| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft wird von der persönlich haftenden Gesellschafterin vertreten. Die persönlich haftende Gesellschafterin und ihre vertretungsbefugten Organe sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. |