| Besondere Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | gemäß allgemeiner Vertretungsregelung; für alle Rechtsgeschäfte zwischen der Kommanditgesellschaft und der Komplementärin mit der Befugnis - auch für jeden Geschäftsführer - im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. |