsabschluß zugrunde gelegten Ausgangswerten diesen
Prozentsatz entsprechend. Maßgeblicher Stichtag für die Festlegung des
veränderten Prozentsatzes ist das Ende des jeweiligen Geschäftsjahres
der Bank. Der so neu festgelegte Prozentsatz findet Anwendung für das
dem jeweiligen Geschäftsjahr der Bank folgende Geschäftsjahr.
Mindestens erhält der stille Gesellschafter jedoch einen Gewinnanteil in
Höhe von 7,0 %, höchstens einen Gewinnanteil von 7,5 % auf seine
Abruf vom 06.01.2026
Handelsregister B des Amtsgerichts Hamburg
Nummer der Firma:
Seite 7 von 61
HRB 5604
Nummer der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person,
Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
Einlage. Der Nominalbetrag der Einlage bildet auch dann die
Bezugsgröße der Gewinnbeteiligung, wenn der Buchwert der Einlage
geringer ist als ihr Nominalbetrag.
Zwichen der Gesellschaft und der
GZB-Bank Genossenschaftliche Zentralbank AG, Stuttgart,
als stille Gesellschafterin besteht ein Teilgewinnabführungsvertrag im
Sinne des § 292 Abs. 1 Nr. 2 AktG vom 28. Januar 1998/3. Februar
1998.
Der stille Gesellschafter erhält für jedes Geschäftsjahr einen
Gewinnanteil auf den Nennbetrag seiner stillen Einlage in Höhe eines
Anteils an dem in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen
Jahresüberschusses vor Steuern vom Einkommen und Ertrag, der sich
nach dem Verhältnis der stillen Einlage zum derzeitigen
Unternehmenswert zuzüglich der Einlage des stillen Gesellschafters
bemißt. Dieses Verhältnis wird von den Parteien auf den Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses mit 1,009 % verbindlich festgelegt. Veränderungen
des bilanziellen Eigenkapitals (incl. zusätzlicher stiller
Gesellschaftseinlagen) verändern durch Zu- oder Abrechnungen bei den
bei Vertragsabschluß zugrunde gelegten Ausgangswerten diesen
Prozentsatz entsprechend. Maßgeblicher Stichtag für die Festlegung des
veränderten Prozentsatzes ist das Ende des jeweiligen Geschäftsjahres
der Bank. Der so neu festgelegte Prozentsatz findet Anwendung für das
dem jeweiligen Geschäftsjahr der Bank folgende Geschäftsjahr.
Mindestens erhält der stille Gesellschafter jedoch einen Gewinnanteil in
Höhe von 6,95 %, höchstens einen Gewinnanteil von 8 % auf seine
Einlage. Der Nominalbetrag der Einlage bildet auch dann die
Bezugsgröße der Gewinnbeteiligung, wenn der Buchwert der Einlage
geringer ist als ihr Nominalbetrag.
Zwischen der Gesellschaft und der Bayern-Versicherung Öffentliche
Lebensversicherungsanstalt, München, als stille Gesellschafterin besteht
ein Teilgewinnabführungsvertrag im Sinne des § 292 Abs. 1 Nr. 2 AktG
vom 28. Januar 1998/3. Februar 1998.
Der stille Gesellschafter erhält für jedes Geschäftsjahr einen
Gewinnanteil auf den Nennbetrag seiner stillen Einlage in Höhe eines
Anteils an dem in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen
Jahresüberschusses vor Steuern vom Einkommen und Ertrag, der sich
nach dem Verhältnis der stillen Einlage zum derzeitigen
Unternehmenswert zuzüglich der Einlage des stillen Gesellschafters
bemißt. Dieses Verhältnis wird von den Parteien auf den Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses mit 0,381 % verbindlich festgelegt. Veränderungen
des bilanziellen Eigenkapitals (incl. zusätzlicher stiller
Gesellschaftseinlagen) verändern durch Zu- oder Abrechnungen bei den
bei Vertragsabschluß zugrunde gelegten Ausgangswerten diesen
Prozentsatz entsprechend. Maßgeblicher Stichtag für die Festlegung des
veränderten Prozentsatzes ist das Ende des jeweiligen Geschäftsjahres
Abruf vom 06.01.2026
Handelsregister B des Amtsgerichts Hamburg
Nummer der Firma:
Seite 8 von 61
HRB 5604
Nummer der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person,
Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
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3
4
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6
7
der Bank. Der so neu festgelegte Prozentsatz findet Anwendung für das
dem jeweiligen Geschäftsjahr der Bank folgende Geschäftsjahr.
Mindestens erhält der stille Gesellschafter jedoch einen Gewinnanteil in
Höhe von 6,76 %, höchstens einen Gewinnanteil von 7,50 % auf seine
Einlage. Der Nominalbetrag der Einlage bildet auch dann die
Bezugsgröße der Gewinnbeteiligung, wenn der Buchwert der Einlage
geringer ist als ihr Nominalbetrag.
Zwischen der Gesellschaft und der Bayern-Versicherung Öffentliche
Lebensversicherungsanstalt, München, als stille Gesellschafterin besteht
ein Teilgewinnabführungsvertrag im Sinne des § 292 Abs. 1 Nr. 2 AktG
vom 28. Januar 1998/3. Februar 1998.
Der stille Gesellschafter erhält für jedes Geschäftsjahr einen
Gewinnanteil auf den Nennbetrag seiner stillen Einlage in Höhe eines
Anteils an dem in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen
Jahresüberschusses vor Steuern vom Einkommen und Ertrag, der sich
nach dem Verhältnis der stillen Einlage zum derzeitigen
Unternehmenswert zuzüglich der Einlage des stillen Gesellschafters
bemißt. Dieses Verhältnis wird von den Parteien auf den Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses mit 0,884 % verbindlich festgelegt. Veränderungen
des bilanziellen Eigenkapitals (incl. zusätzlicher stiller
Gesellschaftseinlagen) verändern durch Zu- oder Abrechnungen bei den
bei Vertragsabschluß zugrunde gelegten Ausgangswerten diesen
Prozentsatz entsprechend. Maßgeblicher Stichtag für die Festlegung des
veränderten Prozentsatzes ist das Ende des jeweiligen Geschäftsjahres
der Bank. Der so neu festgelegte Prozentsatz findet Anwendung für das
dem jeweiligen Geschäftsjahr der Bank folgende Geschäftsjahr.
Mindestens erhält der stille Gesellschafter jedoch einen Gewinnanteil in
Höhe von 6,76 %, höchstens einen Gewinnanteil von 7,50 % auf seine
Einlage. Der Nominalbetrag der Einlage bildet auch dann die
Bezugsgröße der Gewinnbeteiligung, wenn der Buchwert der Einlage
geringer ist als ihr Nominalbetrag. Wegen der Einzelheiten wird auf die
bei Gericht eingereichten Urkunden verwiesen.
Zwischen der Gesellschaft und der Berlinische Lebensversicherung
Aktiengesellschaft, Wiesbaden, als stille Gesellschafterin besteht ein
Teilgewinnabführungsvertrag im Sinne des § 292 Abs. 1 Nr. 2 AktG vom
17. April 1998 / 21. April 1998.
Der stille Gesellschafter erhält für jedes Geschäftsjahr einen
Gewinnanteil auf den Nennbetrag seiner stillen Einlage in Höhe eines
Anteils an dem in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen
Jahresüberschusses vor Steuern vom Einkommen und Ertrag, der sich
nach dem Verhältnis der stillen Einlage zum derzeitigen
Unternehmenswert zuzüglich der Einlage des stillen Gesellschafters
bemißt. Dieses Verhältnis wird von den Parteien auf den Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses mit 0,801 % verbindlich festgelegt. Veränderungen
des bilanziellen Eigenkapitals (incl. zusätzlicher stiller
Abruf vom 06.01.2026
Handelsregister B des Amtsgerichts Hamburg
Nummer der Firma:
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Nummer der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person,
Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
Gesellschaftseinlagen) verändern durch Zu- oder Abrechnungen bei den
bei Vertragsabschluß zugrunde gelegten Ausgangswerten diesen
Prozentsatz entsprechend. Maßgeblicher Stichtag für die Festlegung des
veränderten Prozentsatzes ist das Ende des jeweiligen Geschäftsjahres
der Bank. Der so neu festgelegte Prozentsatz findet Anwendung für das
dem jeweiligen Geschäftsjahr der Bank folgende Geschäftsjahr.
Mindestens erhält der stille Gesellschafter jedoch einen Gewinnanteil in
Höhe von 6,60 %, höchstens einen Gewinnanteil von 7,25 % auf seine
Einlage. Der Nominalbetrag der Einlage bildet auch dann die
Bezugsgröße der Gewinnbeteiligung, wenn der Buchwert der Einlage
geringer ist als ihr Nominalbetrag.
Zwischen der Gesellschaft und der Hamburger Lebensversicherung
Aktiengesellschaft, Hamburg, als stille Gesellschafterin besteht ein
Teilgewinnabführungsvertrag im Sinne des § 292 Abs. 1 Nr. 2 AktG vom
17. April 1998 / 21. April 1998.
Der stille Gesellschafter erhält für jedes Geschäftsjahr einen
Gewinnanteil auf den Nennbetrag seiner stillen Einlage in Höhe eines
Anteils an dem in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen
Jahresüberschuß vor Steuern vom Einkommen und Ertrag, der sich
nach dem Verhältnis der stillen Einlage zum derzeitigen
Unternehmenswert zuzüglich der Einlage des stillen Gesellschafters
bemißt. Dieses Verhältnis wird von den Parteien auf den Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses mit 0,230 % verbindlich festgelegt. Veränderungen
des bilanziellen Eigenkapitals (incl. zusätzlicher stiller
Gesellschaftseinlagen) verändern durch Zu- oder Abrechnungen bei den
bei Vertragsabschluß zugrunde gelegten Ausgangswerten diesen
Prozentsatz entsprechend. Maßgeblicher Stichtag für die Festlegung des
veränderten Prozentsatzes ist das Ende des jeweiligen Geschäftsjahres
der Bank. Der so neu festgelegte Prozentsatz findet Anwendung für das
dem jeweiligen Geschäftsjahr der Bank folgende Geschäftsjahr.
Mindestens erhält der stille Gesellschafter jedoch einen Gewinnanteil in
Höhe von 6,60 %, höchstens einen Gewinnanteil von 7,25 % auf seine
Einlage. Der Nominalbetrag der Einlage bildet auch dann die
Bezugsgröße der Gewinnbeteiligung, wenn der Buchwert der Einlage
geringer ist als ihr Nominalbetrag.
Zwischen der Gesellschaft und der WWK Lebensversicherung a.G.,
München, als stille Gesellschafterin besteht ein
Teilgewinnabführungsvertrag im Sinne des § 292 Abs. 1 Nr. 2 AktG vom
30. April 1998 / 4. Mai 1998.
Der stille Gesellschafter erhält für jedes Geschäftsjahr einen
Gewinnanteil auf den Nennbetrag seiner stillen Einlage in Höhe eines
Anteils an dem in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen
Jahresüberschuß vor Steuern vom Einkommen und Ertrag, der sich
nach dem Verhältnis der stillen Einlage zum derzeitigen
Unternehmenswert zuzüglich der Einlage des stillen Gesellschafters
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Nummer der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person,
Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
bemißt. Dieses Verhältnis wird von den Parteien auf den Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses mit 0,345 % verbindlich festgelegt. Veränderungen
des bilanziellen Eigenkapitals (incl. zusätzlicher stiller
Gesellschaftseinlagen) verändern durch Zu- oder Abrechnungen bei den
bei Vertragsabschluß zugrunde gelegten Ausgangswerten diesen
Prozentsatz entsprechend. Maßgeblicher Stichtag für die Festlegung des
veränderten Prozentsatzes ist das Ende des jeweiligen Geschäftsjahres
der Bank. Der so neu festgelegte Prozentsatz findet Anwendung für das
dem jeweiligen Geschäftsjahr der Bank folgende Geschäftsjahr.
Mindestens erhält der stille Gesellschafter jedoch einen Gewinnanteil in
Höhe von 6,76 %, höchstens einen Gewinnanteil von 7,25 % auf seine
Einlage. Der Nominalbetrag der Einlage bildet auch dann die
Bezugsgröße der Gewinnbeteiligung, wenn der Buchwert der Einlage
geringer ist als ihr Nominalbetrag.
Zwischen der Gesellschaft und der Karlsruher Lebensversicherung AG,
Karlsruhe, als stille Gesellschafterin besteht ein
Teilgewinnabführungsvertrag im Sinne des § 292 Abs. 1 Nr. 2 AktG vom
8. Mai 1998 / 12. Mai 1998.
Der stille Gesellschafter erhält für jedes Geschäftsjahr einen
Gewinnanteil auf den Nennbetrag seiner stillen Einlage in Höhe eines
Anteils an dem in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen
Jahresüberschuß vor Steuern vom Einkommen und Ertrag, der sich
nach dem Verhältnis der stillen Einlage zum derzeitigen
Unternehmenswert zuzüglich der Einlage des stillen Gesellschafters
bemißt. Dieses Verhältnis wird von den Parteien auf den Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses mit 1,366 % verbindlich festgelegt. Veränderungen
des bilanziellen Eigenkapitals (incl. zusätzlicher stiller
Gesellschaftseinlagen) verändern durch Zu- oder Abrechnungen bei den
bei Vertragsabschluß zugrunde gelegten Ausgangswerten diesen
Prozentsatz entsprechend. Maßgeblicher Stichtag für die Festlegung des
veränderten Prozentsatzes ist das Ende des jeweiligen Geschäftsjahres
der Bank. Der so neu festgelegte Prozentsatz findet Anwendung für das
dem jeweiligen Geschäftsjahr der Bank folgende Geschäftsjahr.
Mindestens erhält der stille Gesellschafter jedoch einen Gewinnanteil in
Höhe von 6,72 %, höchstens einen Gewinnanteil von 7,25 % auf seine
Einlage. Der Nominalbetrag der Einlage bildet auch dann die
Bezugsgröße der Gewinnbeteiligung, wenn der Buchwert der Einlage
geringer ist als ihr Nominalbetrag.
Zwischen der Gesellschaft und der R + V Lebensversicherung AG,
Wiesbaden, als stille Gesellschafterin besteht ein
Teilgewinnabführungsvertrag im Sinne des § 292 Abs. 1 Nr. 2 AktG vom
12. Mai 1998 / 15. Mai 1998.
Der stille Gesellschafter erhält für jedes Geschäftsjahr einen
Gewinnanteil auf den Nennbetrag seiner stillen Einlage in Höhe eines
Anteils an dem in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen
Abruf vom 06.01.2026
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Nummer der Firma:
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Nummer der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person,
Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
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5
6
7
Jahresüberschuß vor Steuern vom Einkommen und Ertrag, der sich
nach dem Verhältnis der stillen Einlage zum derzeitigen
Unternehmenswert zuzüglich der Einlage des stillen Gesellschafters
bemißt. Dieses Verhältnis wird von den Parteien auf den Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses mit 2,248 % verbindlich festgelegt. Veränderungen
des bilanziellen Eigenkapitals (incl. zusätzlicher stiller
Gesellschaftseinlagen) verändern durch Zu- oder Abrechnungen bei den
bei Vertragsabschluß zugrunde gelegten Ausgangswerten diesen
Prozentsatz entsprechend. Maßgeblicher Stichtag für die Festlegung des
veränderten Prozentsatzes ist das Ende des jeweiligen Geschäftsjahres
der Bank. Der so neu festgelegte Prozentsatz findet Anwendung für das
dem jeweiligen Geschäftsjahr der Bank folgende Geschäftsjahr.
Mindestens erhält der stille Gesellschafter jedoch einen Gewinnanteil in
Höhe von 6,73 %, höchstens einen Gewinnanteil von 7,50 % auf seine
Einlage. Der Nominalbetrag der Einlage bildet auch dann die
Bezugsgröße der Gewinnbeteiligung, wenn der Buchwert der Einlage
geringer ist als ihr Nominalbetrag.
Zwischen der Gesellschaft und der Volksfürsorge Deutsche
Lebensversicherung AG, Hamburg, als stille Gesellschafterin besteht ein
Teilgewinnabführungsvertrag im Sinne des § 292 Abs. 1 Nr. 2 AktG vom
14. Mai 1998 / 18. Mai 1998.
Der stille Gesellschafter erhält für jedes Geschäftsjahr einen
Gewinnanteil auf den Nennbetrag seiner stillen Einlage in Höhe eines
Anteils an dem in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen
Jahresüberschuß vor Steuern vom Einkommen und Ertrag, der sich
nach dem Verhältnis der stillen Einlage zum derzeitigen
Unternehmenswert zuzüglich der Einlage des stillen Gesellschafters
bemißt. Dieses Verhältnis wird von den Parteien auf den Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses mit 0,798 % verbindlich festgelegt. Veränderungen
des bilanziellen Eigenkapitals (incl. zusätzlicher stiller
Gesellschaftseinlagen) verändern durch Zu- oder Abrechnungen bei den
bei Vertragsabschluß zugrunde gelegten Ausgangswerten diesen
Prozentsatz entsprechend. Maßgeblicher Stichtag für die Festlegung des
veränderten Prozentsatzes ist das Ende des jeweiligen Geschäftsjahres
der Bank. Der so neu festgelegte Prozentsatz findet Anwendung für das
dem jeweiligen Geschäftsjahr der Bank folgende Geschäftsjahr.
Mindestens erhält der stille Gesellschafter jedoch einen Gewinnanteil in
Höhe von 6,74 %, höchstens einen Gewinnanteil von 7,25 % auf seine
Einlage. Der Nominalbetrag der Einlage bildet auch dann die
Bezugsgröße der Gewinnbeteiligung, wenn der Buchwert der Einlage
geringer ist als ihr Nominalbetrag.
Zwischen der Gesellschaft und der Beteiligungs-Aktiengesellschaft der
bayerischen Volksbanken, München, als stille Gesellschafterin besteht
ein Teilgewinnabführungsvertrag im Sinne des § 292 Abs. 1 Nr. 2 AktG
vom 29. Mai 1998 / 2. Juni 1998.
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Nummer der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person,
Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
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4
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7
Der stille Gesellschafter erhält für jedes Geschäftsjahr einen
Gewinnanteil auf den Nennbetrag seiner stillen Einlage in Höhe eines
Anteils an dem in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen
Jahresüberschuß vor Steuern vom Einkommen und Ertrag, der sich
nach dem Verhältnis der stillen Einlage zum derzeitigen
Unternehmenswert zuzüglich der Einlage des stillen Gesellschafters
bemißt. Dieses Verhältnis wird von den Parteien auf den Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses mit 0,864 % verbindlich festgelegt. Veränderungen
des bilanziellen Eigenkapitals (incl. zusätzlicher stiller
Gesellschaftseinlagen) verändern durch Zu- oder Abrechnungen bei den
bei Vertragsabschluß zugrunde gelegten Ausgangswerten diesen
Prozentsatz entsprechend. Maßgeblicher Stichtag für die Festlegung des
veränderten Prozentsatzes ist das Ende des jeweiligen Geschäftsjahres
der Bank. Der so neu festgelegte Prozentsatz findet Anwendung für das
dem jeweiligen Geschäftsjahr der Bank folgende Geschäftsjahr.
Mindestens erhält der stille Gesellschafter jedoch einen Gewinnanteil in
Höhe von 6,66 %, höchstens einen Gewinnanteil von 7,75 % auf seine
Einlage. Der Nominalbetrag der Einlage bildet auch dann die
Bezugsgröße der Gewinnbeteiligung, wenn der Buchwert der Einlage
geringer ist als ihr Nominalbetrag.
