| Besondere Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, bei allen Rechtshandlungen zwischen der Gesellschaft und der persönlich haftenden Gesellschafterin, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. |