Handelsregister A des Amtsgerichts Duisburg
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Nummer der Firma:
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HRA 9978
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
1
a)
Wirtschaftsbetriebe Duisburg - Anstalt des
öffentlichen Rechts
b)
Duisburg
c)
Gegenstand des Unternehmens (der Anstalt)
ist gem. § 2 Abs. 1 der Satzung:
1. die Abfallentsorgung nach den gesetzlichen
Vorschriften, ausgenommen die Erstellung
des kommunalen Abfallwirtschaftskonzeptes
i.S.v. § 5 a Landesabfallgesetz Nordrhein-
Westfalen (LAbfG NW) und der Abfallbilanzen
i.S.v. § 5 c LAbfG NW,
2. die Stadtentwässerung einschließlich der
Abwasserbeseitigungspflicht gemäß § 53 Abs.
1 Landeswassergesetz Nordrhein-Westfalen
(LWG NW) i.V.m. § 18a
Wasserhaushaltsgesetz (WHG),
ausgenommen die Erstellung und Vorlage des
Abwasserbeseitigungskonzeptes i.S.v. § 53
Abs. 1 Satz 2 Nr. 7, Abs. 1 a, Abs. 1 b LWG
NW,
3. die Straßenreinigung und den Winterdienst
nach den gesetzlichen Vorschriften,
4. Planung, Bau und Betrieb von
Lichtsignalanlagen und Verkehrszeichen,
5. Planung, Bau und Betrieb der städtischen
Spielplätze.
Außerdem wurde der Anstalt die
Durchführung verschiedener Aufgaben
übertragen, die sie im Auftrag der Stadt
Duisburg als deren Erfüllungsgehilfin
wahrnimmt.
a)
Der Vorstand vertritt die Anstalt öffentlichen Rechts
gerichtlich und außergerichtlich und besteht aus
mindestens zwei Mitgliedern. Der Verwaltungsrat kann
für jedes Vorstandsmitglied eine/n Stellvertreter/in
bestellen.
Der Vorstand ist befugt Prokura zu erteilen.
Der Vorstand ist für Geschäfte mit
Beteiligungsgesellschaften der Stadt Duisburg befugt,
im Namen der Anstalt mit sich als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
b)
Vorstand:
Patermann, Thomas, Duisburg, *XX.XX.1963
Vorstand:
Sigel, Ulrich, Berlin, *XX.XX.1966
Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen:
Gerbracht, Wolfgang, Tönisvorst, *XX.XX.1955
Becker, Hans-Peter, Duisburg, *XX.XX.1958
Schachta, Ingo, Voerde, *XX.XX.1965
a)
Anstalt des öffentlichen Rechts.
b)
Der Rat der Stadt Duisburg hat in seiner Sitzung vom 11.12.2006
die im Amtsblatt der Stadt Duisburg Nr. 63 vom 29.02.2006
bekanntgemachte Satzung beschlossen.
a)
23.03.2007
Spüler
2
c)
Gegenstand des Unternehmens (der Anstalt)
ist gem. § 2 Abs. 1 der Satzung:
1. die Abfallentsorgung nach den gesetzlichen
Vorschriften, ausgenommen die Erstellung
a)
Der Rat der Stadt Duisburg hat in seiner Sitzung vom 10.12.2007
die Satzung in § 2 Abs. 1, § 2 Abs. 2, § 4 und § 7 geändert.
a)
03.03.2008
Metz
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Nummer der Firma:
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HRA 9978
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
des kommunalen Abfallwirtschaftskonzeptes
i.S.v. § 5 a Landesabfallgesetz Nordrhein-
Westfalen (LAbfG NW) und der Abfallbilanzen
i.S.v. § 5 c LAbfG NW,
2. die Stadtentwässerung einschließlich der
Abwasserbeseitigungspflicht gemäß § 53 Abs.
1 Landeswassergesetz Nordrhein-Westfalen
(LWG NW) i.V.m. § 18a
Wasserhaushaltsgesetz (WHG),
ausgenommen die Erstellung und Vorlage des
Abwasserbeseitigungskonzeptes i.S.v. § 53
Abs. 1 Satz 2 Nr. 7, Abs. 1 a, Abs. 1 b LWG
NW,
3. die Straßenreinigung und den Winterdienst
nach den gesetzlichen Vorschriften,
4. Planung, Bau und Betrieb von
Lichtsignalanlagen und Verkehrszeichen,
5. Planung, Bau und Betrieb der städtischen
Spielplätze,
6. Planung, Bau und Betrieb der
Bedürfnbisanstalten.