Zwischen der Gesellschaft und der Bayerischen Reiffeisen-Beteiligungs-
Aktiengesellschaft, München, als stille Gesellschafterin besteht ein
Teilgewinnabführungsvertrag im Sinne des § 292 Abs. 1 Nr. 2 AktG vom
29. Mai 1998 / 2. Juni 1998.
Der stille Gesellschafter erhält für jedes Geschäftsjahr einen
Gewinnanteil auf den Nennbetrag seiner stillen Einlage in Höhe eines
Anteils an dem in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen
Jahresüberschuß vor Steuern vom Einkommen und Ertrag, der sich
nach dem Verhältnis der stillen Einlage zum derzeitigen
Unternehmenswert zuzüglich der Einlage des stillen Gesellschafters
bemißt. Dieses Verhältnis wird von den Parteien auf den Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses mit 2,114 % verbindlich festgelegt. Veränderungen
des bilanziellen Eigenkapitals (incl. zusätzlicher stiller
Gesellschaftseinlagen) verändern durch Zu- oder Abrechnungen bei den
bei Vertragsabschluß zugrunde gelegten Ausgangswerten diesen
Prozentsatz entsprechend. Maßgeblicher Stichtag für die Festlegung des
veränderten Prozentsatzes ist das Ende des jeweiligen Geschäftsjahres
der Bank. Der so neu festgelegte Prozentsatz findet Anwendung für das
dem jeweiligen Geschäftsjahr der Bank folgende Geschäftsjahr.
Mindestens erhält der stille Gesellschafter jedoch einen Gewinnanteil in
Höhe von 6,62 %, höchstens einen Gewinnanteil von 7,75 % auf seine
Einlage. Der Nominalbetrag der Einlage bildet auch dann die
Bezugsgröße der Gewinnbeteiligung, wenn der Buchwert der Einlage
geringer ist als ihr Nominalbetrag.
Zwischen der Gesellschaft und der Hamburg-Mannheimer
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Nummer der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person,
Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
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3
4
5
6
7
Versicherungs-Aktiengesellschaft, Hamburg, als stille Gesellschafterin
besteht ein Teilgewinnabführungsvertrag im Sinne des § 292 Abs. 1 Nr.
2 AktG vom 2. Juni 1998 / 8. Juni 1998.
Der stille Gesellschafter erhält für jedes Geschäftsjahr einen
Gewinnanteil auf den Nennbetrag seiner stillen Einlage in Höhe eines
Anteils an dem in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen
Jahresüberschuß vor Steuern vom Einkommen und Ertrag, der sich
nach dem Verhältnis der stillen Einlage zum derzeitigen
Unternehmenswert zuzüglich der Einlage des stillen Gesellschafters
bemißt. Dieses Verhältnis wird von den Parteien auf den Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses mit 4,056 % verbindlich festgelegt. Veränderungen
des bilanziellen Eigenkapitals (incl. zusätzlicher stiller
Gesellschaftseinlagen) verändern durch Zu- oder Abrechnungen bei den
bei Vertragsabschluß zugrunde gelegten Ausgangswerten diesen
Prozentsatz entsprechend. Maßgeblicher Stichtag für die Festlegung des
veränderten Prozentsatzes ist das Ende des jeweiligen Geschäftsjahres
der Bank. Der so neu festgelegte Prozentsatz findet Anwendung für das
dem jeweiligen Geschäftsjahr der Bank folgende Geschäftsjahr.
Mindestens erhält der stille Gesellschafter jedoch einen Gewinnanteil in
Höhe von 6,63 %, höchstens einen Gewinnanteil von 7,25 % auf seine
Einlage. Der Nominalbetrag der Einlage bildet auch dann die
Bezugsgröße der Gewinnbeteiligung, wenn der Buchwert der Einlage
geringer ist als ihr Nominalbetrag.
Zwischen der Gesellschaft und der Genossenschaftliche
Beteiligungsgesellschaft Kurhessen Aktiengesellschaft, Kassel, als stille
Gesellschafterin besteht ein Teilgewinnabführungsvertrag im Sinne des
§ 292 Abs. 1 Nr. 2 AktG vom 17. Juli 1998 / 21. Juli 1998.
Der stille Gesellschafter erhält für jedes Geschäftsjahr einen
Gewinnanteil auf den Nennbetrag seiner stillen Einlage in Höhe eines
Anteils an dem in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen
Jahresüberschuß vor Steuern vom Einkommen und Ertrag, der sich
nach dem Verhältnis der stillen Einlage zum derzeitigen
Unternehmenswert zuzüglich der Einlage des stillen Gesellschafters
bemißt. Dieses Verhältnis wird von den Parteien auf den Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses mit 0,800 % verbindlich festgelegt. Veränderungen
des bilanziellen Eigenkapitals (incl. zusätzlicher stiller
Gesellschaftseinlagen) verändern durch Zu- oder Abrechnungen bei den
bei Vertragsabschluß zugrunde gelegten Ausgangswerten diesen
Prozentsatz entsprechend. Maßgeblicher Stichtag für die Festlegung des
veränderten Prozentsatzes ist das Ende des jeweiligen Geschäftsjahres
der Bank. Der so neu festgelegte Prozentsatz findet Anwendung für das
dem jeweiligen Geschäftsjahr der Bank folgende Geschäftsjahr.
Vorbehaltlich Abs. 4 erhält der stille Gesellschafter jedoch mindestens
einen Gewinnanteil in Höhe von 6,55 %, höchstens einen Gewinnanteil
von 7,75 % auf seine Einlage. Der Nominalbetrag der Einlage bildet
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Handelsregister B des Amtsgerichts Hamburg
Nummer der Firma:
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HRB 5604
Nummer der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person,
Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
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3
4
5
6
7
auch dann die Bezugsgröße der Gewinnbeteiligung, wenn der Buchwert
der Einlage geringer ist als ihr Nominalbetrag.
Zwischen der Gesellschaft und der Norddeutsche Genossenschaftliche
Beteiligungs-Aktiengesellschaft, Hannover, als stille Gesellschafterin
besteht ein Teilgewinnabführungsvertrag im Sinne des § 292 Abs. 1 Nr.
2 AktG vom 28. September 1998.
Der stille Gesellschafter erhält für jedes Geschäftsjahr einen
Gewinnanteil auf den Nennbetrag seiner stillen Einlage in Höhe eines
Anteils an dem in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen
Jahresüberschuß vor Steuern vom Einkommen und Ertrag, der sich
nach dem Verhältnis der stillen Einlage zum derzeitigen
Unternehmenswert zuzüglich der Einlage des stillen Gesellschafters
bemißt. Dieses Verhältnis wird von den Parteien auf den Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses mit 9,082 % verbindlich festgelegt. Veränderungen
des bilanziellen Eigenkapitals (incl. zusätzlicher stiller
Gesellschaftseinlagen) verändern durch Zu- oder Abrechnungen bei den
bei Vertragsabschluß zugrunde gelegten Ausgangswerten diesen
Prozentsatz entsprechend. Maßgeblicher Stichtag für die Festlegung des
veränderten Prozentsatzes ist das Ende des jeweiligen Geschäftsjahres
der Bank. Der so neu festgelegte Prozentsatz findet Anwendung für das
dem jeweiligen Geschäftsjahr der Bank folgende Geschäftsjahr.
Vorbehaltlich Abs. 4 erhält der stille Gesellschafter jedoch mindestens
einen Gewinnanteil in Höhe von 6,16 %, höchstens einen Gewinnanteil
von 7,75 % auf seine Einlage. Der Nominalbetrag der Einlage bildet
auch dann die Bezugsgröße der Gewinnbeteiligung, wenn der Buchwert
der Einlage geringer ist als ihr Nominalbetrag.
Zwischen der Gesellschaft und der Volksbank Wolfratshausen eG,
Wolfratshausen, als stille Gesellschafterin besteht ein
Teilgewinnabführungsvertrag im Sinne des § 292 Abs. 1 Nr. 2 AktG vom
13. Mai 1998 / 14. Mai 1998.
Der stille Gesellschafter erhält für jedes Geschäftsjahr einen
Gewinnanteil auf den Nennbetrag seiner stillen Einlage in Höhe eines
Anteils an dem in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen
Jahresüberschuß vor Steuern vom Einkommen und Ertrag, der sich
nach dem Verhältnis der stillen Einlage zum derzeitigen
Unternehmenswert zuzüglich der Einlage des stillen Gesellschafters
bemißt. Dieses Verhältnis wird von den Parteien auf den Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses mit 0,046 % verbindlich festgelegt. Veränderungen
des bilanziellen Eigenkapitals (incl. zusätzlicher stiller
Gesellschaftseinlagen) verändern durch Zu- oder Abrechnungen bei den
bei Vertragsabschluß zugrunde gelegten Ausgangswerten diesen
Prozentsatz entsprechend. Maßgeblicher Stichtag für die Festlegung des
veränderten Prozentsatzes ist das Ende des jeweiligen Geschäftsjahres
der Bank. Der so neu festgelegte Prozentsatz findet Anwendung für das
dem jeweiligen Geschäftsjahr der Bank folgende Geschäftsjahr.
Abruf vom 06.01.2026
Handelsregister B des Amtsgerichts Hamburg
Nummer der Firma:
Seite 15 von 61
HRB 5604
Nummer der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person,
Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
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7
Mindestens erhält der stille Gesellschafter jedoch einen Gewinnanteil in
Höhe von 6,24 %, höchstens einen Gewinnanteil von 7,25 % auf seine
Einlage. Der Nominalbetrag der Einlage bildet auch dann die
Bezugsgröße der Gewinnbeteiligung, wenn der Buchwert der Einlage
geringer ist als ihr Nominalbetrag.
Zwischen der Gesellschaft und der Volksbank Ruhpolding eG,
Ruhpolding, als stille Gesellschafterin besteht ein
Teilgewinnabführungsvertrag im Sinne des § 292 Abs. 1 Nr. 2 AktG vom
20. Mai 1998 / 25. Mai 1998.
Der stille Gesellschafter erhält für jedes Geschäftsjahr einen
Gewinnanteil auf den Nennbetrag seiner stillen Einlage in Höhe eines
Anteils an dem in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen
Jahresüberschuß vor Steuern vom Einkommen und Ertrag, der sich
nach dem Verhältnis der stillen Einlage zum derzeitigen
Unternehmenswert zuzüglich der Einlage des stillen Gesellschafters
bemißt. Dieses Verhältnis wird von den Parteien auf den Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses mit 0,059 % verbindlich festgelegt. Veränderungen
des bilanziellen Eigenkapitals (incl. zusätzlicher stiller
Gesellschaftseinlagen) verändern durch Zu- oder Abrechnungen bei den
bei Vertragsabschluß zugrunde gelegten Ausgangswerten diesen
Prozentsatz entsprechend. Maßgeblicher Stichtag für die Festlegung des
veränderten Prozentsatzes ist das Ende des jeweiligen Geschäftsjahres
der Bank. Der so neu festgelegte Prozentsatz findet Anwendung für das
dem jeweiligen Geschäftsjahr der Bank folgende Geschäftsjahr.
Mindestens erhält der stille Gesellschafter jedoch einen Gewinnanteil in
Höhe von 6,23 %, höchstens einen Gewinnanteil von 7,25 % auf seine
Einlage. Der Nominalbetrag der Einlage bildet auch dann die
Bezugsgröße der Gewinnbeteiligung, wenn der Buchwert der Einlage
geringer ist als ihr Nominalbetrag.
Zwischen der Gesellschaft und der Reiffeisenbank Oberschleißheim eG,
Oberschleißheim, als stille Gesellschafterin besteht ein
Teilgewinnabführungsvertrag im Sinne des § 292 Abs. 1 Nr. 2 AktG vom
20. Mai 1998 / 22. Mai 1998.
Der stille Gesellschafter erhält für jedes Geschäftsjahr einen
Gewinnanteil auf den Nennbetrag seiner stillen Einlage in Höhe eines
Anteils an dem in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen
Jahresüberschuß vor Steuern vom Einkommen und Ertrag, der sich
nach dem Verhältnis der stillen Einlage zum derzeitigen
Unternehmenswert zuzüglich der Einlage des stillen Gesellschafters
bemißt. Dieses Verhältnis wird von den Parteien auf den Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses mit 0,113 % verbindlich festgelegt. Veränderungen
des bilanziellen Eigenkapitals (incl. zusätzlicher stiller
Gesellschaftseinlagen) verändern durch Zu- oder Abrechnungen bei den
bei Vertragsabschluß zugrunde gelegten Ausgangswerten diesen
Prozentsatz entsprechend. Maßgeblicher Stichtag für die Festlegung des
Abruf vom 06.01.2026
Handelsregister B des Amtsgerichts Hamburg
Nummer der Firma:
Seite 16 von 61
HRB 5604
Nummer der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person,
Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
veränderten Prozentsatzes ist das Ende des jeweiligen Geschäftsjahres
der Bank. Der so neu festgelegte Prozentsatz findet Anwendung für das
dem jeweiligen Geschäftsjahr der Bank folgende Geschäftsjahr.
Mindestens erhält der stille Gesellschafter jedoch einen Gewinnanteil in
Höhe von 6,19 %, höchstens einen Gewinnanteil von 7,25 % auf seine
Einlage. Der Nominalbetrag der Einlage bildet auch dann die
Bezugsgröße der Gewinnbeteiligung, wenn der Buchwert der Einlage
geringer ist als ihr Nominalbetrag.
Zwischen der Gesellschaft und der Raiffeisenbank Unterschleißheim-
Lohhof eG, Lohhof, als stille Gesellschafterin besteht ein
Teilgewinnabführungsvertrag im Sinne des § 292 Abs. 1 Nr. 2 AktG vom
11. Juni 1998 / 15. Juni 1998.
Der stille Gesellschafter erhält für jedes Geschäftsjahr einen
Gewinnanteil auf den Nennbetrag seiner stillen Einlage in Höhe eines
Anteils an dem in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen
Jahresüberschuß vor Steuern vom Einkommen und Ertrag, der sich
nach dem Verhältnis der stillen Einlage zum derzeitigen
Unternehmenswert zuzüglich der Einlage des stillen Gesellschafters
bemißt. Dieses Verhältnis wird von den Parteien auf den Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses mit 0,122 % verbindlich festgelegt. Veränderungen
des bilanziellen Eigenkapitals (incl. zusätzlicher stiller
Gesellschaftseinlagen) verändern durch Zu- oder Abrechnungen bei den
bei Vertragsabschluß zugrunde gelegten Ausgangswerten diesen
Prozentsatz entsprechend. Maßgeblicher Stichtag für die Festlegung des
veränderten Prozentsatzes ist das Ende des jeweiligen Geschäftsjahres
der Bank. Der so neu festgelegte Prozentsatz findet Anwendung für das
dem jeweiligen Geschäftsjahr der Bank folgende Geschäftsjahr.
Mindestens erhält der stille Gesellschafter jedoch einen Gewinnanteil in
Höhe von 6,10 %, höchstens einen Gewinnanteil von 7,25 % auf seine
Einlage. Der Nominalbetrag der Einlage bildet auch dann die
Bezugsgröße der Gewinnbeteiligung, wenn der Buchwert der Einlage
geringer ist als ihr Nominalbetrag.
Zwischen der Gesellschaft und der Raiffeisenbank Hof eG, Hof/Saale,
als stille Gesellschafterin besteht ein Teilgewinnabführungsvertrag im
Sinne des § 292 Abs. 1 Nr. 2 AktG vom 19. Juni 1998 / 25. Juni 1998.
Der stille Gesellschafter erhält für jedes Geschäftsjahr einen
Gewinnanteil auf den Nennbetrag seiner stillen Einlage in Höhe eines
Anteils an dem in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen
Jahresüberschuß vor Steuern vom Einkommen und Ertrag, der sich
nach dem Verhältnis der stillen Einlage zum derzeitigen
Unternehmenswert zuzüglich der Einlage des stillen Gesellschafters
bemißt. Dieses Verhältnis wird von den Parteien auf den Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses mit 0,121 % verbindlich festgelegt. Veränderungen
des bilanziellen Eigenkapitals (incl. zusätzlicher stiller
Gesellschaftseinlagen) verändern durch Zu- oder Abrechnungen bei den
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Nummer der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person,
Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
bei Vertragsabschluß zugrunde gelegten Ausgangswerten diesen
Prozentsatz entsprechend. Maßgeblicher Stichtag für die Festlegung des
veränderten Prozentsatzes ist das Ende des jeweiligen Geschäftsjahres
der Bank. Der so neu festgelegte Prozentsatz findet Anwendung für das
dem jeweiligen Geschäftsjahr der Bank folgende Geschäftsjahr.
Mindestens erhält der stille Gesellschafter jedoch einen Gewinnanteil in
Höhe von 6,09 %, höchstens einen Gewinnanteil von 7,25 % auf seine
Einlage. Der Nominalbetrag der Einlage bildet auch dann die
Bezugsgröße der Gewinnbeteiligung, wenn der Buchwert der Einlage
geringer ist als ihr Nominalbetrag.
Zwischen der Gesellschaft und der
Raiffeisenbank Au-Feilnbach eG, Au bei Aibling,
als stille Gesellschafterin besteht ein Teilgewinnabführungsvertrag im
Sinne des § 292 Abs. 1 Nr. 2 AktG vom 23. Juni 1998 / 8. Juli 1998.
Der stille Gesellschafter erhält für jedes Geschäftsjahr einen
Gewinnanteil auf den Nennbetrag seiner stillen Einlage in Höhe eines
Anteils an dem in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen
Jahresüberschuß vor Steuern vom Einkommen und Ertrag, der sich
nach dem Verhältnis der stillen Einlage zum derzeitigen
Unternehmenswert zuzüglich der Einlage des stillen Gesellschafters
bemißt. Dieses Verhältnis wird von den Parteien auf den Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses mit 0,024 % verbindlich festgelegt. Veränderungen
des bilanziellen Eigenkapitals (incl. zusätzlicher stiller
Gesellschaftseinlagen) verändern durch Zu- oder Abrechnungen bei den
bei Vertragsabschluß zugrunde gelegten Ausgangswerten diesen
Prozentsatz entsprechend. Maßgeblicher Stichtag für die Festlegung des
veränderten Prozentsatzes ist das Ende des jeweiligen Geschäftsjahres
der Bank. Der so neu festgelegte Prozentsatz findet Anwendung für das
dem jeweiligen Geschäftsjahr der Bank folgende Geschäftsjahr.
Mindestens erhält der stille Gesellschafter jedoch einen Gewinnanteil in
Höhe von 6,06 %, höchstens einen Gewinnanteil von 7,25 % auf seine
Einlage. Der Nominalbetrag der Einlage bildet auch dann die
Bezugsgröße der Gewinnbeteiligung, wenn der Buchwert der Einlage
geringer ist als ihr Nominalbetrag.
Zwischen der Gesellschaft und der Volksbank Bezirk Schwetzingen eG,
Schwetzingen, als stille Gesellschafterin besteht ein
Teilgewinnabführungsvertrag im Sinne des § 292 Abs. 1 Nr. 2 AktG vom
3. Juli 1998 / 22. Juli 1998.
Der stille Gesellschafter erhält für jedes Geschäftsjahr einen
Gewinnanteil auf den Nennbetrag seiner stillen Einlage in Höhe eines
Anteils an dem in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen
Jahresüberschuß vor Steuern vom Einkommen und Ertrag, der sich
nach dem Verhältnis der stillen Einlage zum derzeitigen
Unternehmenswert zuzüglich der Einlage des stillen Gesellschafters
bemißt. Dieses Verhältnis wird von den Parteien auf den Zeitpunkt des
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Nummer der
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a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person,
Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
Vertragsabschlusses mit 0,040 % verbindlich festgelegt. Veränderungen
des bilanziellen Eigenkapitals (incl. zusätzlicher stiller
Gesellschaftseinlagen) verändern durch Zu- oder Abrechnungen bei den
bei Vertragsabschluß zugrunde gelegten Ausgangswerten diesen
Prozentsatz entsprechend. Maßgeblicher Stichtag für die Festlegung des
veränderten Prozentsatzes ist das Ende des jeweiligen Geschäftsjahres
der Bank. Der so neu festgelegte Prozentsatz findet Anwendung für das
dem jeweiligen Geschäftsjahr der Bank folgende Geschäftsjahr.
