Handelsregister A des Amtsgerichts Krefeld
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Nummer der Firma:
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HRA 6645
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
1
a)
Kommunalbetrieb Krefeld, Anstalt des
öffentlichen Rechts
b)
Krefeld
c)
Gegenstand des Kommunalunternehmens
(Anstaltszweck) ist, das auf dem Gebiet der
Stadt Krefeld anfallende Abwasser zu
beseitigen und die hierfür notwendigen
Anlagen vorzuhalten, zu planen, zu bauen und
zu betreiben. Die Stadt Krefeld überträgt dem
Kommunalunternehmen nach § 114a Abs. 3
GO NRW die ihr gemäß § 56 WHG i.V.m. § 46
LWG obliegenden Aufgaben der
Abwasserbeseitigung zur Wahrnehmung im
eigenen Namen und in eigener
Verantwortung.
a)
Der Vorstand besteht aus zwei Mitgliedern. Der
Vorstand vertritt die Anstalt des öffentlichen Rechts
gerichtlich und außergerichtlich; die
Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam.
b)
Vorstand:
Horster, Andreas Rainer - genannt Andreas -, Krefeld,
*XX.XX.1979
Vorstand:
Döpcke, Helmut Gerhard Heinrich - genannt Helmut -,
Krefeld, *XX.XX.1957
a)
Anstalt des öffentlichen Rechts
Satzung vom 08.12.2016
a)
14.02.2017
Dröge
2
Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen mit
der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung
von Grundstücken:
Hölters, Peter Gerhard, Krefeld, *XX.XX.1961
a)
23.06.2020
Schultes
3
c)
(1) Die Anstalt übernimmt folgende, auf sie
übertragene Aufgaben, die sie im eigenen
Namen und in eigener Verantwortung
entsprechend § 114 a Abs. 3 Satz 1 GO NRW
durchführt:
1. das auf dem Gebiet der Stadt Krefeld
anfallende Abwasser zu beseitigen und die
hierfür notwendigen Anlagen vorzuhalten, zu
planen, zu bauen und zu betreiben. Die Stadt
Krefeld überträgt dem Kommunalunternehmen
nach § 114a Abs. 3 GO NRW die ihr gemäß §
56 WHG i.V.m. § 46 LWG obliegenden
Aufgaben der Abwasserbeseitigung zur
a)
Der Vorstand besteht aus einem Mitglied oder
mehreren Mitgliedern. Ist nur ein Vorstand vorhanden,
vertritt dieser die Anstalt. Sind mehrere Vorstände
vorhanden, wird die Anstalt durch zwei Vorstände
gemeinschaftlich oder durch einen Vorstand
gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
a)
Die Satzung wurde durch Beschluss vom 05.12.2017 und
12.04.2018 geändert in §§ 1 (Rechtsform, Name, Sitz,
Stammkapital), 2 (Gegenstand des Kommunalunternehmens (
Anstaltszweck ) ), 5 (Vorstand), 6 (Verwaltungsrat), 7 (Aufgaben
des Verwaltungsrates), 8 ( Einberufung und Beschlüsse des
Verwaltungsrates),10 (Wirtschaftsführung und
Rechnungswesen), 11 (Jahresabschluss), 14
(Überleitungsregelungen) und 16 (Inkrafttreten) .
