| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Ist nur ein persönlich haftender Gesellschafter vorhanden, ist dieser berechtigt, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Sind mehrere persönlich haftende Gesellschafter vorhanden, so vertreten jeweils zwei von ihnen gemeinsam. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. |