Mindestens erhält der stille Gesellschafter jedoch einen Gewinnanteil in
Höhe von 6,01 %, höchstens einen Gewinnanteil von 7,25 % auf seine
Einlage. Der Nominalbetrag der Einlage bildet auch dann die
Bezugsgröße der Gewinnbeteiligung, wenn der Buchwert der Einlage
geringer ist als ihr Nominalbetrag.
Zwischen der Gesellschaft und der Volksbank Pfaffenhofen/Ilm eG,
Pfaffenhofen a.d. Ilm, als stille Gesellschafterin besteht ein
Teilgewinnabführungsvertrag im Sinne des § 292 AktG Abs. 1 Nr. 2 vom
7. Juli 1998 / 14. Juli 1998.
Der stille Gesellschafter erhält für jedes Geschäftsjahr einen
Gewinnanteil auf den Nennbetrag seiner stillen Einlage in Höhe eines
Anteils an dem in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen
Jahresüberschuß vor Steuern vom Einkommen und Ertrag, der sich
nach dem Verhältnis der stillen Einlage zum derzeitigen
Unternehmenswert zuzüglich der Einlage des stillen Gesellschafters
bemißt. Dieses Verhältnis wird von den Parteien auf den Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses mit 0,121 % verbindlich festgelegt. Veränderungen
des bilanziellen Eigenkapitals (incl. zusätzlicher stiller
Gesellschaftseinlagen) verändern durch Zu- oder Abrechnungen bei den
bei Vertragsabschluß zugrunde gelegten Ausgangswerten diesen
Prozentsatz entsprechend. Maßgeblicher Stichtag für die Festlegung des
veränderten Prozentsatzes ist das Ende des jeweiligen Geschäftsjahres
der Bank. Der so neu festgelegte Prozentsatz findet Anwendung für das
dem jeweiligen Geschäftsjahr der Bank folgende Geschäftsjahr.
Vorbehaltlich Abs. 4 erhält der stille Gesellschafter jedoch mindestens
einen Gewinnanteil in Höhe von 6,00 %, höchstens einen Gewinnanteil
von 7,25 % auf seine Einlage. Der Nominalbetrag der Einlage bildet
auch dann die Bezugsgröße der Gewinnbeteiligung, wenn der Buchwert
der Einlage geringer ist als ihr Nominalbetrag.
Zwischen der Gesellschaft und der Raiffeisenbank Neustadt a.d. Aisch
eG, Neustadt a.d. Aisch, als stille Gesellschafterin besteht ein
Teilgewinnabführungsvertrag im Sinne des § 292 Abs. 1 Nr. 2 AktG vom
4. August 1998 / 6. August 1998.
Der stille Gesellschafter erhält für jedes Geschäftsjahr einen
Gewinnanteil auf den Nennbetrag seiner stillen Einlage in Höhe eines
Anteils an dem in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen
Jahresüberschuß vor Steuern vom Einkommen und Ertrag, der sich
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Nummer der
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a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person,
Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
nach dem Verhältnis der stillen Einlage zum derzeitigen
Unternehmenswert zuzüglich der Einlage des stillen Gesellschafters
bemißt. Dieses Verhältnis wird von den Parteien auf den Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses mit 0,120 % verbindlich festgelegt. Veränderungen
des bilanziellen Eigenkapitals (incl. zusätzlicher stiller
Gesellschaftseinlagen) verändern durch Zu- oder Abrechnungen bei den
bei Vertragsabschluß zugrunde gelegten Ausgangswerten diesen
Prozentsatz entsprechend. Maßgeblicher Stichtag für die Festlegung des
veränderten Prozentsatzes ist das Ende des jeweiligen Geschäftsjahres
der Bank. Der so neu festgelegte Prozentsatz findet Anwendung für das
dem jeweiligen Geschäftsjahr der Bank folgende Geschäftsjahr.
Vorbehaltlich Abs. 4 erhält der stille Gesellschafter jedoch mindestens
einen Gewinnanteil in Höhe von 5,93 %, höchstens einen Gewinnanteil
von 7,25 % auf seine Einlage. Der Nominalbetrag der Einlage bildet
auch dann die Bezugsgröße der Gewinnbeteiligung, wenn der Buchwert
der Einlage geringer ist als ihr Nominalbetrag. Wegen der Einzelheiten
wird auf die bei Gericht eingereichten Urkunden verwiesen.
Zwischen der Gesellschaft und der R+V Lebensversicherung AG,
Wiesbaden, als stille Gesellschafterin besteht ein
Teilgewinnabführungsvertrag im Sinne des § 292 Abs. 1 Nr. 2 AktG vom
22. Oktober 1998.
Der stille Gesellschafter erhält für jedes Geschäftsjahr einen
Gewinnanteil auf den Nennbetrag seiner stillen Einlage in Höhe eines
Anteils an dem in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen
Jahresüberschuß vor Steuern vom Einkommen und Ertrag, der sich
nach dem Verhältnis der stillen Einlage zum derzeitigen
Unternehmenswert zuzüglich der Einlage des stillen Gesellschafters
bemißt. Dieses Verhältnis wird von den Parteien auf den Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses mit 1,782 % verbindlich festgelegt. Veränderungen
des bilanziellen Eigenkapitals (incl. zusätzlicher stiller
Gesellschaftseinlagen) verändern durch Zu- oder Abrechnungen bei den
bei Vertragsabschluß zugrunde gelegten Ausgangswerten diesen
Prozentsatz entsprechend. Maßgeblicher Stichtag für die Festlegung des
veränderten Prozentsatzes ist das Ende des jeweiligen Geschäftsjahres
der Bank. Der so neu festgelegte Prozentsatz findet Anwendung für das
dem jeweiligen Geschäftsjahr der Bank folgende Geschäftsjahr.
Vorbehaltlich Abs. 4 erhält der stille Gesellschafter jedoch mindestens
einen Gewinnanteil in Höhe von 6,50 %, höchstens einen Gewinnanteil
von 7,25 % auf seine Einlage.
Zwischen der Gesellschaft und der Beteiligungs-Aktiengesellschaft der
bayerischen Volksbanken, München, als stille Gesellschafterin besteht
ein Teilgewinnabführungsvertrag im Sinne des § 292 Abs. 1 Nr. 2 AktG
vom 27. Oktober 1998 / 28. Oktober 1998.
Der stille Gesellschafter erhält für jedes Geschäftsjahr einen
Gewinnanteil auf den Nennbetrag seiner stillen Einlage in Höhe eines
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Nummer der
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a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person,
Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
Anteils an dem in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen
Jahresüberschuß vor Steuern vom Einkommen und Ertrag, der sich
nach dem Verhältnis der stillen Einlage zum derzeitigen
Unternehmenswert zuzüglich der Einlage des stillen Gesellschafters
bemißt. Dieses Verhältnis wird von den Parteien auf den Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses mit 0,707 % verbindlich festgelegt. Veränderungen
des bilanziellen Eigenkapitals (incl. zusätzlicher stiller
Gesellschaftseinlagen) verändern durch Zu- oder Abrechnungen bei den
bei Vertragsabschluß zugrunde gelegten Ausgangswerten diesen
Prozentsatz entsprechend. Maßgeblicher Stichtag für die Festlegung des
veränderten Prozentsatzes ist das Ende des jeweiligen Geschäftsjahres
der Bank. Der so neu festgelegte Prozentsatz findet Anwendung für das
dem jeweiligen Geschäftsjahr der Bank folgende Geschäftsjahr.
Vorbehaltlich Abs. 4 erhält der stille Gesellschafter jedoch mindestens
einen Gewinnanteil in Höhe von 6,50 %, höchstens einen Gewinnanteil
von 7,75 % auf seine Einlage. Der Nominalbetrag der Einlage bildet
auch dann die Bezugsgröße der Gewinnbeteiligung, wenn der Buchwert
der Einlage geringer ist als ihr Nominalbetrag.
Zwischen der Gesellschaft und der Bayerischen Raiffeisenbank-
Beteiligungs-Aktiengesellschaft, München, als stille Gesellschafterin
besteht ein Teilgewinnabführungsvertrag im Sinne des § 292 Abs. 1 Nr.
2 AktG vom 28. Oktober 1998 / 30. Oktober 1998.
Der stille Gesellschafter erhält für jedes Geschäftsjahr einen
Gewinnanteil auf den Nennbetrag seiner stillen Einlage in Höhe eines
Anteils an dem in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen
Jahresüberschuß vor Steuern vom Einkommen und Ertrag, der sich
nach dem Verhältnis der stillen Einlage zum derzeitigen
Unternehmenswert zuzüglich der Einlage des stillen Gesellschafters
bemißt. Dieses Verhältnis wird von den Parteien auf den Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses mit 1,736 % verbindlich festgelegt. Veränderungen
des bilanziellen Eigenkapitals (incl. zusätzlicher stiller
Gesellschaftseinlagen) verändern durch Zu- oder Abrechnungen bei den
bei Vertragsabschluß zugrunde gelegten Ausgangswerten diesen
Prozentsatz entsprechend. Maßgeblicher Stichtag für die Festlegung des
veränderten Prozentsatzes ist das Ende des jeweiligen Geschäftsjahres
der Bank. Der so neu festgelegte Prozentsatz findet Anwendung für das
dem jeweiligen Geschäftsjahr der Bank folgende Geschäftsjahr.
Vorbehaltlich Abs. 4 erhält der stille Gesellschafter jedoch mindestens
einen Gewinnanteil in Höhe von 6,50 %, höchstens einen Gewinnanteil
von 7,75 % auf seine Einlage. Der Nominalbetrag der Einlage bildet
auch dann die Bezugsgröße der Gewinnbeteiligung, wenn der Buchwert
der Einlage geringer ist als ihr Nominalbetrag.
Zwischen der Gesellschaft und der Volksbank Helmstedt eG, Helmstedt,
als stille Gesellschafterin besteht ein Teilgewinnabführungsvertrag im
Sinne des § 292 Abs. 1 Nr. 2 AktG vom 16. Oktober 1998 / 20. Oktober
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b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person,
Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1998.
Der stille Gesellschafter erhält für jedes Geschäftsjahr einen
Gewinnanteil auf den Nennbetrag seiner stillen Einlage in Höhe eines
Anteils an dem in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen
Jahresüberschuß vor Steuern vom Einkommen und Ertrag, der sich
nach dem Verhältnis der stillen Einlage zum derzeitigen
Unternehmenswert zuzüglich der Einlage des stillen Gesellschafters
bemißt. Dieses Verhältnis wird von den Parteien auf den Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses mit 0,109 % verbindlich festgelegt. Veränderungen
des bilanziellen Eigenkapitals (incl. zusätzlicher stiller
Gesellschaftseinlagen) verändern durch Zu- oder Abrechnungen bei den
bei Vertragsabschluß zugrunde gelegten Ausgangswerten diesen
Prozentsatz entsprechend. Maßgeblicher Stichtag für die Festlegung des
veränderten Prozentsatzes ist das Ende des jeweiligen Geschäftsjahres
der Bank. Der so neu festgelegte Prozentsatz findet Anwendung für das
dem jeweiligen Geschäftsjahr der Bank folgende Geschäftsjahr.
Vorbehaltlich Abs. 4 erhält der stille Gesellschafter jedoch mindestens
einen Gewinnanteil in Höhe von 5,55 %, höchstens einen Gewinnanteil
von 7,25 % auf seine Einlage. Der Nominalbetrag der Einlage bildet
auch dann die Bezugsgröße der Gewinnbeteiligung, wenn der Buchwert
der Einlage geringer ist als ihr Nominalbetrag.
Zwischen der Gesellschaft und der Volksbank Raiffeisenbank
Berchtesgadener Land eG, Bad Reichenhall, als stille Gesellschafterin
besteht ein Teilgewinnabführungsvertrag im Sinne des § 292 Abs. 1 Nr.
2 AktG vom 22. Oktober 1998 / 28. Oktober 1998.
Der stille Gesellschafter erhält für jedes Geschäftsjahr einen
Gewinnanteil auf den Nennbetrag seiner stillen Einlage in Höhe eines
Anteils an dem in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen
Jahresüberschuß vor Steuern vom Einkommen und Ertrag, der sich
nach dem Verhältnis der stillen Einlage zum derzeitigen
Unternehmenswert zuzüglich der Einlage des stillen Gesellschafters
bemißt. Dieses Verhältnis wird von den Parteien auf den Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses mit 0,036 % verbindlich festgelegt. Veränderungen
des bilanziellen Eigenkapitals (incl. zusätzlicher stiller
Gesellschaftseinlagen) verändern durch Zu- oder Abrechnungen bei den
bei Vertragsabschluß zugrunde gelegten Ausgangswerten diesen
Prozentsatz entsprechend. Maßgeblicher Stichtag für die Festlegung des
veränderten Prozentsatzes ist das Ende des jeweiligen Geschäftsjahres
der Bank. Der so neu festgelegte Prozentsatz findet Anwendung für das
dem jeweiligen Geschäftsjahr der Bank folgende Geschäftsjahr.
Vorbehaltlich Abs. 4 erhält der stille Gesellschafter jedoch mindestens
einen Gewinnanteil in Höhe von 5,51 %, höchstens einen Gewinnanteil
von 7,25 % auf seine Einlage. Der Nominalbetrag der Einlage bildet
auch dann die Bezugsgröße der Gewinnbeteiligung, wenn der Buchwert
der Einlage geringer ist als ihr Nominalbetrag.
Abruf vom 06.01.2026
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Nummer der Firma:
Seite 22 von 61
HRB 5604
Nummer der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person,
Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
Zwischen der Gesellschaft und der Volksbank-Raiffeisenbank Chiemsee
eG, Prien, als stille Gesellschafterin besteht ein
Teilgewinnabführungsvertrag im Sinne des § 292 Abs. 1 Nr. 2 AktG vom
22. Oktober 1998 / 26. Oktober 1998.
Der stille Gesellschafter erhält für jedes Geschäftsjahr einen
Gewinnanteil auf den Nennbetrag seiner stillen Einlage in Höhe eines
Anteils an dem in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen
Jahresüberschuß vor Steuern vom Einkommen und Ertrag, der sich
nach dem Verhältnis der stillen Einlage zum derzeitigen
Unternehmenswert zuzüglich der Einlage des stillen Gesellschafters
bemißt. Dieses Verhältnis wird von den Parteien auf den Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses mit 0,036 % verbindlich festgelegt. Veränderungen
des bilanziellen Eigenkapitals (incl. zusätzlicher stiller
Gesellschaftseinlagen) verändern durch Zu- oder Abrechnungen bei den
bei Vertragsabschluß zugrunde gelegten Ausgangswerten diesen
Prozentsatz entsprechend. Maßgeblicher Stichtag für die Festlegung des
veränderten Prozentsatzes ist das Ende des jeweiligen Geschäftsjahres
der Bank. Der so neu festgelegte Prozentsatz findet Anwendung für das
dem jeweiligen Geschäftsjahr der Bank folgende Geschäftsjahr.
Vorbehaltlich Abs. 4 erhält der stille Gesellschafter jedoch mindestens
einen Gewinnanteil in Höhe von 5,51 %, höchstens einen Gewinnanteil
von 7,25 % auf seine Einlage. Der Nominalbetrag der Einlage bildet
auch dann die Bezugsgröße der Gewinnbeteiligung, wenn der Buchwert
der Einlage geringer ist als ihr Nominalbetrag.
Zwischen der Gesellschaft und der Raiffeisenbank-Volksbank Grafing-
Ebersberg eG, Grafing, als stille Gesellschafterin besteht ein
Teilgewinnabführungsvertrag im Sinne des § 292 Abs. 1 Nr. 2 AktG vom
28. Oktober 1998 / 29. Oktober 1998.
Der stille Gesellschafter erhält für jedes Geschäftsjahr einen
Gewinnanteil auf den Nennbetrag seiner stillen Einlage in Höhe eines
Anteils an dem in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen
Jahresüberschuß vor Steuern vom Einkommen und Ertrag, der sich
nach dem Verhältnis der stillen Einlage zum derzeitigen
Unternehmenswert zuzüglich der Einlage des stillen Gesellschafters
bemißt. Dieses Verhältnis wird von den Parteien auf den Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses mit 0,052 % verbindlich festgelegt. Veränderungen
des bilanziellen Eigenkapitals (incl. zusätzlicher stiller
Gesellschaftseinlagen) verändern durch Zu- oder Abrechnungen bei den
bei Vertragsabschluß zugrunde gelegten Ausgangswerten diesen
Prozentsatz entsprechend. Maßgeblicher Stichtag für die Festlegung des
veränderten Prozentsatzes ist das Ende des jeweiligen Geschäftsjahres
der Bank. Der so neu festgelegte Prozentsatz findet Anwendung für das
dem jeweiligen Geschäftsjahr der Bank folgende Geschäftsjahr.
Vorbehaltlich Abs. 4 erhält der stille Gesellschafter jedoch mindestens
einen Gewinnanteil in Höhe von 5,53 %, höchstens einen Gewinnanteil
Abruf vom 06.01.2026
Handelsregister B des Amtsgerichts Hamburg
Nummer der Firma:
Seite 23 von 61
HRB 5604
Nummer der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person,
Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
von 7,25 % auf seine Einlage. Der Nominalbetrag der Einlage bildet
auch dann die Bezugsgröße der Gewinnbeteiligung, wenn der Buchwert
der Einlage geringer ist als ihr Nominalbetrag.
Zwischen der Gesellschaft und der Raiffeisenbank Eching eG, Eching,
als stille Gesellschafterin besteht ein Teilgewinnabführungsvertrag im
Sinne des § 292 Abs. 1 Nr. 2 AktG vom 27. Oktober 1998 / 30. Oktober
1998.
Der stille Gesellschafter erhält für jedes Geschäftsjahr einen
Gewinnanteil auf den Nennbetrag seiner stillen Einlage in Höhe eines
Anteils an dem in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen
Jahresüberschuß vor Steuern vom Einkommen und Ertrag, der sich
nach dem Verhältnis der stillen Einlage zum derzeitigen
Unternehmenswert zuzüglich der Einlage des stillen Gesellschafters
bemißt. Dieses Verhältnis wird von den Parteien auf den Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses mit 0,036 % verbindlich festgelegt. Veränderungen
des bilanziellen Eigenkapitals (incl. zusätzlicher stiller
Gesellschaftseinlagen) verändern durch Zu- oder Abrechnungen bei den
bei Vertragsabschluß zugrunde gelegten Ausgangswerten diesen
Prozentsatz entsprechend. Maßgeblicher Stichtag für die Festlegung des
veränderten Prozentsatzes ist das Ende des jeweiligen Geschäftsjahres
der Bank. Der so neu festgelegte Prozentsatz findet Anwendung für das
dem jeweiligen Geschäftsjahr der Bank folgende Geschäftsjahr.
Vorbehaltlich Abs. 4 erhält der stille Gesellschafter jedoch mindestens
einen Gewinnanteil in Höhe von 5,60 %, höchstens einen Gewinnanteil
von 7,25 % auf seine Einlage. Der Nominalbetrag der Einlage bildet
auch dann die Bezugsgröße der Gewinnbeteiligung, wenn der Buchwert
der Einlage geringer ist als ihr Nominalbetrag.
Wegen der Einzelheiten wird auf die bei Gericht eingereichten Urkunden
verwiesen.
