| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft hat stets nur einen persönlich haftenden Gesellschafter. Der persönlich haftende Gesellschafter ist stets allein zur Vertretung berechtigt. Der persönlich haftende Gesellschafter ist berechtigt im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. |