Kommanditist/en mit der Bezeichnung "Haftsumme" anstelle der Bezeichnung "Einlage" gemäß Artikel 89 Absatz 2 EGHGB berichtigend von Amts wegen neu vorgetragen.
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Code: Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (058)