Zwischen der Gesellschaft und der Volksbank Saar-West eG, Saarlouis,
als stille Gesellschafterin besteht ein Teilgewinnabführungsvertrag im
Sinne des § 292 Abs. 1 Nr. AktG vom 19. Januar 1999 / 25. Januar
1999.
Der stille Gesellschafter erhält für jedes Geschäftsjahr einen
Gewinnanteil auf den Nennbetrag seiner stillen Einlage in Höhe eines
Anteils an dem in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen
Jahresüberschuß vor Steuern vom Einkommen und Ertrag, der sich
nach dem Verhältnis der stillen Einlage zum derzeitigen
Unternehmenswert zuzüglich der Einlage des stillen Gesellschafters
bemißt. Dieses Verhältnis wird von den Parteien auf den Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses mit 0,103 % verbindlich festgelegt. Veränderungen
des bilanziellen Eigenkapitals (incl. zusätzlicher stiller
Gesellschaftseinlagen) verändern durch Zu- oder Abrechnungen bei den
bei Vertragsabschluß zugrunde gelegten Ausgangswerten diesen
Prozentsatz entsprechend. Maßgeblicher Stichtag für die Festlegung des
Abruf vom 06.01.2026
Handelsregister B des Amtsgerichts Hamburg
Nummer der Firma:
Seite 24 von 61
HRB 5604
Nummer der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person,
Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
veränderten Prozentsatzes ist das Ende des jeweiligen Geschäftsjahres
der Bank. Der so neu festgelegte Prozentsatz findet Anwendung für das
dem jeweiligen Geschäftsjahr der Bank folgende Geschäftsjahr.
Vorbehaltlich Abs. 4 erhält der stille Gesellschafter jedoch mindestens
einen Gewinnanteil in Höhe von 5,10 %, höchstens einen Gewinnanteil
von 7,25 % auf seine Einlage. Der Nominalbetrag der Einlage bildet
auch dann die Bezugsgröße der Gewinnbeteiligung, wenn der Buchwert
der Einlage geringer ist als ihr Nominalbetrag.
Zwischen der Gesellschaft und der Raiffeisenbank Neustadt/Weinstraße-
Süd eG, Neustadt, als stille Gesellschafterin besteht ein
Teilgewinnabführungsvertrag im Sinne des § 292 Abs. 1 Nr. 2 AktG vom
16. Februar 1999 / 19 Februar 1999.
Der stille Gesellschafter erhält für jedes Geschäftsjahr einen
Gewinnanteil auf den Nennbetrag seiner stillen Einlage in Höhe eines
Anteils an dem in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen
Jahresüberschuß vor Steuern vom Einkommen und Ertrag, der sich
nach dem Verhältnis der stillen Einlage zum derzeitigen
Unternehmenswert zuzüglich der Einlage des stillen Gesellschafters
bemißt. Dieses Verhältnis wird von den Parteien auf den Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses mit 0,035 % verbindlich festgelegt. Veränderungen
des bilanziellen Eigenkapitals (incl. zusätzlicher stiller
Gesellschaftseinlagen) verändern durch Zu- oder Abrechnungen bei den
bei Vertragsabschluß zugrunde gelegten Ausgangswerten diesen
Prozentsatz entsprechend. Maßgeblicher Stichtag für die Festlegung des
veränderten Prozentsatzes ist das Ende des jeweiligen Geschäftsjahres
der Bank. Der so neu festgelegte Prozentsatz findet Anwendung für das
dem jeweiligen Geschäftsjahr der Bank folgende Geschäftsjahr.
Vorbehaltlich Abs. 4 erhält der stille Gesellschafter jedoch mindestens
einen Gewinnanteil in Höhe von 5,13 %, höchstens einen Gewinnanteil
von 7,25 % auf seine Einlage. Der Nominalbetrag der Einlage bildet
auch dann die Bezugsgröße der Gewinnbeteiligung, wenn der Buchwert
der Einlage geringer ist als ihr Nominalbetrag.
Zwischen der Gesellschaft und der VR Bank Südpfalz eG, Landau, als
stille Gesellschafterin besteht ein Teilgewinnabführungsvertrag im Sinne
des § 292 Abs. 1 Nr. 2 AktG vom 18. Februar 1999 / 24. Februar 1999.
Der stille Gesellschafter erhält für jedes Geschäftsjahr einen
Gewinnanteil auf den Nennbetrag seiner stillen Einlage in Höhe eines
Anteils an dem in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen
Jahresüberschuß vor Steuern vom Einkommen und Ertrag, der sich
nach dem Verhältnis der stillen Einlage zum derzeitigen
Unternehmenswert zuzüglich der Einlage des stillen Gesellschafters
bemißt. Dieses Verhältnis wird von den Parteien auf den Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses mit 0,104 % verbindlich festgelegt. Veränderungen
des bilanziellen Eigenkapitals (incl. zusätzlicher stiller
Gesellschaftseinlagen) verändern durch Zu- oder Abrechnungen bei den
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Nummer der Firma:
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Nummer der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person,
Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
bei Vertragsabschluß zugrunde gelegten Ausgangswerten diesen
Prozentsatz entsprechend. Maßgeblicher Stichtag für die Festlegung des
veränderten Prozentsatzes ist das Ende des jeweiligen Geschäftsjahres
der Bank. Der so neu festgelegte Prozentsatz findet Anwendung für das
dem jeweiligen Geschäftsjahr der Bank folgende Geschäftsjahr.
Vorbehaltlich Abs. 4 erhält der stille Gesellschafter jedoch mindestens
einen Gewinnanteil in Höhe von 5,22 %, höchstens einen Gewinnanteil
von 7,25 % auf seine Einlage. Der Nominalbetrag der Einlage bildet
auch dann die Bezugsgröße der Gewinnbeteiligung, wenn der Buchwert
der Einlage geringer ist als ihr Nominalbetrag.
Wegen der Einzelheiten wird auf die bei Gericht eingereichten Urkunden
verwiesen.
Der zwischen der Gesellschaft und der Allianz Aktiengesellschaft als
stiller Gesellschafterin bestehende Teilgewinnabführungsvertrag im
Sinne des § 292 Abs. 1 Nr. 2 AktG vom 27. August 1997, der am 22.
Dezember 1997 in das Handelsregister eingetragen worden ist, besteht
jetzt zwischen der Gesellschaft und der Allianz Lebensversicherungs
Aktiengesellschaft, der Vereinte Lebensversicherung Aktiengesellschaft
und der Vereinte Krankenversicherung Aktiengesellschaft. Grundlage
dieser Veränderung sind Abtretungsverträge zwischen der Allianz
Aktiengesellschaft und 1) der Allianz Lebensversicherungs
Aktiengesellschaft bezüglich eines Teilbetrages der stillen Beteiligung in
Höhe von DM 30 Mio. (Verhältnis der Einlage zum Unternehmenswert
der Gesellschaft 1,652 %) vom 27. August 1997, 2)
der Vereinte Lebensversicherung Aktiengesellschaft bezüglich eines
Teilbetrages der stillen Beteiligung in Höhe von DM 10 Mio. (Verhältnis
der Einlage zum Unternehmenswert der Gesellschaft 0,551 %) vom 27.
August 1997, 3) der Vereinte Krankenversicherung
Aktiengesellschaft bezüglich eines Teilbetrages der stillen Beteiligung in
Höhe von DM 10 Mio. (Verhältnis der Einlage zum Unternehmenswert
der Gesellschaft 0,551 %) vom 27. August 1997, sowie 4) a) der Allianz
Unternehmensbeteiligungsgesellschaft Aktiengesellschaft bezüglich
eines Teilbetrages der stillen Beteiligung in Höhe von DM 15 Mio.
(Verhältnis der Einlage zum Unternehmenswert der Gesellschaft 0,826
%) vom 27. August 1997. b) Die Allianz
Unternehmensbeteiligungsgesellschaft Aktiengesellschaft hat
anschließend die stille Beteiligung in Höhe von DM 15 Mio. durch
Verträge vom 19. Februar 1999 in Höhe von je DM 7,5 Mio. an die
Vereinte Lebensversicherung Aktiengesellschaft und die Vereinte
Krankenversicherung Aktiengesellschaft weiterübertragen, so daß die
stillen Beteiligungen dieser beiden Gesellschafter jetzt je DM 17,5 Mio.
betragen (Verhältnis dieser Einlage zum Unternehmenswert der
Gesellschaft je 0,6067 %), während die Allianz
Unternehmensbeteiligungsgesellschaft Aktiengesellschaft aus dem
stillen Beteiligungsverhältnis (Teilgewinnabführungsvertrag)
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Nummer der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person,
Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
ausgeschieden ist.
Der zwischen der Gesellschaft und der Raiffeisenbank Au-Feilnbach eG,
Au bei Aibling, als stiller Gesellschafterin bestehende
Teilgewinnabführungsvertrag vom 23. Juni 1998 / 8. Juli 1998, der am 1.
Dezember 1998 in das Handelsregister eingetragen worden ist, besteht
jetzt zwischen der Gesellschaft und der Raiffeisenbank Mangfalltal eG,
Bad Aibling. Grundlage dieser Veränderung ist die Verschmelzung der
Raiffeisenbank Au-Feilnbach eG mit der Raiffeisenbank Mangfalltal eG -
übernehmende Genossenschaft - im Wege der Aufnahme. Die
Verschmelzung ist mit der am 5. Juli 1999 erfolgten Eintragung in das
Register der übernehmenden Genossenschaft wirksam geworden.
Der zwischen der Gesellschaft und der ehemals GZB-Bank
Genossenschaftliche Zentralbank AG Stuttgart, jetzt DZ Bank AG
bestehende Teilgewinnabführungsvertrag vom 28.01.1998/03.02.1998
besteht infolge Abtretungsvertrag vom 31.10.2001/07.11.2001 nunmehr
mit der Karlsruher Lebensversicherung Aktiengesellschaft, Karlsruhe.
Der zwischen der Gesellschaft und der ehemals SGZ-Bank
Südwestdeutsche Genossenschafts-Zentralbank AG Frankfurt am Main,
jetzt DZ Bank AG bestehende Teilgewinnabführungsvertrag vom
31.10.1997 besteht infolge Abtretungsvertrag vom 27. und 30.11.2001
nunmehr mit der Süddeutsche Krankenversicherung a.G., Fellbach.
Die Hauptversammlung vom 07.12.2001 hat den vorgenannten
Abtretungsverträgen und den damit einhergehenden Änderungen der
Teilgewinnabtretungsverträge zugestimmt.
2
a)
Die Hauptversammlung vom 09.04.2002 hat die Änderung der Satzung
in § 10 und § 15 beschlossen.
b)
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des
Verschmelzungsvertrages vom 9./19.04.2002 sowie der
Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 09.04.2002 und
der Hauptversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom
21.03.2002 mit der Schleswig-Holsteinische Landschaft
Hypothekenbank Aktiengesellschaft mit Sitz in Kiel (AG Kiel HRB 4100)
verschmolzen.
a)
28.06.2002
Wiedemann
b)
Verschmelzungsvertrag Blatt
789 ff. Sonderband 14
Satzung Blatt 799 ff.
Sonderband 14
3
Prokura erloschen:
Fölster, Jürgen Heinrich, Bad Bramstedt
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied
oder einem anderen Prokuristen:
Stoermer, Anja, Hamburg, *XX.XX.1966
Hansen, Kai, Grömitz, *XX.XX.1961
a)
13.08.2002
Meyer-Brunswick
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Nummer der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person,
Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
Grimm, Helmut, Buxtehude, *XX.XX.1958
Wessel, Thorsten, Hamburg, *XX.XX.1968
Mewes, Tobias, Hamburg, *XX.XX.1970
Beresko, Rudolf, Elz, *XX.XX.1950
Till, Matthias, Niedergründau, *XX.XX.1957
Barth, Uwe, Wiesbaden, *XX.XX.1969
Herrmann, Andreas, Oberursel, *XX.XX.1959
Werz, Jochen, Hofheim, *XX.XX.1969
Henckell, Claus-Detlev, Neu-Anspach, *XX.XX.1950
Mattheus, Detlef, Bochum, *XX.XX.1954
Winkler, Thomas, Dresden, *XX.XX.1959
Brede, Rolf, Berlin, *XX.XX.1952
Grimmek, Frank, Berlin, *XX.XX.1959
Neumann-Vieweg, Thomas, Potsdam-Eiche, *XX.XX.1965
Mäser, Jürgen, Berlin, *XX.XX.1964
Dr. Schönhusen, Helge, Berlin, *XX.XX.1959
Dige, Hans Henrik, Ahrensburg, *XX.XX.1959
Voigt, Tobias, Elmshorn, *XX.XX.1965
Dr. Müller, Thomas, Laatzen, *XX.XX.1966
Doswald, Hugo, Hannover, *XX.XX.1964
Baur, Johann Christian Henning, Hamburg, *XX.XX.1960
Dettmann, Rüdiger, Glinde, *XX.XX.1956
Bark, Rudi, Peine, *XX.XX.1954
Blankenberg, Ralph, Haiterbach, *XX.XX.1960
4
b)
Gelöscht wegen irrtümlicher Übertragung bei der
Umschreibung auf EDV:
Vorstandsmitglied:
Otten, Herbert, Dipl.-Bankkaufmann, Hamburg
b)
Mit der DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank,
Frankfurt/M. (AG Frankfurt/M. HRB 45651) als herrschendem
Unternehmen ist am 18.12.2001/28.12.2001 Gewinnabführungsvertrag
geschlossen. Ihm hat die Hauptversammlung vom 20.02.2002
zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten
Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.
a)
22.08.2002
Wiedemann
b)
Gewinnabführungsvertrag
Blatt 806 ff. Sonderband
5
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied
oder einem anderen Prokuristen:
Fischer, Werner, Grünwald, *XX.XX.1951
Glaeser, Ingo, München, *XX.XX.1966
Mair, Josef, Geroldshausen, *XX.XX.1967
Kremer, Christoph, Grünwald, *XX.XX.1960
Bickel, Oliver-Michael, Berlin, *XX.XX.1962
a)
06.09.2002
Scharnweber
6
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied
oder einem anderen Prokuristen:
Nach Berichtigung des Nachnamens, nunmehr
a)
18.09.2002
Scharnweber
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Nummer der Firma:
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Nummer der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person,
Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
Rückert, Bernd, Hamburg
7
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied
oder einem anderen Prokuristen:
Stünkel, Volker, Oldenburg, *XX.XX.1960
Boller, Helmut, Kausen, *XX.XX.1964
Lachnit, Stefan, Mechernich, *XX.XX.1963
Schadendorf, Jan-Uwe, Bad Bramstedt, *XX.XX.1952
Wendler, Thomas, Flintbek, *XX.XX.1959
Lorenz, Karl-Heinz, Bischberg, *XX.XX.1955
Schropp, Peter, Wörthsee, *XX.XX.1961
Nast, Markus, München, *XX.XX.1961
Rommel, Elke, Leutkirch, *XX.XX.1965
Schier, Gerd, Calw, *XX.XX.1954
Carstens, Christoph Hermann, Hamburg, *XX.XX.1964
Schwier, Oliver, Hamburg, *XX.XX.1965
Lowin, Bernd, Winsen / Luhe, *XX.XX.1962
Tillmeier, Lars, Ellerau, *XX.XX.1964
a)
24.10.2002
Scharnweber
8
b)
Zweigniederlassung/en unter gleicher Firma mit
Zusatz:
Niederlassung Kiel, Kiel (Amtsgericht Kiel HRB
5960)
a)
14.02.2003
Brede
9
b)
Bestellt:
Vorstand:
Dr. Schumacher, Wolf, München, *XX.XX.1958
vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen
Vorstandsmitglied oder einem Prokuristen.
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied
oder einem anderen Prokuristen:
Bottke, Steffen, Berlin, *XX.XX.1962
Hofmann, Tom, Ortrand, *XX.XX.1975
Junge, Sönke, Wedel, *XX.XX.1952
Kürth, Ulrich, Berlin, *XX.XX.1966
Dohra, Holger, Bochum, *XX.XX.1964
Schwämmle, Gerd, Sindelfingen, *XX.XX.1956
Geisler, Sven, Tamm, *XX.XX.1966
Engel, Antje, Bonn, *XX.XX.1967
Kruse, Matthias, Bielefeld, *XX.XX.1967
Weimer, Matthias, Düsseldorf, *XX.XX.1966
Stürtz, Hans-Peter, Hochheim, *XX.XX.1954
a)
Die Hauptversammlung vom 23.01.2003 hat die Änderung der Satzung
in § 6 beschlossen.
a)
03.03.2003
Wiedemann
b)
Satzung Blatt 22 ff
Sonderband 15
10
b)
Die mit der Allianz Lebensversicherungs AG, Stuttgart,
Bayern-Versicherung Lebensversicherung Aktiengesellschaft, München,
Berlinischen Lebensversicherung AG, Wiesbaden,
Hamburger Lebensversicherung AG, Wiesbaden,
a)
03.06.2003
Wiedemann
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Nummer der Firma:
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HRB 5604
Nummer der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person,
Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
Hamburg-Mannheimer Versicherungs-Aktiengesellschaft, Hamburg,
Karlsruher Lebensversicherung AG, Karlsruhe,
Mannheimer Versicherung AG, Mannheim,
Mannheimer Lebernsversicherung AG, Mannheim,
Mannheimer Krankenversicherung AG, Mannheim,
Mecklenburgische Lebensversicherung-AG, Hannover,
R + V Lebensversicherung AG, Wiesbaden,
Süddeutsche Krankenversicherungs a.G., Fellbach,
Vereinigten Postversicherung, Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit,
Stuttgart,
Vereinten Krankenversicherung AG, Stuttgart,
Vereinte Lebensversicherung AG, Stuttgart,
Volksfürsorge Deutsche Lebensversicherung AG, Hamburg und
WWK Lebensversicherung a.G., München,
abgeschlossenen Teilgewinnabführungsverträge sind durch
Vereinbarungen vom 02./17. September 2002, 05./21. August 2002,
02./16. September 2002, 02./16. September 2992, 02./26. September
2002, 02./05. September 2002, 02./04. September 2002, 02./04.
September 2002, 02./04. September 2002, 02. September/02. Oktober
2002, 02./10. September 2002, 02./23. September 2002, 02./06.
September 2002, 03./10. Juli 2002, 02./17. September 2002, 02./25.
September 2002 und 02./10. September 2002 geändert.
Der mit der REWE Deutscher Supermarkt KGaA, Mainz abgeschlossene
Teilgewinnabführungsvertrag ist insofern abgeändert als die REWE
Deutscher Supermarkt KGaA einen Teilbetrag ihrer stillen Beteiligung
durch Vertrag vom 10. Februar 2002 auf die Wiesbadener Volksbank
eG, Wiesbaden übertragen hat.
Die Hauptversammlung hat den Änderungen durch Beschluss vom
05.12.2002 zugestimmt.
