Ist nur ein persönlicher Gesellschafter vorhanden, vertritt dieser allein. Sind mehrere persönliche haftende Gesellschafter vorhanden, vertreten diese gemeinschaftlich.
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.