a)
13.08.2020
Schultes
Abruf vom 23.04.2024
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Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
Wahrnehmung im eigenen Namen und in
eigener Verantwortung. Ausgenommen ist die
Pflicht zur Vorlage des
Abwasserbeseitigungskonzeptes gemäß § 46
Abs. 1 Nr. 6 LWG, die bei der Stadt Krefeld
verbleibt. Im Umfang der übertragenen
Aufgaben ist das Kommunalunternehmen
abwasserbeseitigungspflichtig. Das
Kommunalunternehmen bereitet die
Fortschreibung des
Abwasserbeseitigungskonzeptes zur
Beschlussfassung durch den Rat der Stadt
Krefeld vor,
2. Aufstellung und Fortschreibung des
Wasserversorgungskonzeptes entsprechend
den Vorgaben von § 38 Abs. 3 LWG,
3. die Gewässerunterhaltung einschließlich
des Gewässerausbaus, dem Ausgleich der
Wasserführung und den Hochwasserschutz
bei den auf dem Gebiet der Stadt Krefeld
liegenden Gewässer im Sinne § 3 Abs. 1 Nr. 3
LWG i.V. mit § 4 Abs. 5 WHG nach den
gesetzlichen Vorschriften. Zu den Aufgaben
gehören auch die Unterhaltung, die Planung,
der Bau und der Betrieb der dafür
notwendigen Anlagen. Insoweit überträgt die
Stadt Krefeld der Anstalt gemäß § 62 Abs. 1
LWG in Verbindung mit § 40 WHG die ihr
obliegende Gewässerunterhaltungs- und
Ausbaupflicht,
4. Planung, Bau und Betrieb der
Toilettenanlagen,
5. die Abfallentsorgung nach den gesetzlichen
Vorschriften als öffentlich-rechtlicher
Entsorgungsträger nach § 5 LAbfG
einschließlich der Erstellung des kommunalen
Abfallwirtschaftskonzeptes i.S.v. § 5a LAbfG
und der Abfallbilanzen i.S.v. § 5 c LAbfG,
6. die Straßenreinigung und den Winterdienst
nach Maßgaben der §§ 3 und 4 des Gesetzes
über die Reinigung öffentlicher Straßen
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Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
(Straßenreinigungsgesetz NRW-StrReinG
NRW),
7. Umsetzung der Maßnahmen des
Landschaftsplanes,
8. Betrieb und Unterhaltung des Krefelder
Urnweltzentrums,
9. Bestattungswesen als Friedhofsträger i.S. §
1 Abs. 2 des Bestattungsgesetzes - BestG
NRW einschließlich der Verwaltung und dem
Betrieb der Leichenhallen, des Krematoriums
und der Ehrengräber im Sinne des § 27 der
Satzung für die Friedhöfe der Stadt Krefeld
vom 24.05.2016 sowie der Bedarfsplanung,
dem Entwurf, Bau, Betrieb, Unterhaltung und
Verwaltung der städtischen Friedhöfe,
10. Bewirtschaftung der städtischen Wälder
nach den Vorgaben der §§ 32 ff
Landesforstgesetz NRW - LfoG einschließlich
der langfristigen Forsteinrichtung, der Anlage,
Pflege und dem Schutz der Waldbestände
sowie Bau und Unterhaltung von Wald- und
Reitwegen, Erholungs- und
Sondereinrichtungen, Maßnahmen der
Landschaftspflege im Wald und den
zugeordneten Freiflächen, Holzeinschlag und
sonstige forstliche Nutzung, dem Verkauf von
Walderzeugnissen, sowie der Erstellung von
forstlichen Gutachten und
Waldbewertungsgutachten,
11. Beratung von Vereinen bei der Planung
und Errichtung von vereinseigenen
Sportanlagen.
Die Übernahme der Aufgaben nach Ziffer. 2
bis 11 erfolgt mit Inkrafttreten der
Änderungssatzung.
(2) Die Anstalt kann darüber hinaus jeweils im
Auftrag als Erfüllungsgehilfin der Stadt Krefeld
folgende Aufgaben wahrnehmen:
1. die Objektplanung, den Bau und die
Unterhaltung städtischer
Infrastruktureinrichtungen wie
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Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
Straßenverkehrsanlagen, Wege, Plätze,
Brücken, einschließlich der
Straßenbeleuchtung und des
Straßenbegleitgrüns, Ingenieursbauten,
Lärmschutzanlagen, der Anstrahlung
besonderer Gebäude, der Lichtsignalanlagen,
des Parkleitsystems, anderer
Verkehrseinrichtungen und der
Senkenreinigung,
2. die Beflaggung der Stadt im Bereich der
öffentlichen Straßen,
3. Vertretung der Stadt Krefeld in Wasser- und
Deichverbandsgremien,
4. die Durchführung von Absperrmaßnahmen
im öffentlichen Raum bei Veranstaltungen,
5. Objektplanung, Bau und Unterhaltung von
Grünflächen und Freianlagen für die
Fachbereiche der Stadt Krefeld,
6. Objektplanung, Bau, Unterhaltung, Betrieb
und Verwaltung der öffentlichen Grünflächen
und deren Einrichtungen einschließlich des
Freizeitwegenetzes,
7. Erhaltung (Anlegung, Instandhaltung und
Pflege) der Gräber nach § 5 Abs. 3
Gräbergesetz (Gräber der Opfer von Krieg
und Gewaltherrschaft),
8. Objektplanung, Bau, Unterhaltung und
Verwaltung von Spielplätzen,
9. technische Betreuung von
Spielplatzinitiativen,
10. Durchführung der Maßnahmen für den
Naturschutz gemäß §§ 136 a ff BauGB,
11. Betrieb und Unterhaltung des Botanischen
Gartens,
12. Betreuung und Verwaltung der
Kleingartenanlagen,
13. Objektplanung, Bau, Verwaltung,
Unterhaltung und Betrieb der in Anlage 2
aufgeführten Sporteinrichtungen der Stadt
Krefeld einschließlich der
Gebäudeunterhaltung und
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Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
Energiebewirtschaftung für die Sport- und
Freizeitbauten.