11
b)
Nicht mehr
Vors.d. Vorstandes:
Remaklus, Hermann M., Bankdirektor, Hamburg
Prokura erloschen:
Dr. Sohnke, Michael, Hamburg, *XX.XX.1944
Prokura erloschen:
Grimmek, Frank, Berlin, *XX.XX.1959
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied
oder einem anderen Prokuristen:
Dalgic, Susanne, Duisburg, *XX.XX.1960
Ketter, Stephanie, Weinbach, *XX.XX.1972
Namensänderung infolge Eheschliessung
Bühn, Anja, geb. Stoermer, Hamburg, *XX.XX.1966
a)
21.07.2003
Brede
12
Prokura erloschen:
Dr. Steinmeier, Friedrich rer. pol., Hamburg
a)
29.08.2003
Abruf vom 06.01.2026
Handelsregister B des Amtsgerichts Hamburg
Nummer der Firma:
Seite 30 von 61
HRB 5604
Nummer der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person,
Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied
oder einem anderen Prokuristen:
Hermes, Jörg, Wedel, *XX.XX.1969
Michaelis, Maik, Hamburg, *XX.XX.1971
Dr. Vajc, Klaus, Langenzenn, *XX.XX.1958
Wiesner, Norbert, Pinneberg, *XX.XX.1951
Brede
13
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied
oder einem anderen Prokuristen:
Holtgrefe, Hans-Josef, Oberhausen, *XX.XX.1957
Riel-Wittekind, Silke, Hamburg, *XX.XX.1965
Schuhbeck, Christian, Puchheim, *XX.XX.1963
a)
20.10.2003
Brede
14
b)
Die mit der Allianz Lebensversicherungs AG, Stuttgart,
Bayern-Versicherung Lebensversicherung Aktiengesellschaft, München,
Berlinischen Lebensversicherung AG, Wiesbaden,
Hamburger Lebensversicherung AG, Wiesbaden,
Hamburg-Mannheimer Versicherungs-Aktiengesellschaft, Hamburg,
Karlsruher Lebensversicherung AG, Karlsruhe,
Mannheimer Versicherung AG, Mannheim,
Mannheimer Lebernsversicherung AG, Mannheim,
Mannheimer Krankenversicherung AG, Mannheim,
Mecklenburgische Lebensversicherung-AG, Hannover,
R + V Lebensversicherung AG, Wiesbaden,
Süddeutsche Krankenversicherungs a.G., Fellbach,
Vereinigten Postversicherung, Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit,
Stuttgart,
Vereinten Krankenversicherung AG, Stuttgart,
Vereinte Lebensversicherung AG, Stuttgart,
Volksfürsorge Deutsche Lebensversicherung AG, Hamburg und
WWK Lebensversicherung a.G., München,
abgeschlossenen Teilgewinnabführungsverträge sind durch
Vereinbarungen vom 02./17. September 2002, 05./21. August 2002,
02./16. September 2002, 02./16. September 2002, 02./26. September
2002, 02./05. September 2002, 02./04. September 2002, 02./04.
September 2002, 02./04. September 2002, 02. September/02. Oktober
2002, 02./10. September 2002, 02./23. September 2002, 02./06.
September 2002, 03./10. Juli 2002, 02./17. September 2002, 02./25.
September 2002 und 02./10. September 2002 geändert.
a)
20.02.2004
Wiedemann
b)
Eintragung Nr. 10 Spalte 6
vom 03.06.2003 von Amts
wegen berichtigt.
15
b)
Nicht mehr
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied
a)
05.05.2004
Abruf vom 06.01.2026
Handelsregister B des Amtsgerichts Hamburg
Nummer der Firma:
Seite 31 von 61
HRB 5604
Nummer der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person,
Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
Vorstandsmitglied:
Dr. jur. Weber, Walter, Rechtsanwalt, Hamburg
oder einem anderen Prokuristen:
Senff, Volker, Hamburg, *XX.XX.1959
Prokura erloschen:
Boller, Helmut, Kausen, *XX.XX.1964
Prokura erloschen:
Eggers, Hayo, Barsbüttel
Prokura erloschen:
Fischer, Werner, Grünwald, *XX.XX.1951
Prokura erloschen:
Hofmann, Tom, Ortrand, *XX.XX.1975
Prokura erloschen:
Junge, Sönke, Wedel, *XX.XX.1952
Prokura erloschen:
Krafack, Dieter, Hamburg
Prokura erloschen:
Dr. Krewerth, Bernhard, Berlin
Prokura erloschen:
Nast, Markus, München, *XX.XX.1961
Prokura erloschen:
Schumann, Dirk, Frankfurt/Main, *XX.XX.1967
Prokura erloschen:
Stünkel, Volker, Oldenburg, *XX.XX.1960
Prokura erloschen:
Zajac, Thomas, Kriftel, *XX.XX.1967
Wiedemann
16
b)
Nicht mehr
Vorstand:
Gesinn, Franz-Josef, Jurist, Hamburg
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied
oder einem anderen Prokuristen:
Brandes, Dirk, Berlin, *XX.XX.1965
Name geändert nach Eheschließung, nunmehr:
Rommel-Huß, Elke, geb. Rommel, Leutkirch,
*XX.XX.1965
Prokura erloschen:
Munk, Helmut, Stuttgart, *XX.XX.1941
Prokura erloschen:
Strohm, Georg, Quickborn, *XX.XX.1954
a)
Die Hauptversammlung vom 08.03.2004 hat die Neufassung der
Satzung beschlossen, insbesondere in den §§ 3 (Bekanntmachungen), 8
(Anzahl der Vorstände) und 9.
b)
Der zwischen der Gesellschaft und der Raiffeisenbank Eching eG,
Eching, als stille Gesellschafterin bestehende
Teilgewinnabführungsvertrag vom im Sinne des § 292 Abs. 1 Nr. 2 AktG
vom 27.10.1998/30.10.1998, besteht jetzt zwischen der Gesellschaft und
der Freisinger Bank eG Volksbank-Raiffeisenbank, Freising (Amtsgericht
München, GnR 2205). Grundlage dieser Veränderung ist die
Verschmelzung der Raiffeisenbank Eching eG mit der Freisinger Bank
eG Volksbank-Raiffeisenbank (übernehmender Rechtsträger).
Der stille Gesellschafter erhält für jedes Geschäftsjahr einen
Gewinnanteil auf den Nennbetrag seiner stillen Einlage in Höhe eines
Anteils an dem in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen
Jahresüberschuß vor Steuern vom Einkommen und Ertrag, der sich
nach dem Verhältnis der stillen Einlage zum derzeitigen
Unternehmenswert zuzüglich der Einlage des stillen Gesellschafters
a)
29.06.2004
Wiedemann
b)
Satzung Blatt 95 ff
Sonderband 16
Übertragungsvertrag Blatt 99
ff Sonderband 16
Abruf vom 06.01.2026
Handelsregister B des Amtsgerichts Hamburg
Nummer der Firma:
Seite 32 von 61
HRB 5604
Nummer der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person,
Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
bemißt. Dieses Verhältnis wird von den Parteien auf den Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses mit 0,036 % verbindlich festgelegt. Veränderungen
des bilanziellen Eigenkapitals (incl. zusätzlicher stiller
Gesellschaftseinlagen) verändern durch Zu- oder Abrechnungen bei den
bei Vertragsabschluß zugrunde gelegten Ausgangswerten diesen
Prozentsatz entsprechend. Maßgeblicher Stichtag für die Festlegung des
veränderten Prozentsatzes ist das Ende des jeweiligen Geschäftsjahres
der Bank. Der so neu festgelegte Prozentsatz findet Anwendung für das
dem jeweiligen Geschäftsjahr der Bank folgende Geschäftsjahr.
Vorbehaltlich Abs. 4 erhält der stille Gesellschafter jedoch mindestens
einen Gewinnanteil in Höhe von 5,60 %, höchstens einen Gewinnanteil
von 7,25 % auf seine Einlage. Der Nominalbetrag der Einlage bildet
auch dann die Bezugsgröße der Gewinnbeteiligung, wenn der Buchwert
der Einlage geringer ist als ihr Nominalbetrag.
Wegen der Einzelheiten wird auf die bei Gericht eingereichten Urkunden
verwiesen.
Der zwischen der Mannheimer Lebensversicherung AG, Mannheim, als
stille Gesellschafterin bestehende Teilgewinnabführungsvertrag im Sinne
des § 292 Abs. 1 Nr. 2 AktG vom 28.01.1998 / 05.02.1998, besteht jetzt
zwischen der Gesellschaft und Protektor Lebensversicherungs-AG,
Berlin (Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, HRB 89471). Grundlage
dieser Veränderung ist der Vertrag zur Übertragung des
Versicherungsbestandes vom 26.09.2003.
Der stille Gesellschafter erhält für jedes Geschäftsjahr einen
Gewinnanteil auf den Nennbetrag seiner stillen Einlage in Höhe eines
Anteils an dem in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen
Jahresüberschusses vor Steuern vom Einkommen und Ertrag, der sich
nach dem Verhältnis der stillen Einlage zum derzeitigen
Unternehmenswert zuzüglich der Einlage des stillen Gesellschafters
bemißt. Dieses Verhältnis wird von den Parteien auf den Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses mit 0,759 % verbindlich festgelegt. Veränderungen
des bilanziellen Eigenkapitals (incl. zusätzlicher stiller
Gesellschaftseinlagen) verändern durch Zu- oder Abrechnungen bei den
bei Vertragsabschluß zugrunde gelegten Ausgangswerten diesen
Prozentsatz entsprechen. Maßgeblicher Stichtag für die Festlegung der
veränderten Prozentsatzes ist das Ende des jeweiligen Geschäftsjahres
der Bank. Der so neu festgelegte Prozentsatz findet Anwendung für das
dem jeweiligen Geschäftsjahr der Bank folgende Geschäftsjahr.
Mindestens erhält der stille Gesellschafter jedoch einen Gewinnanteil in
Höhe von 7,0 %, höchstens einen Gewinnanteil von 7,5 % auf seine
Einlage. Der Nominalbetrag der Einlage bildet auch dann die
Bezugsgröße der Gewinnbeteiligung, wenn der Buchwert der Einlage
geringer ist als ihr Nominalbetrag.
17
Prokura erloschen:
a)
Abruf vom 06.01.2026
Handelsregister B des Amtsgerichts Hamburg
Nummer der Firma:
Seite 33 von 61
HRB 5604
Nummer der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person,
Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
Glismann, Uwe, Hamburg
Prokura erloschen:
Dr. Schönhusen, Helge, Berlin, *XX.XX.1959
Prokura erloschen:
Tomforde, Volker, Melbeck
Prokura erloschen:
Winkler, Thomas, Dresden, *XX.XX.1959
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied
oder einem anderen Prokuristen:
Schuhmacher, Axel, Hofheim-Lorsbach, *XX.XX.1965
29.07.2004
Ellinghaus
18
Prokura erloschen:
Bottke, Steffen, Berlin, *XX.XX.1962
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied
oder einem anderen Prokuristen:
Brachmann, Thomas, Frankenthal, *XX.XX.1963
Grohnert, Ana-Christina, Hamburg, *XX.XX.1967
Hadenfeldt, Elke, Düsseldorf, *XX.XX.1967
Brunner, Volker Wilhelm, Hamburg, *XX.XX.1969
Huffer, Ralf, Frankfurt, *XX.XX.1961
a)
02.09.2004
Repinski
19
b)
Der zwischen der Gesellschaft und der Allianz Aktiengesellschaft als
stiller Gesellschafterin bestehende Teilgewinnabführungsvertrag im
Sinne des § 292 Abs. 1 Nr. 2 AktG vom 27. August 1997, der am 22.
Dezember 1997 in das Handelsregister eingetragen worden ist, besteht
jetzt zwischen der Gesellschaft und der Allianz Lebensversicherungs
Aktiengesellschaft, der Vereinte Lebensversicherung Aktiengesellschaft
und der Vereinte Krankenversicherung Aktiengesellschaft. Grundlage
dieser Veränderung sind Abtretungsverträge zwischen der Allianz
Aktiengesellschaft und
1) der Allianz Lebensversicherungs Aktiengesellschaft bezüglich eines
Teilbetrages der stillen Beteiligung in Höhe von DM 30 Mio. (Verhältnis
der Einlage zum Unternehmenswert der Gesellschaft 1,652 %) vom 27.
August 1997,
2) der Vereinte Lebensversicherung Aktiengesellschaft bezüglich eines
Teilbetrages der stillen Beteiligung in Höhe von DM 10 Mio. (Verhältnis
der Einlage zum Unternehmenswert der Gesellschaft 0,551 %) vom 27.
August 1997,
3) der Vereinte Krankenversicherung Aktiengesellschaft bezüglich eines
Teilbetrages der stillen Beteiligung in Höhe von DM 10 Mio. (Verhältnis
der Einlage zum Unternehmenswert der Gesellschaft 0,551 %) vom 27.
a)
03.09.2004
Wiedemann
b)
Eintragungen Nr. 1 + 14
Spalte 6 vom 24.05.2002 +
20.02.2004 von Amts wegen
berichtigt.
Abruf vom 06.01.2026
Handelsregister B des Amtsgerichts Hamburg
Nummer der Firma:
Seite 34 von 61
HRB 5604
Nummer der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person,
Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
August 1997, sowie
4) a) der Allianz Unternehmensbeteiligungsgesellschaft
Aktiengesellschaft bezüglich eines Teilbetrages der stillen Beteiligung in
Höhe von DM 15 Mio. (Verhältnis der Einlage zum Unternehmenswert
der Gesellschaft 0,826 %) vom 27. August 1997.
4) b) Die Allianz Unternehmensbeteiligungsgesellschaft
Aktiengesellschaft hat anschließend die stille Beteiligung in Höhe von
DM 15 Mio. durch Verträge vom 19. Februar 1999 in Höhe von je DM 7,5
Mio. an die Vereinte Lebensversicherung Aktiengesellschaft und die
Vereinte Krankenversicherung Aktiengesellschaft weiterübertragen, so
daß die stillen Beteiligungen dieser beiden Gesellschafter jetzt je DM
17,5 Mio. betragen (Verhältnis dieser Einlage zum Unternehmenswert
der Gesellschaft je 0,6067 %), während die Allianz
Unternehmensbeteiligungsgesellschaft Aktiengesellschaft aus dem
stillen Beteiligungsverhältnis (Teilgewinnabführungsvertrag)
ausgeschieden ist.
Der stille Gesellschafter erhält für jedes Geschäftsjahr einen
Gewinnanteil auf den Nennbetrag seiner stillen Einlage in Höhe eines
Anteils an dem in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen
Jahresüberschusses vor Steuern vom Einkommen und Ertrag, der sich
nach dem Verhältnis der stillen Einlage zum derzeitigen
Unternehmenswert zuzüglich der Einlage des stillen Gesellschafters
bemißt. Dieses Verhältnis wird von den Parteien auf den Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses mit 3,58 % verbindlich festgelegt. Veränderungen
des bilanziellen Eigenkapitals (incl. zusätzlicher stiller
Geschäftseinlagen) verändern durch Zu- oder Abrechnungen bei den bei
Vertragsabschluß zugrunde gelegten Ausgangswerten diesen
Prozentsatz entsprechend. Maßgeblicher Stichtag für die Festlegung des
veränderten Prozentsatzes ist das Ende des jeweiligen Geschäftsjahres
der Bank. Der so neu festgelegte Prozentsatz findet Anwendung für das
dem jeweiligen Geschäftsjahr der Bank folgende Geschäftsjahr.
Mindestens erhält der stille Gesellschafter jedoch einen Gewinnanteil in
Höhe von 7,41 %, höchstens einen Gewinnanteil von 8 % auf seine
Einlage. Der Nominalbetrag der Einlage bildet auch dann die
Bezugsgröße der Gewinnbeteiligung, wenn der Buchwert der Einlage
geringer ist als ihr Nominalbetrag.
Der zwischen der Gesellschaft und der ehemals SGZ-Bank
Südwestdeutsche Genossenschafts-Zentralbank AG Frankfurt am Main,
jetzt DZ Bank AG bestehende Teilgewinnabführungsvertrag vom
31.10.1997 besteht infolge Abtretungsvertrag vom 27. und 30.11.2001
nunmehr mit der Süddeutsche Krankenversicherung a.G., Fellbach.
Der stille Gesellschafter erhält für jedes Geschäftsjahr einen
Gewinnanteil auf den Nennbetrag seiner stillten Einlage in Höhe eines
Anteils an dem in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen
Abruf vom 06.01.2026
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Nummer der Firma:
Seite 35 von 61
HRB 5604
Nummer der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person,
Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
Jahresüberschusses vor Steuern vom Einkommen und Ertrag, der sich
nach dem Verhältnis der stillen Einlage zum derzeitigen
Unternehmenswert zuzüglich der Einlage des stillen Gesellschafters
bemißt. Dieses Verhältnis wird von den Parteien auf den Zeitpunkt des
Vertragabschlusses mit 1,130 % verbindlich festgelegt. Veränderungen
des bilanziellen Eigenkapitals (incl. zusätzlicher stiller
Gesellschaftseinlagen) verändern durch Zu- oder Abrechnungen bei den
bei Vertragsabschluß zugrunde gelegten Ausgangswerten diesen
Prozentsatz entsprechend. Maßgeblicher Stichtag für die Festlegung des
veränderten Prozentsatzes ist das Ende des jeweiligen Geschäftsjahr
der Bank folgende Geschäftsjahr. Mindestens erhält der stille
Gesellschafter jedoch einen Gewinnanteil in Höhe von 7,39 %,
höchstens einen Gewinnanteil von 8 % auf seine Einlage. Der
Nominalbetrag der Einlage bildet auch dann die Bezugsgröße der
Gewinnbeteiligung, wenn der Buchwert der Einlage geringer ist als ihr
Nominalbetrag. Wegen der Einzelheiten wird auf die bei Gericht
eingereichten Urkunden verwiesen.
Der zwischen der Gesellschaft und der ehemals GZB-Bank
Genossenschaftliche Zentralbank AG Stuttgart, jetzt DZ Bank AG
bestehende Teilgewinnabführungsvertrag vom 28.01.1998/03.02.1998
besteht infolge Abtretungsvertrag vom 31.10.2001/07.11.2001 nunmehr
mit der Karlsruher Lebensversicherung Aktiengesellschaft, Karlsruhe.
Der stille Gesellschafter erhält für jedes Geschäftsjahr einen
Gewinnanteil auf den Nennbetrag seiner stillen Einlage in Höhe eines
Anteils an dem in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen
Jahresüberschusses vor Steuern vom Einkommen und Ertrag, der sich
nach dem Verhältnis der stillen Einlage zum derzeitigen
Unternehmenswert zuzüglich der Einlage des stillen Gesellschafters
bemißt. Dieses Verhältnis wird von den Parteien auf den Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses mit 1,009 % verbindlich festgelegt. Veränderungen
des bilanziellen Eigenkapitals (incl. zusätzlicher stiller
Gesellschaftseinlagen) verändern durch Zu- oder Abrechnungen bei den
bei Vertragsabschluß zugrunde gelegten Ausgangswerten diesen
Prozentsatz entsprechend. Maßgeblicher Stichtag für die Festlegung des
veränderten Prozentsatzes ist das Ende des jeweiligen Geschäftsjahres
der Bank. Der so neu festgelegte Prozentsatz findet Anwendung für das
dem jeweiligen Geschäftsjahr der Bank folgende Geschäftsjahr.
Mindestens erhält der stille Gesellschafter jedoch einen Gewinnanteil in
Höhe von 6,95 %, höchstens einen Gewinnanteil von 8 % auf seine
Einlage. Der Nominalbetrag der Einlage bildet auch dann die
Bezugsgröße der Gewinnbeteiligung, wenn der Buchwert der Einlage
geringer ist als ihr Nominalbetrag.
Der zwischen der Gesellschaft und der Raiffeisenbank Au-Feilnbach eG,
Abruf vom 06.01.2026
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Nummer der Firma:
Seite 36 von 61
HRB 5604
Nummer der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person,
Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
Au bei Aibling, als stiller Gesellschafterin bestehende
Teilgewinnabführungsvertrag vom 23. Juni 1998 / 8. Juli 1998, der am 1.
Dezember 1998 in das Handelsregister eingetragen worden ist, besteht
jetzt zwischen der Gesellschaft und der Raiffeisenbank Mangfalltal eG,
Bad Aibling. Grundlage dieser Veränderung ist die Verschmelzung der
Raiffeisenbank Au-Feilnbach eG mit der Raiffeisenbank Mangfalltal eG -
übernehmende Genossenschaft - im Wege der Aufnahme. Die
Verschmelzung ist mit der am 5. Juli 1999 erfolgten Eintragung in das
Register der übernehmenden Genossenschaft wirksam geworden.