Außerdem wurde der Anstalt die
Durchführung verschiedener Aufgaben
übertragen, die sie im Auftrag der Stadt
Duisburg als deren Erfüllungsgehilfin
wahrnimmt.
3
Prokura erloschen:
Schachta, Ingo, Voerde, *XX.XX.1965
a)
06.08.2008
Metz
4
a)
Der Vorstand vertritt die Anstalt öffentlichen Rechts
gerichtlich und außergerichtlich und besteht aus
einem Mitglied oder zwei Mitgliedern. Der
Verwaltungsrat kann für den Vorstand
Stellvertreter/innen bestellen.
Der Vorstand ist befugt Prokura zu erteilen.
Der Vorstand ist für Geschäfte mit
Beteiligungsgesellschaften der Stadt Duisburg befugt,
im Namen der Anstalt mit sich als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Der Rat der Stadt Duisburg hat in seiner Sitzung vom 28.04.2008
die Satzung in § 2 Abs. 6 Nr. 2, § 4 und § 8 Abs. 3 geändert.
a)
20.02.2009
Metz
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Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
b)
Nicht mehr
Vorstand:
Sigel, Ulrich, Berlin, *XX.XX.1966
5
a)
Der Rat der Stadt Duisburg hat in seiner Sitzung vom 05.07.2010
die Satzung in § 2 Abs. 1 Nr. 2, § 2 Abs. 5 S. 1, § 5 Abs. 6, § 10
Abs. 4 und § 13 Abs. 3 geändert; ferner wurde im § 6 Abs. 2 ein
zweiter Satz eingefügt sowie in § 6 ein neuer Absatz 3
eingefügt.
Der Rat der Stadt Duisburg hat in seiner Sitzung vom 04.10.2010
die Satzung in § 2 Abs. 1 Nr. 1, § 2 Abs. 1 Nr. 2, § 2 Abs. 2 Nr. 4
geändert; sowie nach § 2 Abs. 1 Nr. 6 eine Nr. 7 eingefügt.
Ferner wurde nach § 13 ein § 14 eingefügt, die bisherigen §§
14-18 wurden in §§ 15-19 umnummeriert geändert.
a)
20.04.2011
Metz
6
a)
Der Vorstand vertritt die Anstalt öffentlichen Rechts
gerichtlich und außergerichtlich und besteht aus
einem Mitglied oder mehreren Mitgliedern. Der
Verwaltungsrat kann für den Vorstand
Stellvertreter/innen bestellen.
Der Vorstand ist befugt Prokura zu erteilen.
Der Vorstand ist für Geschäfte mit
Beteiligungsgesellschaften der Stadt Duisburg befugt,
im Namen der Anstalt mit sich als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Der Rat der Stadt Duisburg hat in seiner Sitzung vom 24.09.2012
die Satzung in § 1 (Name, Sitz, Stammkapital), § 4 (Der
Vorstand) und § 10 (Wirtschaftsführung und Rechnungswesen)
geändert.
a)
05.11.2012
Metz
7
b)
Bestellt als
Vorstand:
Dr. Greulich, Peter, Duisburg, *XX.XX.1957
Bestellt als
Vorstand:
Linsen, Uwe, Duisburg, *XX.XX.1959
a)
10.01.2013
Metz
8
a)
Der Rat der Stadt Duisburg hat in seiner Sitzung vom 10.12.2012
a)
18.03.2013
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Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
die Satzung in § 2 um Absatz 3 ergänzt und redaktionell
geändert.
Metz
9
a)
Der Vorstand vertritt die Anstalt öffentlichen Rechts
gerichtlich und außergerichtlich und besteht aus
einem Mitglied oder mehreren Mitgliedern.
Ist nur ein Vorstand bestellt, vertritt dieser die Anstalt
allein.
Sind mehrere Mitglieder des Vorstandes vorhanden
wird die Anstalt des öffentlichen Rechts durch zwei
Mitglieder des Vorstandes vertreten.