Die Wahrnehmung der Aufgaben im Auftrag
als Erfüllungsgehilfin erfolgt auf der Grundlage
eines mit der Stadt Krefeld für jeden Bereich
separat abzuschließenden
Leistungsvertrages, der der Zustimmung des
Verwaltungsrates bedarf.
4
c)
(1) Das Kommunalunternehmen übernimmt
folgende, auf es von der Stadt Krefeld
übertragene
Aufgaben, die es im eigenen Namen und in
eigener Verantwortung entsprechend § 114 a
Abs.
3 GO NRW durchführt:
1. das auf dem Gebiet der Stadt Krefeld
anfallende Abwasser zu beseitigen und die
hierfür not
wendigen Anlagen vorzuhalten, zu planen, zu
bauen und zu betreiben. Die Stadt Krefeld
über
trägt dem Kommunalunternehmen die ihr
gemäß § 56 WHG i.V.m. § 46 Absatz 1 Nr. 1
bis 5
LWG obliegenden Aufgaben der
Abwasserbeseitigung. Im Umfang der
übertragenen Aufgaben
ist das Kommunalunternehmen
abwasserbeseitigungspflichtig,
2. Aufstellung und Fortschreibung des
Wasserversorgungskonzeptes entsprechend
den Vorgaben von § 38 Abs. 3 LWG,
3. die Gewässerunterhaltung einschließlich
des Gewässerausbaus, dem Ausgleich der
Wasserführung und den Hochwasserschutz
bei den auf dem Gebiet der Stadt Krefeld
liegenden Gewässer im Sinne § 2 LWG nach
den gesetzlichen Vorschriften. Zu den
Aufgaben gehören auch die Unterhaltung, die
a)
Der Vorstand besteht aus einem Mitglied.
b)
Nicht mehr
Vorstand:
Döpcke, Helmut Gerhard Heinrich - genannt Helmut -,
Krefeld, *XX.XX.1957
Einzelprokura mit der Ermächtigung zur Veräußerung
und Belastung von Grundstücken:
Prokura geändert; nunmehr:
Hölters, Peter Gerhard, Krefeld, *XX.XX.1961
a)
Die Satzung wurde durch Beschlüsse vom 17.11.2022 und
28.03.2023 geändert in §§ 1 (Rechtsform, Name,Sitz,
Stammkapital), 2 (Gegenstand des Kommunalunternehmens
(Anstaltszweck)), 3 (Kompetenzen des
Kommunalunternehmens), 5 (Vorstand), 7 (Aufgaben des
Verwaltungsrates), 8 (Einberufung und Beschlüsse des
Verwaltungsrates), 9 (Verpflichtungserklärungen), 13
(Bekanntmachungen), 14 (Überleitungsregelungen), neuer § 10
a (Finanzausstattung des Kommunalunternehmens) und § 10 b
(Innenrevision).