Der stille Gesellschafter erhält für jedes Geschäftsjahr einen
Gewinnanteil auf den Nennbetrag seiner stillen Einlage in Höhe eines
Anteils an dem in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen
Jahresüberschuß vor Steuern vom Einkommen und Ertrag, der sich
nach dem Verhältnis der stillen Einlage zum derzeitigen
Unternehmenswert zuzüglich der Einlage des stillen Gesellschafters
bemißt. Dieses Verhältnis wird von den Parteien auf den Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses mit 0,024 % verbindlich festgelegt. Veränderungen
des bilanziellen Eigenkapitals (incl. zusätzlicher stiller
Gesellschaftseinlagen) verändern durch Zu- oder Abrechnungen bei den
bei Vertragsabschluß zugrunde gelegten Ausgangswerten diesen
Prozentsatz entsprechend. Maßgeblicher Stichtag für die Festlegung des
veränderten Prozentsatzes ist das Ende des jeweiligen Geschäftsjahres
der Bank. Der so neu festgelegte Prozentsatz findet Anwendung für das
dem jeweiligen Geschäftsjahr der Bank folgende Geschäftsjahr.
Mindestens erhält der stille Gesellschafter jedoch einen Gewinnanteil in
Höhe von 6,06 %, höchstens einen Gewinnanteil von 7,25 % auf seine
Einlage. Der Nominalbetrag der Einlage bildet auch dann die
Bezugsgröße der Gewinnbeteiligung, wenn der Buchwert der Einlage
geringer ist als ihr Nominalbetrag.
Die Hauptversammlung vom 07.12.2001 hat den vorgenannten
Abtretungsverträgen und den damit einhergehenden Änderungen der
Teilgewinnabtretungsverträge zugestimmt.
Zwischen der Gesellschaft und der EVANGELISCHE
KREDITGENOSSENSCHAFT eG, Kassel als stille Gesellschafterin
besteht ein Teilgewinnabführungsvertrag im Sinne des § 292 Abs. 1 Nr.
2 AktG vom 31.10.1997/03.11.1997.
Der stille Gesellschafter erhält für jedes Geschäftsjahr einen
Gewinnanteil auf den Nennbetrag seiner stillen Einlagen in Höhe eines
Anteils an dem in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen
Jahresüberschusses vor Steuern vom Einkommen und Ertrag, der sich
nach dem Verhältnis der stillen Einlage zum derzeitigen
Unternehmenswert zuzüglich der Einlage des stillen Gesellschafters
bemißt. Dieses Verhältnis wird von den Parteien auf den Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses mit 0,85 % verbindlich festgelegt. Veränderungen
des bilanziellen Eigenkapitals (incl. zusätzlicher stiller
Abruf vom 06.01.2026
Handelsregister B des Amtsgerichts Hamburg
Nummer der Firma:
Seite 37 von 61
HRB 5604
Nummer der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person,
Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
Gesellschaftseinlagen) verändern durch Zu- oder Abrechnungen bei
den bei Vertragsabschluß zugrunde gelegten Ausgangswerten diesen
Prozentsatz entsprechend. Maßgeblicher Stichtag für die Festlegung des
veränderten Prozentsatzes ist das Ende des jeweiligen Geschäftsjahres
der Bank. Der so neu festgelegte Prozentsatz findet Anwendung für das
dem jeweiligen Geschäftsjahr der Bank folgende Geschäftsjahr.
Mindestens erhält der stille Gesellschafter jedoch einen Gewinnanteil in
Höhe von 7,28 % höchstens einen Gewinnanteil von 8 % auf seine
Einlage. Der Nominalbetrag der Einlage bildet auch dann die
Bezugsgröße der Gewinnbeteiligung, wenn der Buchwert der Einlage
geringer ist als ihr Nominalbetrag.
Die mit der Allianz Lebensversicherungs AG, Stuttgart,
Bayern-Versicherung Lebensversicherung Aktiengesellschaft, München,
Berlinischen Lebensversicherung AG, Wiesbaden,
Hamburger Lebensversicherung AG, Wiesbaden,
Hamburg-Mannheimer Versicherungs-Aktiengesellschaft, Hamburg,
Karlsruher Lebensversicherung AG, Karlsruhe,
Mannheimer Versicherung AG, Mannheim,
Mannheimer Lebensversicherung AG, Mannheim,
Mannheimer Krankenversicherung AG, Mannheim,
Mecklenburgische Lebensversicherung-AG, Hannover,
R + V Lebensversicherung AG, Wiesbaden,
Süddeutsche Krankenversicherungs a.G., Fellbach,
Vereinigten Postversicherung, Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit,
Stuttgart,
Vereinten Krankenversicherung AG, Stuttgart,
Vereinte Lebensversicherung AG, Stuttgart,
Volksfürsorge Deutsche Lebensversicherung AG, Hamburg und
WWK Lebensversicherung a.G., München,
abgeschlossenen Teilgewinnabführungsverträge sind durch
Vereinbarungen vom 02./17. September 2002, 05./21. August 2002,
02./16. September 2002, 02./16. September 2002, 02./26. September
2002, 02./05. September 2002, 02./04. September 2002, 02./04.
September 2002, 02./04. September 2002, 02. September/02. Oktober
2002, 02./10. September 2002, 02./23. September 2002, 02./06.
September 2002, 03./10. Juli 2002, 02./17. September 2002, 02./25.
September 2002 und 02./10. September 2002 geändert.
20
Prokura erloschen:
Brachmann, Thomas, Frankenthal, *XX.XX.1963
Prokura erloschen:
Hadenfeldt, Elke, Düsseldorf, *XX.XX.1967
b)
Der mit der Raiffeisenbank Unterschleißheim-Lohhof eG, Lohhof, als
stille Gesellschafterin bestehende Teilgewinnabführungsvertrag im Sinne
des § 292 Abs. 1 Nr. 2 AktG vom 11.06.1998 / 15.06.1998 besteht
infolge Umfirmierung und Verschmelzung der Vertragspartnerin jetzt mit
der Raiffeisenbank München-Nord eG, Unterschleißheim (Amtsgericht
a)
29.12.2004
Wiedemann
Abruf vom 06.01.2026
Handelsregister B des Amtsgerichts Hamburg
Nummer der Firma:
Seite 38 von 61
HRB 5604
Nummer der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person,
Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
München, GnR 394).
Der stille Gesellschafter erhält für jedes Geschäftsjahr einen
Gewinnanteil auf den Nennbetrag seiner stillen Einlage in Höhe eines
Anteils an dem in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen
Jahresüberschuß vor Steuern vom Einkommen und Ertrag, der sich
nach dem Verhältnis der stillen Einlage zum derzeitigen
Unternehmenswert zuzüglich der Einlage des stillen Gesellschafters
bemißt. Dieses Verhältnis wird von den Parteien auf den Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses mit 0,122 % verbindlich festgelegt. Veränderungen
des bilanziellen Eigenkapitals (incl. zusätzlicher stiller
Gesellschaftseinlagen) verändern durch Zu- oder Abrechnungen bei den
bei Vertragsabschluß zugrunde gelegten Ausgangswerten diesen
Prozentsatz entsprechend. Maßgeblicher Stichtag für die Festlegung des
veränderten Prozentsatzes ist das Ende des jeweiligen Geschäftsjahres
der Bank. Der so neu festgelegte Prozentsatz findet Anwendung für das
dem jeweiligen Geschäftsjahr der Bank folgende Geschäftsjahr.
Mindestens erhält der stille Gesellschafter jedoch einen Gewinnanteil in
Höhe von 6,10 %, höchstens einen Gewinnanteil von 7,25 % auf seine
Einlage. Der Nominalbetrag der Einlage bildet auch dann die
Bezugsgröße der Gewinnbeteiligung, wenn der Buchwert der Einlage
geringer ist als ihr Nominalbetrag.
21
b)
Bestellt:
Vorstand:
Pohl, Harald, Oberhausen, *XX.XX.1956
vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen
Vorstandsmitglied oder einem Prokuristen.
Bestellt:
Vorstand:
Sewing, Christian, Sylt-Ost, *XX.XX.1970
vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen
Vorstandsmitglied oder einem Prokuristen.
Prokura erloschen:
Möller, Roswitha, Berlin
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied
oder einem anderen Prokuristen:
Köhn, Eduard, Wedemark, *XX.XX.1958
Gielens, Joachim, Bergisch Gladbach, *XX.XX.1970
b)
Zwischen der Gesellschaft und der DZ BANK AG Deutsche Zentral-
Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main, als stille Gesellschafterin
besteht ein Teilgewinnabführungsvertrag im Sinne des § 292 Abs. 1 Nr.
2 AktG vom 19.01.2005 / 27.01.2005. Die Hauptversammlung hat dem
Vertrag durch Beschluss vom 28.01.2005 zugestimmt.
a)
18.03.2005
Wiedemann
b)
Teilgewinnabführungsvertrag
Blatt 140 ff Sonderband 17
22
Prokura erloschen:
Engel, Antje, Bonn, *XX.XX.1967
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied
oder einem anderen Prokuristen:
Dieckmann, Hergen, Essen, *XX.XX.1964
Dr. Planck, Marina, Hemmingen, *XX.XX.1965
Schmidt, Jörg-Ulrich, Hermannsburg, *XX.XX.1970
Cocq, Andreas, Hamburg, *XX.XX.1963
a)
15.04.2005
Repinski
Abruf vom 06.01.2026
Handelsregister B des Amtsgerichts Hamburg
Nummer der Firma:
Seite 39 von 61
HRB 5604
Nummer der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person,
Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
23
b)
Nicht mehr
Vorstand:
Dr. Schumacher, Wolf, München, *XX.XX.1958
a)
21.04.2005
Repinski
24
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied
oder einem anderen Prokuristen:
Eberl, Joachim, Falkenstein, *XX.XX.1969
Kluge, Daniel, Großhansdorf, *XX.XX.1973
a)
12.05.2005
Repinski
25
b)
Folgende Zweigniederlassung ist aufgehoben:
Niederlassung Kiel, Kiel (Amtsgericht Kiel HRB
5960)
a)
13.06.2005
Repinski
26
Prokura erloschen:
Kruse, Matthias, Bielefeld, *XX.XX.1967
Prokura erloschen:
Mattheus, Detlef, Bochum, *XX.XX.1954
a)
23.06.2005
Repinski
27
Prokura erloschen:
Senff, Volker, Hamburg, *XX.XX.1959
Prokura erloschen:
Kölln, Winfried, Hamburg
b)
Der mit der Vereinte Lebensversicherung Aktiengesellschaft, München,
(Amtsgericht München, HRB 42972) abgeschlossene
Teilgewinnabführungsvertrag besteht infolge der Verschmelzung der
Vereinte Lebensversicherung Aktiengesellschaft jetzt mit der Allianz
Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft, Stuttgart (Amtsgericht
Stuttgart, HRB 20231).
Der mit der Vereinte Krankenversicherung Aktiengesellschaft, München,
abgeschlossene Teilgewinnabführungsvertrag besteht infolge der
Umfirmierung der Vereinte Krankenversicherung Aktiengesellschaft jetzt
mit der Allianz Private Krankenversicherungs-Aktiengesellschaft
(Amtsgericht München, HRB 2212).
a)
24.08.2005
Wiedemann
28
Prokura erloschen:
Bolender, Manfred, Quickborn
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied
oder einem anderen Prokuristen:
Vögelein, Peter, Hofheim, *XX.XX.1963
Gäßler, Detlef, Hamburg, *XX.XX.1966
a)
04.10.2005
Repinski
29
c)
Betrieb einer Pfandbriefbank im Sinne des
Pfandbriefgesetzes einschließlich des Betreibens
der Bankgeschäfte nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nr. 1
a)
Die Hauptversammlung vom 14.10.2005 hat die Änderung der Satzung
in § 2 (Unternehmensgegenstand) beschlossen.
a)
09.11.2005
Wiedemann
Abruf vom 06.01.2026
Handelsregister B des Amtsgerichts Hamburg
Nummer der Firma:
Seite 40 von 61
HRB 5604
Nummer der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person,
Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
bis 5 und Nr. 7 bis 10 Kreditwesengesetz.
b)
Zwischen der Gesellschaft und der DZ BANK AG Deutsche Zentral-
Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main, als stille Gesellschafterin
bestehen zwei Teilgewinnabführungsverträge im Sinne des § 292 Abs. 1
Nr. 2 AktG vom 30.09./04.10.2005.
Ihnen hat die Hauptversammlung vom 14.10.2005 zugestimmt. Wegen
des weitergehenden Inhalts wird auf die genannten Verträge und die
zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.
b)
Satzung Blatt 195 ff
Sonderband 17
30
b)
Nicht mehr
Vorstand:
Pohl, Harald, Oberhausen, *XX.XX.1956
Bestellt:
Vorstand:
Macke, Hans-Theo, Altenkirchen, *XX.XX.1949
vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen
Vorstandsmitglied oder einem Prokuristen.
Prokura erloschen:
Doswald, Hugo, Hannover, *XX.XX.1964
Prokura erloschen:
Sudmann, Kai, Hamburg, *XX.XX.1968
Prokura erloschen:
Blankenberg, Ralph, Haiterbach, *XX.XX.1960
Prokura erloschen:
Crimmann, Wolfgang, Swisttal, *XX.XX.1952
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied
oder einem anderen Prokuristen:
Alber, Harald, Filderstadt, *XX.XX.1961
Stöfer, Frank, Hamburg, *XX.XX.1963
Vorname berichtigt, nunmehr:
Lorenz, Karlheinz, Bischberg, *XX.XX.1955
Prokura erloschen:
Schuhmacher, Axel, Hofheim-Lorsbach, *XX.XX.1965
a)
21.02.2006
Schlobohm
31
Prokura erloschen:
Brunner, Volker Wilhelm, Hamburg, *XX.XX.1969
Prokura erloschen:
Dieckmann, Hergen, Essen, *XX.XX.1964
Prokura erloschen:
Carstens, Christoph Hermann, Hamburg, *XX.XX.1964
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied
oder einem anderen Prokuristen:
Kelm, Kerstin, Langenhagen-Hainhaus, *XX.XX.1969
Seekamp, Britta, Hamburg, *XX.XX.1972
Walloch, Jan-Hendrik, Hamburg, *XX.XX.1977
a)
06.06.2006
Scheefe
32
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied
oder einem anderen Prokuristen:
Dr. Streuer, Olaf, Hamburg, *XX.XX.1967
a)
20.06.2006
Gökes
33
a)
Abruf vom 06.01.2026
Handelsregister B des Amtsgerichts Hamburg
Nummer der Firma:
Seite 41 von 61
HRB 5604
Nummer der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person,
Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied
oder einem anderen Prokuristen:
Glöde, Christine Elisabeth, Berlin, *XX.XX.1964
Doll, Georg, Meerbusch, *XX.XX.1964
Name infolge Eheschließung geändert:
Rödiger, Britta, Hamburg, *XX.XX.1972
22.08.2006
Repinski
34
Prokura erloschen
Schropp, Peter, Wörthsee, *XX.XX.1961
Prokura erloschen
Schuhbeck, Christian, Puchheim, *XX.XX.1963
a)
19.10.2006
Repinski
35
Prokura erloschen
Riel-Wittekind, Silke, Hamburg, *XX.XX.1965
a)
09.11.2006
Repinski
36
b)
Zwischen der Gesellschaft und der DZ BANK AG Deutsche Zentral-
Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main, als stillen Gesellschafterin
besteht ein Teilgewinnabführungsvertrag im Sinne des § 292 Abs. 1 Nr.
2 AktG vom 05.12.2006 / 06.12.2006. Die Hauptversammlung hat dem
Vertrag durch Beschluss vom 10.10.2006 zugestimmt. Wegen des
weitergehenden Inhalts wird auf die genannten Vertrag Bezug
genommen.
a)
15.12.2006
Wiedemann
b)
Teilgewinnabführungsvertrag
Blatt 237 ff Sonderband 17
37
Prokura erloschen
Kluge, Daniel, Großhansdorf, *XX.XX.1973
Prokura erloschen
Dr.rer.pol Lehrbaß, Frank, Wuppertal, *XX.XX.1964
Prokura erloschen
Walloch, Jan-Hendrik, Hamburg, *XX.XX.1977
a)
Die Hauptversammlung vom 18.12.2006 hat die Änderung der Satzung
in den §§ 8, 10 und 15 beschlossen.
a)
31.01.2007
Wiedemann
b)
Satzung Blatt 244 ff
Sonderband 18
38
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied
oder einem anderen Prokuristen:
Petersen, Olav, Hamburg, *XX.XX.1960
Sueß, Andreas, Hamburg, *XX.XX.1968
a)
13.02.2007
Gökes
39
b)
Bestellt
Vorstand:
Salber, Manfred, Lampertheim, *XX.XX.1957
vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen
Vorstandsmitglied oder einem Prokuristen.
a)
28.03.2007
Gökes
Abruf vom 06.01.2026
Handelsregister B des Amtsgerichts Hamburg
Nummer der Firma:
Seite 42 von 61
HRB 5604
Nummer der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person,
Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
Nicht mehr
Vorstand:
Sewing, Christian, Sylt-Ost, *XX.XX.1970
40
Prokura erloschen
Brandes, Dirk, Berlin, *XX.XX.1965
Prokura erloschen
Dr. Vajc, Klaus Werner, Langenzenn, *XX.XX.1958
a)
16.05.2007
Repinski
41
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied
oder einem anderen Prokuristen:
Dr. Riese, Cornelius, Heidelberg, *XX.XX.1975
von Brunn, Sibylle, Dahme/Ostsee, *XX.XX.1965
Voss, Christian, London SW 6 6RQ, *XX.XX.1963
a)
05.07.2007
Gökes
42
Prokura erloschen
Beresko, Rudolf, Elz, *XX.XX.1950
a)
24.07.2007
Gökes
43
Prokura erloschen
Glaeser, Ingo, München, *XX.XX.1966
Prokura erloschen
Grohnert, Ana-Cristina, Hamburg, *XX.XX.1967
a)
26.07.2007
Gökes
44
Prokura erloschen
Grohnert, Ana-Christina, Hamburg, *XX.XX.1967
a)
04.09.2007
Pätzold
b)
Eintragung Nr. 43 Spalte 5
vom 26.07.2007 aus
technischen Gründen von
Amts wegen berichtigt.