Der Verwaltungsrat kann für den Vorstand
Stellvertreter/innen bestellen.
Der Vorstand ist befugt Prokura zu erteilen.
Der Vorstand ist für Geschäfte mit
Beteiligungsgesellschaften der Stadt Duisburg befugt,
im Namen der Anstalt mit sich als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Der Rat der Stadt Duisburg hat in seiner Sitzung vom
30.06.2014 die Satzung in § 4 Abs. 4 (Der Vorstand) und § 5
Abs. 3 (Der Verwaltungsrat) geändert.
a)
31.10.2014
Spüler
10
b)
Nicht mehr
Vorstand:
Dr. Greulich, Peter, Duisburg, *XX.XX.1957
a)
29.03.2016
Schumacher
11
a)
Der Rat der Stadt Duisburg hat in seiner Sitzung vom 15.06.2020
die Satzung in § 8 (Einberufung und Beschlüsse des
Verwaltungsrates) geändert.
a)
03.09.2020
Metz
12
Prokura erloschen:
Gerbracht, Wolfgang, Tönisvorst, *XX.XX.1955
a)
06.05.2021
Metz
13
Prokura erloschen:
Becker, Hans-Peter, Duisburg, *XX.XX.1958
a)
23.09.2021
Metz
14
c)
(1) Die Anstalt übernimmt folgende, auf sie
übertragene Aufgaben, die sie im eigenen
Namen und in eigener Verantwortung
durchführt (§114 a Abs. 3 Satz 1 GO NRW):
a)
Die Rat der Stadt Duisburg hat in seiner Sitzung vom 25.11.2021
die Satzung in § 2 (Gegenstand der Anstalt), § 7 (Zuständigkeit
des Verwaltungsrats) und § 13 (Finanzausstattung der Anstalt)
geändert.
a)
18.03.2022
Metz
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Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
1. die Abfallentsorgung nach den gesetzlichen
Vorschriften, einschließlich der Erstellung des
kommualen Abfallwirtschaftskonzeptes i.S.v. §
5 a Landesabfallgesetz Nordrhein-Westfalen
(LAbfG) und der Abfallbilanzen i.S.v. § 5 c
LAbfG,
2. die Stadtentwässerung einschließlich der
Abwasserbeseitigungspflicht gemäß § 46 Abs.
1 Landeswassergesetz Nordrhein-Westfalen
(LWG NW) i.V.m. § 56
Wasserhaushaltsgesetz (WHG), § 52 Abs 1
LWG, einschließlich der Erstellung und
Fortschreibung des
Abwasserbeseitigungskonzeptes i.S.v. § 47
LWG, ausgenommen die Vorlage des
Abwasserbeseitigungskonzeptes gemäß § 46
Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 LWG,
3. die Straßenreinigung und den Winterdienst
nach den gesetzlichen Vorschriften,
4. Planung, Bau und Betrieb von
Lichtsignalanlagen und Verkehrszeichen,
5. Planung, Bau und Betrieb der städtischen
Spielplätze,
6. Planung, Bau und Betrieb der
Bedürfnisanstalten,
7. die Gewässerunterhaltung einschließlich
des Gewässerausbaus, des Ausgleichs der
Wasserführung und des Hochwasserschutzes
bei den auf dem Gebiet der Stadt Duisburg
gelegenen sonstigen Gewässern im Sinne des
§ 2 Abs.1 Nr. 3 LWG nach den gesetzlichen
Vorschriften. Zu den Aufgaben der Anstalt
gehören auch die Unterhaltung, die Planung,
der Bau und der Betrieb der daür notwendigen
Anlagen. Im Rahmen dieser Aufgabe
überträgt die Stadt Duisburg der Anstalt
gemäß § 40 WHG obliegende
Gewässerunterhaltungs- und
Gewässerausbaupflicht.
8. die Aufgabe der Anlage und Unterhaltung
der nicht-konfessionsgebundenen Friedhöfe in
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Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
der Stadt Duisburg sowie der städtischen
Feuerbestattungsanlage (Friedhofsträger § 1
Abs.2 BestG NRW).
(2) Der Anstalt wird zudem die Aufgaben, die
sie im Auftrag der Stadt Duisburg als deren
Erfüllungsgehilfin wahrnimmt, übertragen:
1. die Unterhaltung städtischer
Verkehrsinfrastruktureinrichtungen (wie z. B.