a)
20.09.2023
Delic
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a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
Planung, der Bau und der Betrieb der dafür
notwendigen Anlagen. Insoweit überträgt die
Stadt Krefeld dem Kommunalunternehmen
gemäß § 62 Abs. 1 und Abs. 2 und § 68 LWG
in Verbindung mit § 40 WHG und § 62 Abs. 5
LWG die ihr obliegende
Gewässerunterhaltungs- und Ausbaupflicht,
4. Planung, Bau und Betrieb von öffentlichen
Bedürfnisanstalten,
5. die Abfallentsorgung nach den gesetzlichen
Vorschriften als öffentlich-rechtlicher Entsor
gungsträger nach § 5 LKrWG einschließlich
der Erstellung des kommunalen
Abfallwirtschafts
konzeptes i.S.v. § 6 LKrWG und der
Abfallbilanzen i.S.v. 7 LKrWG,
6. die Straßenreinigung und den Winterdienst
nach Maßgaben der § 3 und 4 des Gesetzes
über die Reinigung öffentlicher Straßen
(Straßenreinigungsgesetz NRW-StrReinG
NRW),
7. Durchführung der im Landschaftsplan
festgesetzten Entwicklungs-, Pflege- und
Erschlie
ßungsmaßnahmen als Träger der
Landschaftsplanung im Sinne von § 25
LNatSchG NRW so
wie der sonstigen Einzelmaßnahmen von
Naturschutz- und Landschaftspflege,
8. Betrieb und Unterhaltung des Krefelder
Urnweltzentrums,
9. Bestattungswesen als Friedhofsträger i.S. §
1 Abs. 2 des Bestattungsgesetzes BestG
NRW einschließlich der Verwaltung und dem
Betrieb der Leichenhallen, des Krematoriums
und der Ehrengräber im Sinne des § 27 der
Satzung für die Friedhöfe der Stadt Krefeld
vom
24.05.2016 sowie der Bedarfsplanung, dem
Entwurf, Bau, Betrieb, Unterhaltung und
Verwal
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a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
tung der städtischen Friedhöfe,
10. Bewirtschaftung der städtischen Wälder
nach den gesetzlichen Vorgaben
einschließlich der langfristigen
Forsteinrichtung, der Anlage, Pflege und dem
Schutz der Waldbestände sowie Bau und
Unterhaltung von Wald- und Reitwegen,
Erholungs- und Sondereinrichtungen,
Maßnahmen der Landschaftspflege im Wald
und den zugeordneten Freiflächen,
Holzeinschlag und sonstige forstliche
Nutzung, dem Verkauf von Walderzeugnissen,
zu dem das Kommunalunternehmen in der
Weise ermächtigt wird, dass es dies im
eigenen Namen und auf eigene Rechnung
vornimmt, sowie der Erstellung von forstlichen
Gutachten und Waldbewertungsgutachten,
11. Hege und Pflege des Wildes in den
Wildgattern als Eigentümerin,
12. öffentliche Kinderspielplätze vorzuhalten,
zu planen, zu bauen und zu betreiben,
13. die Aufgaben aus dem Gräbergesetz nach
den gesetzlichen Vorschriften unter
Berücksich
tigung der Verordnung über die Zuständigkeit
nach dem Gräbergesetz,
14. die Aufgaben aus dem Gesetz über das
öffentliche Flaggen nach den gesetzlichen und
ört
lichen Vorschriften an Straßen, Plätze und
öffentlichen Freiflächen,
15. die Vertretung der Stadt Krefeld als
Körperschaft in den Wasser- und
Bodenverbänden und Deichverbänden nach
Wasserverbandsgesetz sowie die Bestellung
der Vertreter in deren Organen sowie die
Verwaltung der Mitgliedschaft und
Kostentragung der Beiträge und Gebühren als
Körperschaft,
16. Planung, Bau, Betrieb, Unterhaltung und
Verwaltung des Botanischen Gartens,
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b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
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6
17. Betrieb und Unterhaltung der öffentlichen
Straßen im Sinne des § 2 Straßen- und
Wegegesetz NRW soweit die Stadt Krefeld
Straßenbaulastträgerin ist sowie der
öffentlichen selbstständigen Parkflächen,
einschließlich der Verkehrs- und
lngenieursbauten, Lärmschutzanlagen,
Straßenbegleitgrün, Parkleitsystem andere
Verkehrseinrichtungen, der
Straßenentwässerungsanlagen einschließlich
der Senken. Die Stadt Krefeld überträgt im
Rahmen dieser Aufgaben dem
Kommunalunternahmen die ihr gemäß § 9, 9a
Straßen- und Wegegesetz Nordrhein-
Westfalen (StrWG NRW) obliegende
Verkehrssicherungspflicht als Teil der
Straßenbaulast. Die Unterhaltung umfasst
auch die Reinigung von Straßen außerhalb
der geschlossenen Ortslage,
18. Betrieb und Unterhaltung von Straßen,
Wegen und Plätzen, die im Eigentum der
Stadt Krefeld sind und nicht als öffentliche
Straße im Sinne des Straßen- und
Wegegesetzes gewidmet sind jedoch der
öffentlichen Nutzung überlassen sind,
19. Planung, Bau und Betrieb von
lngenieurbauwerken, Lichtsignalanlage,
Verkehrszeichen
und Straßen-/Hausnummernschilder,
20. Planung, Bau und Betrieb von
Einrichtungen des Parkraummanagements im
öffentlich ge
widmeten Straßenraum sowie der öffentlichen
selbstständigen Parkflächen,
21. Betrieb und Unterhaltung der öffentlichen
Grünflächen und deren Einrichtungen wie
Brücke, Denkmälern und Kunstwerken
einschließlich des Wegenetzes,
22. das Kleingartenwesen im Sinne des
Bundeskleingartengesetzes sowie die
Planung, Bau,
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b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
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Betrieb und Verwaltung der städtischen
Kleingartenanlagen.