45
b)
Hamburg
a)
Die Hauptversammlung vom 17.09.2007 hat die Änderung der Satzung
in § 1 Abs. 2 (Sitz) (Der Sitz in Berlin ist aufgehoben.) beschlossen.
a)
05.10.2007
Wiedemann
46
Prokura erloschen
Schotters-Wedemeyer, Christa, Hamburg, *XX.XX.1944
Prokura erloschen
Schwab, Volker, Tostedt
Prokura erloschen
Dr. Streuer, Olaf, Hamburg, *XX.XX.1967
a)
12.10.2007
Rohde
Abruf vom 06.01.2026
Handelsregister B des Amtsgerichts Hamburg
Nummer der Firma:
Seite 43 von 61
HRB 5604
Nummer der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person,
Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
47
b)
Nicht mehr
Vorstand:
Piaskowski, Friedrich, Hamburg, *XX.XX.1952
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied
oder einem anderen Prokuristen:
Kaltwasser, Thomas, Hünstetten, *XX.XX.1963
Prokura erloschen
Bolder, Markus, Karben-Rendel, *XX.XX.1963
Prokura erloschen
Härke, Matthias, Hamburg, *XX.XX.1966
Prokura erloschen
Dr. Müller, Thomas, Laatzen, *XX.XX.1966
Prokura erloschen
Diekert, Peter, Kiel
a)
18.12.2007
Repinski
48
Prokura erloschen
Henkel, Sven, Hamburg, *XX.XX.1966
Prokura erloschen
Lorenz, Karlheinz, Bischberg, *XX.XX.1955
a)
09.01.2008
Repinski
49
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied
oder einem anderen Prokuristen:
Dr. Winkler, Andreas, Großhansdorf, *XX.XX.1965
Prokura erloschen
Pläsier, Nils, Elmshorn, *XX.XX.1959
b)
Der mit der Volksbank Bezirk Schwetzingen eG mit Sitz in Schwetzingen
(Amtsgericht Mannheim, GnR 420013) am 03.07.1998 / 22.07.1998
abgeschlossene Teilgewinnabführungsvertrag besteht infolge
Rechtsnachfolge jetzt mit der Volksbank Kur- und Rheinpfalz eG mit Sitz
in Speyer (Amtsgericht Ludwigshafen, GnR 50107).
a)
31.01.2008
Wiedemann
50
Prokura erloschen
Bickel, Oliver-Michael, Berlin, *XX.XX.1962
Prokura erloschen
Holtgrefe, Hans-Josef, Oberhausen, *XX.XX.1957
Prokura erloschen
Tillmeier, Lars, Ellerau, *XX.XX.1964
Prokura erloschen
Doll, Georg, Meerbusch, *XX.XX.1964
Prokura erloschen
Kelm, Kerstin, Langenhagen-Hainhaus, *XX.XX.1969
a)
13.03.2008
Repinski
51
Prokura erloschen
Heuck, Joachim, Hamburg
a)
26.03.2008
Repinski
52
Prokura erloschen
Schwier, Oliver, Hamburg, *XX.XX.1965
a)
30.04.2008
Repinski
53
Prokura erloschen
Rommel-Huß, Elke, Leutkirch, *XX.XX.1965
a)
26.05.2008
Abruf vom 06.01.2026
Handelsregister B des Amtsgerichts Hamburg
Nummer der Firma:
Seite 44 von 61
HRB 5604
Nummer der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person,
Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
Repinski
54
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied
oder einem anderen Prokuristen:
Hübner, Ase-Kerstin, Hamburg, *XX.XX.1970
Schilli, Irmgard, Berlin, *XX.XX.1960
Prokura erloschen
Dr. Winkler, Andreas, Großhansdorf, *XX.XX.1965
Prokura erloschen
Kaltwasser, Thomas, Hünstetten, *XX.XX.1963
Prokura erloschen
Lachnit, Stefan, Mechernich, *XX.XX.1963
Prokura erloschen
Dohra, Holger, Bochum, *XX.XX.1964
a)
15.07.2008
Repinski
55
Prokura erloschen
Glöde, Christine Elisabeth, Berlin, *XX.XX.1964
Prokura erloschen
Rahn, Sabine, Kaltenkirchen, *XX.XX.1962
Prokura erloschen
Rahner, Hartmut, Hamburg, *XX.XX.1959
Prokura erloschen
Schadendorf, Jan-Uwe, Bad Bramstedt, *XX.XX.1952
Prokura erloschen
Schier, Gerd, Calw, *XX.XX.1954
Prokura erloschen
Schmidt, Jörg-Ulrich, Hermannsburg, *XX.XX.1970
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied
oder einem anderen Prokuristen:
Gimber, Martin Thomas, Berlin, *XX.XX.1967
a)
23.07.2008
Repinski
56
b)
Bestellt
Vorstand:
Dr. Reutter, Georg, Berlin, *XX.XX.1962
vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen
Vorstandsmitglied oder einem Prokuristen.
a)
18.08.2008
Rullmann
57
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied
oder einem anderen Prokuristen:
Name geändert, nun
Weimer-Osterloh, Matthias, Düsseldorf, *XX.XX.1966
a)
23.09.2008
Repinski
Abruf vom 06.01.2026
Handelsregister B des Amtsgerichts Hamburg
Nummer der Firma:
Seite 45 von 61
HRB 5604
Nummer der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person,
Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
Prokura erloschen
Dettmann, Rüdiger, Glinde, *XX.XX.1956
58
b)
Geschäftsanschrift:
Rosenstraße 2, 20095 Hamburg
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied
oder einem anderen Prokuristen:
Günther, Steffen, Zeuthen, *XX.XX.1963
Jordan, Axel, Hamburg, *XX.XX.1960
a)
24.11.2008
Meier
59
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied
oder einem anderen Prokuristen:
Schneider, Arne, Trittau, *XX.XX.1970
Prokura erloschen
Dr. Riese, Cornelius, Heidelberg, *XX.XX.1975
Prokura erloschen
Wittkop, Gerd, Winsen/Luhe
a)
03.06.2009
Meier
60
b)
Nicht mehr
Vorstand:
Macke, Hans-Theo, Altenkirchen, *XX.XX.1949
a)
Die Hauptversammlung vom 15.07.2009 hat die Änderung der Satzung
in § 8 beschlossen.
a)
05.08.2009
Wiedemann
61
Prokura erloschen
Huffer, Ralf, Frankfurt, *XX.XX.1961
Prokura erloschen
Langmaack, Werner, Preetz
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied
oder einem anderen Prokuristen:
Ringbeck, Peter, Hamburg, *XX.XX.1970
Dr. Meyer-Raven, Carsten, Kronberg/Ts., *XX.XX.1966
Prokura erloschen
Dr. Planck, Marina, Hemmingen, *XX.XX.1965
a)
13.08.2009
Meier
62
b)
Die zwischen der Gesellschaft und den stillen Gesellschaftern
Allianz Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft,
LR Beteiligungsgesellschaft mbH,
Süddeutsche Krankenversicherungs a. G.,
Mecklenburgische Leben Versicherungs-AG,
a)
30.09.2009
Wiedemann
Abruf vom 06.01.2026
Handelsregister B des Amtsgerichts Hamburg
Nummer der Firma:
Seite 46 von 61
HRB 5604
Nummer der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person,
Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
Kölner Postversicherung VVaG (jetzt: VPV Lebensversicherungs AG),
Karlsruher Lebensversicherung AG,
Evangelische Kreditgenossenschaft e. G.,
REWE KGaA,
Wiesbadener Volksbank eG,
Bayern Versicherung Öffentlichen Lebensversicherungsanstalt (jetzt:
Bayern-Versicherung Lebensversicherung AG),
Bayern Versicherung Öffentlichen Lebensversicherungsanstalt (jetzt:
Bayern-Versicherung Lebensversicherung AG),
Hamburg Mannheimer Versicherungs-Aktiengesellschaft,
R+V Lebensversicherung AG,
Bayerische Raiffeisen Beteiligungs-Aktiengesellschaft,
R+V Lebensversicherung AG,
Bayerische Raiffeisen Beteiligungs-Aktiengesellschaft,
Karlsruher Lebensversicherung AG,
Karlsruher Lebensversicherung AG,
Beteiligungs-Aktiengesellschaft der bayerischen Volksbanken,
Genossenschaftliche Beteiligungsgesellschaft Kurhessen
Aktiengesellschaft,
Beteiligungs-Aktiengesellschaft der bayerischen Volksbanken,
Volksfürsorge Deutsche Lebensversicherung AG,
Berlinische Lebensversicherung Aktiengesellschaft,
Protector Lebensversicherungs-AG,
Mannheimer Versicherung AG,
Abruf vom 06.01.2026
Handelsregister B des Amtsgerichts Hamburg
Nummer der Firma:
Seite 47 von 61
HRB 5604
Nummer der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person,
Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
WWK Lebensversicherung a. G.,
Mannheimer Krankenversicherung AG,
Hamburger Lebensversicherung Aktiengesellschaft,
Norddeutsche Genossenschaftliche Beteiligungs-Aktiengesellschaft,
Raiffeisenbank München Nord eG,
Raiffeisenbank Hof eG (jetzt: VR Bank Hof eG),
Volksbank Pfaffenhofen/Ilm eG (jetzt: Hallertauer Volksbank eG),
Raiffeisenbank Neustadt a. d. Aisch eG (jetzt: VR Bank Uffenheim-
Neustadt eG),
Volksbank Helmstedt eG,
Raiffeisenbank Oberschleißheim eG,
Raiffeisenbank Volksbank Grafing-Ebersberg eG,
Volksbank Ruhpolding eG (jetzt: VR Bank Chiemgau Süd eG),
Volksbank Wolfratshausen eG (jetzt: VR Bank München Land eG),
Volksbank Kur- und Rheinpfalz eG,
Volksbank Raiffeisenbank Berchtesgaden Land eG,
Volksbank Raiffeisenbank Chiemsee eG,
Freisinger Bank eG Volksbank Raiffeisenbank,
Raiffeisenbank Mangfalltal eG
abgeschlossenen Teilgewinnabführungsverträge sind durch Zeitablauf
beendet.
63
a)
Die Hauptversammlung vom 29.10.2009 hat die Änderung der Satzung
in § 10 beschlossen.
a)
19.11.2009
Wiedemann
Abruf vom 06.01.2026
Handelsregister B des Amtsgerichts Hamburg
Nummer der Firma:
Seite 48 von 61
HRB 5604
Nummer der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person,
Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
64
Prokura erloschen
von Brunn, Sibylle, Dahme/Ostsee, *XX.XX.1965
Prokura erloschen
Rödiger, Britta, Hamburg, *XX.XX.1972
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied
oder einem anderen Prokuristen:
Quast, Verena, Hamburg, *XX.XX.1976
Bausch, Heike, Kaarst, *XX.XX.1959
a)
03.12.2009
H. Meier
65
Prokura erloschen
Gäßler, Detlef, Hamburg, *XX.XX.1966
a)
29.12.2009
H. Meier
66
b)
Der mit der
Volksbank Saar-West e. G. mit Sitz in Saarlouis am
19.01.1999/25.01.1999,
Raiffeisenbank Neustadt/Weinstraße-Süd e. G. mit Sitz in Neustadt am
16.02.1999/19.02.1999 und der
VR Bank Südpfalz e. G. mit Sitz in Landau am 18.02.1999/24.02.1999
abgeschlossene Teilgewinnabführungsvertrag ist durch Zeitablauf
beendet.
a)
03.03.2010
Wiedemann
67
b)
Die mit der DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank,
Frankfurt am Main, als stille Gesellschafterin am 30.09./04.10.2005
abgeschlossenen Teilgewinnabführungsverträge sind durch
Nachtragsvereinbarungen vom 26.02./03.03.2010 geändert. Die
Hauptversammlung vom 16.02.2010 hat den Änderungen zugestimmt.
Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf die genannten Verträge, die
zustimmenden Beschlüsse und die Nachtragsvereinbarungen Bezug
genommen.
Der mit der DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank,
Frankfurt am Main, als stille Gesellschafterin am 05.12./06.12.2006
abgeschlossene Teilgewinnabführungsvertrag ist durch
Nachtragsvereinbarung vom 26.02./03.03.2010 geändert. Die
Hauptversammlung vom 16.02.2010 hat der Änderung zugestimmt.
Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag, den
zustimmenden Beschluss und die Nachtragsvereinbarung Bezug
genommen.
a)
19.04.2010
Wiedemann
Abruf vom 06.01.2026
Handelsregister B des Amtsgerichts Hamburg
Nummer der Firma:
Seite 49 von 61
HRB 5604
Nummer der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person,
Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
68
Prokura erloschen
Henckell, Claus-Detlev, Neu-Anspach, *XX.XX.1950
a)
28.04.2010
H. Meier
69
Prokura erloschen
Hartz, Uwe, Hamburg
Prokura erloschen
Kunz, Chanh, Hamburg, *XX.XX.1951
Prokura erloschen
Cocq, Andreas, Hamburg, *XX.XX.1963
a)
11.08.2010
H. Meier
70
Prokura erloschen
Stöfer, Frank, Hamburg, *XX.XX.1963
a)
03.12.2010
H. Meier
71
b)
Bestellt
Vorstand:
Dr. Meyer-Raven, Carsten, Kronberg/Ts., *XX.XX.1966
vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner
Vertretungsregelung.
Prokura erloschen
Dr. Meyer-Raven, Carsten, Kronberg/Ts., *XX.XX.1966
a)
03.01.2011
H. Meier
72
Prokura erloschen
Berchtold, Wolfgang, Buchloe, *XX.XX.1953
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied
oder einem anderen Prokuristen:
Grahl, Norbert Niels Gerhard, Bad Soden am Taunus,
*XX.XX.1964
a)
13.01.2011
H. Meier
73
Prokura erloschen
Sumfleth, Wolfgang, Seevetal, *XX.XX.1947
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied
oder einem anderen Prokuristen:
Dr. Beckert, René, Eichenau, *XX.XX.1966
a)
27.06.2011
H. Meier
74
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied
oder einem anderen Prokuristen:
Infolge Eheschließung lautet der Familienname (vormals:
Hübner) nunmehr:
Krabs, Ase-Kerstin, Hamburg, *XX.XX.1970
a)
18.01.2012
H. Meier
75
Prokura erloschen
a)
Abruf vom 06.01.2026
Handelsregister B des Amtsgerichts Hamburg
Nummer der Firma:
Seite 50 von 61
HRB 5604
Nummer der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person,
Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
Herrmann, Andreas, Oberursel, *XX.XX.1959
16.07.2012
H. Meier
76
b)
Geändert, nun
Vorstandsvorsitzender:
Dr. Reutter, Georg, Berlin, *XX.XX.1962
vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen
Vorstandsmitglied oder einem Prokuristen.
a)
Die Hauptversammlung vom 13.02.2013 hat die Änderung der Satzung
in § 8 beschlossen.
a)
07.03.2013
Dr. Fräßdorf
b)
Fall 102
77
Prokura erloschen
Gimber, Martin Thomas, Berlin, *XX.XX.1967
a)
18.03.2013
Stabel
78
b)
Nicht mehr
Vorstand:
Dr. Meyer-Raven, Carsten, Kronberg/Ts., *XX.XX.1966
a)
30.05.2013
Stabel
79
Prokura erloschen
Rückert, Bernd, Hamburg
a)
12.09.2013
Repinski
80
a)
Die Hauptversammlung vom 20.11.2013 hat die Änderung der Satzung
in § 12 beschlossen.
a)
04.12.2013
Kob
b)
Fall 106
81
Prokura erloschen
Behrens, Eggert, Hamburg
a)
15.01.2014
Repinski
82
Prokura erloschen
Kehlert, Hartmut, Hamburg
a)
09.01.2015
Repinski
83
a)
Die Hauptversammlung vom 09.03.2015 hat die Änderung der Satzung
in den §§ 3, 10, 11, 14 und 15 beschlossen.
a)
19.03.2015
Kob
b)
Fall 113
84
a)
Abruf vom 06.01.2026
Handelsregister B des Amtsgerichts Hamburg
Nummer der Firma:
Seite 51 von 61
HRB 5604
Nummer der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person,
Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied
oder einem anderen Prokuristen:
Meissner, Mark, Berlin, *XX.XX.1970
10.06.2015
Repinski
85
Prokura erloschen
Schwämmle, Gerd, Sindelfingen, *XX.XX.1956
a)
23.06.2016
Repinski
86
Prokura erloschen
Bark, Rudi, Peine, *XX.XX.1954
a)
26.07.2016
Streffer
87
Prokura erloschen
Wiesner, Norbert, Pinneberg, *XX.XX.1951
a)
08.09.2016
Repinski
88
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied
oder einem anderen Prokuristen:
Prokura Name geändert, nun
Buik, Susanne, Duisburg, *XX.XX.1960
a)
03.01.2017
Repinski
89
b)
Der mit der DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank
(Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 45651) am 18./28.12.2001
abgeschlossene Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom
21./30.03.2017 geändert und wird nun als Behrrschungs- und
Gewinnabführungsvertrag fortgeführt.
Die Hauptversammlung vom 15.05.2017 hat der Änderung zugestimmt.
a)
14.06.2017
Heynen
b)
Fall 123
90
Prokura erloschen
Brede, Rolf, Berlin, *XX.XX.1952
a)
28.09.2017
Schielke
91
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied
oder einem anderen Prokuristen:
Amann, Norbert, Leverkusen, *XX.XX.1961
Fehlinger, Peter, Köln, *XX.XX.1964
Fleischhauer, Hans-Hubert, Bonn, *XX.XX.1956
Goschau, Thomas, Essen, *XX.XX.1963
Kleta, Carsten, Dortmund, *XX.XX.1967
Kühn, Hans-Joachim Peter, Bergkamen, *XX.XX.1963
Liersch, Jörg, Kempen, *XX.XX.1963
Maczollek, Heinz, Bochum, *XX.XX.1960
a)
01.02.2018
Zacharias
Abruf vom 06.01.2026
Handelsregister B des Amtsgerichts Hamburg
Nummer der Firma:
Seite 52 von 61
HRB 5604
Nummer der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person,
Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
Müller, Markus Franz-Josef, Ratingen, *XX.XX.1964
Pamme, Stephan Antonius Aloys Maria, Münster,
*XX.XX.1958
Sachse, Silke, Wegberg, *XX.XX.1968
Schülpen, Norbert, Erkrath, *XX.XX.1970
Sulprizio, Steven Hermann, Hürth, *XX.XX.1964
Wilke, Ute, Münster, *XX.XX.1960
Wirth, Thomas Wilhelm, Schwerte, *XX.XX.1956
Prokura erloschen
Speckmann, Gerd Ulrich, Hamburg, *XX.XX.1954
Prokura erloschen
Stürtz, Hans-Peter, Hochheim, *XX.XX.1954
Prokura erloschen
Wulff, Eckhard, Hamburg, *XX.XX.1954
92
Prokura erloschen
Speckmann, Gerd, Hamburg
Prokura erloschen
Wulff, Eckhard Wilhelm, Geesthacht
a)
04.04.2018
Repinski
b)
In Ergänzung der Eintragung
lfd. Nr. 91 vom 01.02.2018
erneut vorgetragen.
93
Prokura erloschen
Kirchner, Uwe, Hamburg
Prokura erloschen
Till, Matthias, Niedergründau, *XX.XX.1957
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied
oder einem anderen Prokuristen:
Vollnberg, Carsten Hendrik, Hamburg, *XX.XX.1983
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied
oder einem anderen Prokuristen:
Wohnort geändert, nun
Mickel, Amelie, Tetenbüll, *XX.XX.1956
Wohnort geändert, nun
Neumann-Vieweg, Thomas, Hamburg, *XX.XX.1965
Wohnort geändert, nun
Schneider, Arne, Lüneburg, *XX.XX.1970
Wohnort geändert, nun
Voss, Christian, Norderstedt, *XX.XX.1963
Wohnort geändert, nun
Vögelein, Peter, Hamburg, *XX.XX.1963
a)
22.05.2018
Repinski
Abruf vom 06.01.2026
Handelsregister B des Amtsgerichts Hamburg
Nummer der Firma:
Seite 53 von 61
HRB 5604
Nummer der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person,
Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
Geburtsdatum ergänzt,
Gericke, Dirk, Wentorf, *XX.XX.1957
Geburtsdatum ergänzt,
Mirow, Thomas, Büchen, *XX.XX.1963
Geburtsdatum ergänzt,
Möller, Bernd, Hamburg, *XX.XX.1959
Geburtsdatum ergänzt,
Plath, Wolfgang, Hamburg, *XX.XX.1959
Wohnort geändert, nun
Ernst, Patrick, Hamburg, *XX.XX.1970
Wohnort geändert, nun
Gielens, Joachim, Hamburg, *XX.XX.1970
Wohnort geändert, nun
Ketter, Stephanie, Karben, *XX.XX.1972
94
b)
Der mit der DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank mit
Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 45651)
am 18./28.12.2001 abgeschlossene und am 21./30.03.2017 geänderte
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom
13./20.03.2018 erneut geändert.