Straßen, Wege, Plätze, Brücken)
einschließlich des dazugehörenden
Straßenbegleitgrüns und die Ausführung
beauftragter Ingenieurarbeiten für
Einzelprojekte,
2. die Unterhaltung der Grünflächen sowie
3. der Hochwasserschutz auf dem Gebiet der
Stadt Duisburg gemäß den gesetzlichen
Vorschriften. Die Einzelheiten der
Beauftragung der Anstalt ergeben sich aus
einem mit der Stadt für jeden Bereich separat
abzuschließenden Leistungsvertrag, der der
Zustimung des Verwaltungsrates bedarf.
(3) Die Anstalt wird daüber hinaus Ausbildung,
Qualifizierung, Fortbildung und Umschulung
sowie die Unterstützung jeglicher Art von
sonst arbeitslosen jungen Menschen und
Langzeitarbeitslosen und
Sozialhilfeempfängern auf dem regionalen
Arbeitsmarkt fördern.
(4) Die Übertrgung nach Abs. 1 umfasst auch
den Übergang der Verkehrssicherungspflicht
auf die Anstalt.
(5) Die Anstalt kann die in Abs. 1 und Abs. 2
bezeichneten Aufgaben unter den jeweils
geltenden gesetzlichen Voraussetzungen
auch für andere Gemeinden wahnehmen.
(6) Die Anstalt kann nach Maßgabe des § 114
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Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
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4
5
6
Abs. 4 i.V.m. § 108 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und Nr. 2
GO NRW andere Unternehmen oder
Einrichtungen gründen oder sich an solchen
beteiligen, wenn das dem Anstaltszweck
dient. Dabei ist sicherzustellen, dass die
Haftung der Anstalt auf einen betimmten
Betrag begrenzt ist.
(7) Die Anstalt ist berechtigt, anstelle der Stadt
1. Satzungen für die gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1
bis 3 und Nr. 8 übertragenen Aufgabengebiete
zu erlassen,
2. unter den Voraussetzungen des § 9 GO
NRW sowie des § 48 Landeswassergesetz
NRW durch Satzung einen Anschluss- und
Benutzungszwang der öffentlichen Einrichtung
für den nach diesen Bestimmungen
übertragenen Aufgabenkreis anzuordnen.
Die Stadt überträgt insoweit das ihr gemäß §§
1,2,4,6,8 und 10 des
Kommunalabgabengesetzes für das Land
Nordrhein-Westfalen (KAG) zustehende Recht
im Zusammenhang mit der
wahrzunehmenden Aufgabe nach § 2 Abs. 1
Nr. 1 bis 3 und Nr. 8, Gebühren und Beiträge
zu erheben und zu vollstrecken oder Entgelte
zu fordern und durchzusetzen.
(8) Die Anstalt kann Beamtinnen und Beamte
ernennen, versetzen, abordnen, befördern
und entlassen, soweit sie hoheitliche
Befugnisse ausübt. Dies gilt sinngemäß,
allerdings ohne die zuvor genannte
Einschränkung auch für Beschäftigte.
(9) Die Anstalt soll zur Erledigung der ihr
obliegenden Aufgaben gemäß Abs. 1,
insbesondere bei der Erarbeitung von
Satzungen gemäß Abs. 7, bestehende
Einrichtungen der Stadt Duisburg im Rahmen
der Amtshilfe in Anspruch nehmen. Art und
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Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
Umfang der konkreten Ausgestaltung sind in
separaten Vereinbarungen festzulegen. Die
Verantwortung der Anstalt für die
Wahrnehmung der im Rahmen des
Anstaltszwecks übernommen Aufgaben bleibt
hiervon unberührt.
15
Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen:
Baum, Wolfgang, Moers, *XX.XX.1970
Beck, Sebastian, Essen, *XX.XX.1981
a)
28.11.2023
Metz
16
a)
Die Rat der Stadt Duisburg hat in seiner Sitzung vom 18.09.2023
die Satzung in § 2 (Gegenstand der Anstalt),
§ 7 (Zuständigkeit des Verwaltungsrats) und § 13
(Finanzausstattung der Anstalt) geändert.
a)
20.03.2024
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