Im Rahmen der Aufgabenübertragung gehen
alle mit der übertragenen Aufgabe zusammen
hängenden Rechte und Pflichten
einschließlich der Verkehrssicherungspflicht
auf das Kommu
nalunternehmen über. Verträge zwischen der
Stadt Krefeld und Dritten im Zusammenhang
mit
den übertragenen Aufgaben bedürfen der
einzelvertraglichen Übernahme.
Die Bauleitplanung inklusive der
Grünordnungsplanung und die damit
verbundene Regelung
der Bodennutzung in ihrem Gebiet verbleibt
vollumfänglich bei der Stadt Krefeld. Gleiches
gilt
für die strategische Straßen- und
Verkehrsplanung in Bezug auf alle Straßen im
Sinne des § 3 Straßen- und Wegegesetz
NRW, deren Baulast die Stadt Krefeld trägt.
Die strategische Straßen- und
Verkehrsplanung umfasst neben der
Linienbestimmung insbesondere die
Grundlagenermittlung und Vorplanung (aktuell
entsprechend der HOAI Leistungsbild
Verkehrsanlagen LPH 1 und 2) neuer Straßen
oder die Änderung bei bestehenden Straßen.
Widmungs- und Einziehungsrecht sowie die
Planung im Rahmen der Stadtentwicklung
obliegen der Stadt Krefeld.
(2) Das Kommunalunternehmen nimmt
darüber hinaus im Rahmen eines oder
mehrerer Kooperationsverträge, die die
Aufgabeninhalte und die Umfänge festlegen,
für die Stadt Krefeld folgende Aufgaben wahr:
1. Technische Planung und Bau (aktuell
entsprechend der HOAI Leistungsbild
Verkehrsanla
gen LPH 3 bis 9) von Straßen im Sinne des §
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c) Gegenstand des Unternehmens
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis
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b) Sonstige Rechtsverhältnisse
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a) Tag der Eintragung
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2 Straßen- und Wegegesetz soweit die Stadt
Krefeld Straßenbaulastträgerin wird,
einschließlich der Verkehrs- und
lngenieursbauten, Lärm
schutzanlagen, Straßenbegleitgrün,
Parkleitsystem, anderer
Verkehrseinrichtungen, der Stra
ßenentwässerungsanlagen,
2. Technische Planung und Bau (aktuell
entsprechend der HOAI Leistungsbild
Freianlagen LPH 3 bis 9) von Wegen und
Plätzen, Grün- und Freizeitanlagen und
anderen flächenbezogenen Einrichtungen.
Das Kommunalunternehmen ist berechtigt,
Drittunternehmen im eigenen Namen und
eigene
Rechnung zu beauftragen und diese
Leistungen der Stadt Krefeld weiter zu
berechnen.
(3) Das Kommunalunternehmen kann darüber
hinaus im Rahmen eines oder mehrerer
Koope
rationsverträge, die die Aufgabeninhalte und
die Umfänge festlegen, für die Stadt Krefeld
fol
gende Aufgaben wahrnehmen:
1. Planung und Bau (aktuell entsprechend der
HOAI Leistungsbild Freianlagen LPH 1 bis 9)
von Sportfreianlagen,
2. Betrieb und Unterhaltung der
Sportfreianlagen, der Außenanlagen von
Schwimmbädern, der
Schulsportaußenanlagen sowie des
Erholungsparkes Elfrather Sees,
3. Betrieb und Unterhaltung von Grün- und
Außenanlagen von Gebäuden der Stadt
Krefeld.
(4) Das Kommunalunternehmen ist berechtigt,
zur Unterstützung seiner Aufgaben und zur
För
derung des Anstaltszwecks Mitgliedschaften
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b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder
a) Tag der Eintragung
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in Zweckverbänden, Genossenschaften,
Verbän
den und Vereinen oder in sondergesetzlichen
Verbänden zu begründen.
(5) Das Kommunalunternehmen wird Mitglied
im Kommunalen Arbeitgeberverband
Nordrhein-
Westfalen e.V.
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