| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Ist nur ein persönlich haftender Gesellschafter vorhanden, vertritt dieser allein. Sind mehrere persönlich ahftende Gesellschafter vorhanden, so vertreten jeweils zwei gemeinsam. Jeder persönlich haftende Gesellschafter hat die Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen |