| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt Rechtsgeschäfte zwischen der persönlich haftenden Gesellschafterin und der Gesellschaft, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten vorzunehmen. |