| Besondere Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | die persönlich haftende Gesellschafterin - und ihre Geschäftsführer - sind für die Rechtsgeschäfte zwischen der persönlich haftenden Gesellschafterin und der Kommanditgesellschaft berechtigt, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich selbst im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten. |