Die Hauptversammlung vom 28.05.2018 hat der Änderung zugestimmt.
a)
13.06.2018
Kob
b)
Fall 133
95
149.989.937,14
EUR
a)
Die Hauptversammlung vom 28.05.2018 hat zum Zwecke der
Durchführung der Verschmelzung mit der WL BANK AG Westfälische
Landschaft Bodenkreditbank mit Sitz in Münster (Amtsgericht Münster,
HRB 2868) die Erhöhung des Grundkapitals um 59.989.937,14 EUR auf
149.989.937,14 EUR und die entsprechende Änderung der Satzung in §
4 Abs. 1 (Grundkapital) (Höhe und Einteilung des Grundkapitals)
beschlossen.
Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt.
a)
26.07.2018
Kob
b)
Fall 134
96
b)
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des
Verschmelzungsvertrages vom 20.03.2018 sowie der
Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 28.05.2018 und
der Hauptversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom
25.05.2018 mit der WL BANK AG Westfälische Landschaft
Bodenkreditbank mit Sitz in Münster (Amtsgericht Münster, HRB 2868)
verschmolzen.
a)
27.07.2018
Kob
b)
Fall 135
Abruf vom 06.01.2026
Handelsregister B des Amtsgerichts Hamburg
Nummer der Firma:
Seite 54 von 61
HRB 5604
Nummer der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person,
Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
97
a)
DZ HYP AG
b)
Hamburg und Münster
b)
Bestellt
Vorstand:
Dr. Düerkop, Carsten Franz, Ratingen, *XX.XX.1965
vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner
Vertretungsregelung.
Bestellt
Vorstandsvorsitzender:
Mühlbauer, Frank Michael, Wedemark, *XX.XX.1963
vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner
Vertretungsregelung.
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied
oder einem anderen Prokuristen:
Albert, Ingo, Unna, *XX.XX.1965
Aldag, Sascha, Münster, *XX.XX.1968
Bergmann, Johannes, Emsdetten, *XX.XX.1960
Blasig, Dirk, Ahlen, *XX.XX.1970
Boolke, Matthias, Rheine, *XX.XX.1967
Brinks, Thomas, Coesfeld, *XX.XX.1975
Feld, Manfred, Emsdetten, *XX.XX.1962
Holl, Robert, Rheine, *XX.XX.1963
Kirchhof, Benno, Ibbenbüren, *XX.XX.1965
Kortemeyer-Lanvers, Ludger, Münster, *XX.XX.1956
Krabbe, Andre, Münster, *XX.XX.1964
Krampe, Markus, Drensteinfurt, *XX.XX.1971
Landl, Andrej, Münster, *XX.XX.1976
Dr. Lübbersmann, Patrick, Münster, *XX.XX.1970
Merz, Artur, Senden, *XX.XX.1966
Plum, Thomas, Düsseldorf, *XX.XX.1961
Post, Sebastian, Selm, *XX.XX.1985
Rammrath, Matthias, Meschede, *XX.XX.1976
Dr. Roßdeutscher, Axel, Haltern am See, *XX.XX.1979
Schaub, Marco, Köln, *XX.XX.1964
Schemmer, Clemens, Haltern am See, *XX.XX.1963
Schneider, Frank, Senden, *XX.XX.1966
Schönherr, Jürg, Erfurt-Urbich, *XX.XX.1966
Trunk, Helge, Castrop-Rauxel, *XX.XX.1980
Vormann, Thomas, Münster, *XX.XX.1975
Wirsen, Markus, Münster, *XX.XX.1967
a)
Die Hauptversammlung vom 28.05.2018 hat die Ergänzung der Satzung
um § 5a (Genehmigtes Kapital) beschlossen.
Ferner hat die Hauptversammlung vom 28.05.2018 die Änderung der
Satzung in den §§ 1 Abs. 1 (Firma), 5, 8, 10, 11, 14, 15, 16 und 18
beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 28.05.2018 hat die Änderung der Satzung
in § 1 Abs. 2 (Doppelsitz: Hamburg und Münster) beschlossen.
b)
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom
28.05.2018 ermächtigt, bis zum 28.04.2023 mit Zustimmung des
Aufsichtsrats das Grundkapital durch Ausgabe von bis zu 1.300.000
neuen auf den Namen lautenden Stückaktien einmal oder mehrmals,
insgesamt jedoch höchstens um 33.428.571,43 EUR, durch Bareinlagen
zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2018).
a)
27.07.2018
Kob
b)
Fall 136
98
Prokura erloschen
Monarcha, Günter 28.11.1954, Herzhorn
Prokura erloschen
Liersch, Jörg, Kempen, *XX.XX.1963
Prokura erloschen
Geyer, Richard 26.05.1957, Hamburg
a)
09.11.2018
Repinski
99
Prokura erloschen
Dr. Roßdeutscher, Axel, Haltern am See, *XX.XX.1979
Prokura erloschen
Krabbe, Andre, Münster, *XX.XX.1964
a)
08.01.2019
Schellmann
100
b)
Nicht mehr
Vorstandsvorsitzender:
Mühlbauer, Frank Michael, Wedemark, *XX.XX.1963
Prokura erloschen
Kortemeyer-Lanvers, Ludger, Münster, *XX.XX.1956
a)
30.01.2019
Gerlinger
Abruf vom 06.01.2026
Handelsregister B des Amtsgerichts Hamburg
Nummer der Firma:
Seite 55 von 61
HRB 5604
Nummer der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person,
Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
101
b)
Geändert (Wohnort), nun
Vorstand:
Dr. Düerkop, Carsten Franz, Mülheim an der Ruhr,
*XX.XX.1965
vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner
Vertretungsregelung.
b)
Der mit der DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank mit
Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 45651)
am 18./28.12.2001 mit Änderungen vom 21./30.03.2017 und
13./20.03.2018 abgeschlossene Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrag ist aufgrund Rechtsnachfolge gem. § 307
AktG mit Wirkung zum Ablauf des 31.12.2018 beendet.
a)
05.03.2019
Willamowius
b)
Fall 143
102
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied
oder einem anderen Prokuristen:
Lindenbaum, Katharina, Hamburg, *XX.XX.1988
b)
Mit der DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank mit Sitz in
Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 45651) als
herrschendem Unternehmen ist am 05./12.03.2019 ein Beherrschungs-
und Gewinnabführungsvertrag geschlossen worden.
Ihm hat die Hauptversammlung vom 20.05.2019 zugestimmt.
Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und
die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.
a)
25.06.2019
Willamowius
b)
Fall 145
103
Prokura erloschen
Plum, Thomas, Düsseldorf, *XX.XX.1961
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied
oder einem anderen Prokuristen:
Wolff, Anke, Meerbusch, *XX.XX.1964
Nachname geändert, nun
Neumann, Thomas, Hamburg, *XX.XX.1965
a)
17.07.2019
Repinski
104
Prokura erloschen
Alber, Harald, Filderstadt, *XX.XX.1961
Prokura erloschen
Merz, Artur, Senden, *XX.XX.1966
Prokura erloschen
Trunk, Helge, Castrop-Rauxel, *XX.XX.1980
a)
29.10.2019
Repinski
105
b)
Nicht mehr
Vorstand:
Dr. Düerkop, Carsten Franz, Mülheim an der Ruhr,
*XX.XX.1965
Bestellt
Vorstand:
Hermes, Jörg, Wedel, *XX.XX.1969
vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner
Vertretungsregelung.
Prokura erloschen
Kirchhof, Benno, Ibbenbüren, *XX.XX.1965
Prokura erloschen
Maczollek, Heinz, Bochum, *XX.XX.1960
Prokura erloschen
Goschau, Thomas, Essen, *XX.XX.1963
Prokura erloschen
Sulprizio, Steven Hermann, Hürth, *XX.XX.1964
Prokura erloschen
Hermes, Jörg, Wedel, *XX.XX.1969
a)
06.04.2020
Repinski
Abruf vom 06.01.2026
Handelsregister B des Amtsgerichts Hamburg
Nummer der Firma:
Seite 56 von 61
HRB 5604
Nummer der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person,
Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
106
b)
Der mit der DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank mit
Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 45651)
am 05./12.03.2019 abgeschlossene Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 18./25.02.2020
geändert.
Die Hauptversammlung vom 15.05.2020 hat der Änderung zugestimmt.
a)
16.06.2020
Willamowius
b)
Fall 152
107
Prokura erloschen
Bergmann, Johannes, Emsdetten, *XX.XX.1960
Prokura erloschen
Gericke, Dirk, Wentorf, *XX.XX.1957
Prokura erloschen
Rammrath, Matthias, Meschede, *XX.XX.1976
Prokura erloschen
Schülpen, Norbert, Erkrath, *XX.XX.1970
a)
06.07.2020
Repinski
108
Prokura erloschen
Vormann, Thomas, Münster, *XX.XX.1975
a)
11.11.2020
Repinski
109
b)
Nicht mehr
Vorstand:
Salber, Manfred, Lampertheim, *XX.XX.1957
Bestellt
Vorstand:
Barthauer, Sabine Kathrin Rosa Olga, Jesteburg,
*XX.XX.1966
vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner
Vertretungsregelung.
Prokura erloschen
Wirth, Thomas Wilhelm, Schwerte, *XX.XX.1956
Prokura erloschen
Fleischhauer, Hans-Hubert, Bonn, *XX.XX.1956
Prokura erloschen
Dige, Hans Henrik, Ahrensburg, *XX.XX.1959
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied
oder einem anderen Prokuristen:
Dr. Krohnsnest, Stefan Michael, Hamburg, *XX.XX.1974
a)
15.01.2021
Repinski
110
b)
Der mit der DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank,
Frankfurt am Main, als stille Gesellschafterin am 05.12./06.12.2006
abgeschlossene Teilgewinnabführungsvertrag mit
Nachtragsvereinbarung vom 26.02./03.03.2010 ist durch
Nachtragsvereinbarung vom 23.02./02.03.2021 geändert.
Die Hauptversammlung vom 07.05.2021 hat der Änderung zugestimmt.
Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag, den
zustimmenden Beschluss und die Nachtragsvereinbarung Bezug
genommen.
a)
19.05.2021
Kob
b)
Fall 158
111
b)
a)
Abruf vom 06.01.2026
Handelsregister B des Amtsgerichts Hamburg
Nummer der Firma:
Seite 57 von 61
HRB 5604
Nummer der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person,
Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
Berichtigt (Datum der Hauptversammlung), nunmehr:
Der mit der DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank mit
Sitz in Frankfurt am Main, als stille Gesellschafterin am
05.12./06.12.2006 abgeschlossene Teilgewinnabführungsvertrag mit
Nachtragsvereinbarung vom 26.02./03.03.2010 ist durch
Nachtragsvereinbarung vom 23.02./02.03.2021 geändert.
Die Hauptversammlung vom 16.02.2010 hat der Änderung zugestimmt.
Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag, den
zustimmenden Beschluss und die Nachtragsvereinbarung Bezug
genommen.
Die mit der DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank mit
Sitz in Frankfurt am Main, als stille Gesellschafterin am
30.09./04.10.2005 abgeschlossenen Teilgewinnabführungsverträge mit
Nachtragsvereinbarungen vom 26.02./03.03.2010 sind durch
Nachtragsvereinbarungen vom 23.02./02.03.2021 geändert.
Die Hauptversammlung vom 07.05.2021 hat den Änderungen
zugestimmt.
Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag, den
zustimmenden Beschluss und die Nachtragsvereinbarung Bezug
genommen.
26.05.2021
Kob
b)
Eintragung Nr. 110 Spalte
6b) vom 19.05.2021 von
Amts wegen berichtigt bzw.
ergänzend nachgetragen.
Fall 159
112
b)
Berichtigt (Datum der Hauptversammlung und Firmierung):
Der mit der DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank,
Frankfurt am Main mit Sitz in Frankfurt am Main, als stille
Gesellschafterin am 05.12./06.12.2006 abgeschlossene
Teilgewinnabführungsvertrag mit Nachtragsvereinbarung vom
26.02./03.03.2010 ist durch Nachtragsvereinbarung vom
23.02./02.03.2021 geändert.
Die Hauptversammlung vom 07.05.2021 hat der Änderung zugestimmt.
Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag, den
zustimmenden Beschluss und die Nachtragsvereinbarung Bezug
genommen.
Berichtigt (Firmierung):
Die mit der DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank,
Frankfurt am Main mit Sitz in Frankfurt am Main, als stille
Gesellschafterin am 30.09./04.10.2005 abgeschlossenen
Teilgewinnabführungsverträge mit Nachtragsvereinbarungen vom
26.02./03.03.2010 sind durch Nachtragsvereinbarungen vom
a)
03.06.2021
Kob
b)
Eintragung Nr. 111 Spalte 6
b) vom 26.05.2021 von Amts
wegen berichtigt.
Abruf vom 06.01.2026
Handelsregister B des Amtsgerichts Hamburg
Nummer der Firma:
Seite 58 von 61
HRB 5604
Nummer der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person,
Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
23.02./02.03.2021 geändert.
Die Hauptversammlung vom 07.05.2021 hat den Änderungen
zugestimmt.
Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag, den
zustimmenden Beschluss und die Nachtragsvereinbarung Bezug
genommen.
113
Prokura erloschen
Bausch, Heike, Kaarst, *XX.XX.1959
Prokura erloschen
Köhn, Eduard, Wedemark, *XX.XX.1958
Prokura erloschen
Freygang, Thorsten, Norderstedt
Prokura erloschen
Mirow, Thomas, Büchen, *XX.XX.1963
a)
17.06.2021
Repinski
114
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied
oder einem anderen Prokuristen:
Laubrock, Sabine, Münster, *XX.XX.1966
a)
08.07.2021
Helbig
115
Prokura erloschen
Grimm, Helmut, Buxtehude, *XX.XX.1958
Prokura erloschen
Möller, Bernd, Hamburg, *XX.XX.1959
Prokura erloschen
Schilli, Irmgard, Berlin, *XX.XX.1960
a)
17.09.2021
Repinski
116
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied
oder einem anderen Prokuristen:
Nachname geändert (vormals Laubrock), nun
Jevric, Sabine, Münster, *XX.XX.1966
a)
08.11.2021
Repinski
117
Prokura erloschen
Schaub, Marco, Köln, *XX.XX.1964
a)
20.01.2022
Repinski
118
Prokura erloschen
Wirsen, Markus, Münster, *XX.XX.1967
a)
10.03.2022
Repinski
119
Prokura erloschen
Mewes, Tobias, Hamburg, *XX.XX.1970
a)
08.07.2022
Abruf vom 06.01.2026
Handelsregister B des Amtsgerichts Hamburg
Nummer der Firma:
Seite 59 von 61
HRB 5604
Nummer der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person,
Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
Repinski
120
Prokura erloschen
Hansen, Kai, Grömitz, *XX.XX.1961
a)
22.08.2022
Repinski
121
Prokura erloschen
Wilke, Ute, Münster, *XX.XX.1960
b)
Der mit der DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank mit
Sitz in Frankfurt am Main am 05.12.2006 / 06.12.2006 abgeschlossene
Teilgewinnabführungsvertrag ist mit Wirkung zum Ablauf des 31.12.2022
beendet.
Der mit der DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank mit
Sitz in Frankfurt am Main am 30.09. / 04.10.2005 abgeschlossene
Teilgewinnabführungsvertrag ist mit Wirkung zum Ablauf des 31.12.2022
beendet.
Der weitere mit der DZ BANK AG Deutsche Zentral-
Genossenschaftsbank mit Sitz in Frankfurt am Main am 30.09. /
04.10.2005 abgeschlossene Teilgewinnabführungsvertrag ist mit
Wirkung zum Ablauf des 31.12.2022 beendet.
Der mit der DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank mit
Sitz in Frankfurt am Main am 19.01.2005 / 27.01.2005 abgeschlossene
Teilgewinnabführungsvertrag ist mit Wirkung zum Ablauf des 31.12.2022
beendet.
a)
19.01.2023
Kob
b)
Fall 172
122
Prokura erloschen
Mickel, Amelie, Tetenbüll, *XX.XX.1956
Prokura erloschen
Buik, Susanne, Duisburg, *XX.XX.1960
a)
13.02.2023
Kob
b)
In Ergänzung der Eintragung
vom 19.01.2023
nachgetragen.
Fall 173
123
b)
Nicht mehr
Vorstandsvorsitzender:
Dr. Reutter, Georg, Berlin, *XX.XX.1962
Geändert, nun
Vorstandsvorsitzender:
Barthauer, Sabine Kathrin Rosa Olga, Jesteburg,
Prokura erloschen
Feld, Manfred, Emsdetten, *XX.XX.1962
Prokura erloschen
Kremer, Christoph, Grünwald, *XX.XX.1960
Prokura erloschen
Wendler, Thomas, Flintbek, *XX.XX.1959
a)
04.08.2023
Repinski
Abruf vom 06.01.2026
Handelsregister B des Amtsgerichts Hamburg
Nummer der Firma:
Seite 60 von 61
HRB 5604
Nummer der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person,
Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
*XX.XX.1966
vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner
Vertretungsregelung.
124
b)
Berichtigt, nun
Vorstandsvorsitzende:
Barthauer, Sabine Kathrin Rosa Olga, Jesteburg,
*XX.XX.1966
vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner
Vertretungsregelung.
a)
22.08.2023
Repinski
b)
Eintragung Nr. 123 Spalte 4
b) vom 04.08.2023 von Amts
wegen berichtigt.
125
b)
Bestellt
Vorstand:
Schrader, Stefan, Einbeck, *XX.XX.1971
vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner
Vertretungsregelung.
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied
oder einem anderen Prokuristen:
Klarmann, Anja, Hamburg, *XX.XX.1981
Dr. Priesmeyer, Eva Christine, Hamburg, *XX.XX.1982
a)
07.11.2023
Repinski
126
a)
Die Hauptversammlung vom 08.05.2024 hat die Änderung der Satzung
in den §§ 14 und 16 sowie die Ergänzung um § 5a (Genehmigtes
Kapital) beschlossen.
b)
Der Vorstand ist ermächtigt, bis zum 31. Mai 2029 mit Zustimmung des
Aufsichtsrats das Grundkapital durch Ausgabe von bis zu 1.300.000
neuen auf den Namen lautenden Stückaktien einmal oder mehrmals,
insgesamt jedoch höchstens um 33.428.571,43 EUR, durch Bareinlagen
zu erhöhen (Genehmigtes Kapital).
a)
06.06.2024
Goetzke
b)
Fall 178
127
Prokura erloschen
Baur, Johann Christian Henning, Hamburg, *XX.XX.1960
Prokura erloschen
Pamme, Stephan Antonius Aloys Maria, Münster,
*XX.XX.1958
Prokura erloschen
Petersen, Olav, Hamburg, *XX.XX.1960
a)
29.07.2024
Thimm
128
Prokura erloschen
Lindenbaum, Katharina, Hamburg, *XX.XX.1988
a)
28.10.2024
Repinski
Abruf vom 06.01.2026
Handelsregister B des Amtsgerichts Hamburg
Nummer der Firma:
Seite 61 von 61
HRB 5604
Nummer der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person,
Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
129
a)
31.01.2025
Andresen
b)
In Ergänzung der Eintragung
vom 06.06.2024
nachgetragen.
130
Prokura erloschen
Schneider, Siegfried, Bendestorf, *XX.XX.1959
Prokura erloschen
Jordan, Axel, Hamburg, *XX.XX.1960
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied
oder einem anderen Prokuristen:
Jucknat, Kirsten, Hamburg, *XX.XX.1978
John, Nicole, Hamburg, *XX.XX.1978
a)
11.03.2025
Repinski
131
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied
oder einem anderen Prokuristen:
Dr. Timmermann, Petra, Hamburg, *XX.XX.1978
a)
09.05.2025
Repinski
Abruf vom 06.01.2026