Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Stiftung allein. Sind mehrere Vortstandsmitglieder bestellt, so wird die Stiftung durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem besonderen Vertreter (§§ 84 Abs. 5, 30 BGB) vertreten.
„Zweck der Stiftung ist die Förderung, Unterstützung und Weiterentwicklung katholischer Kinder- und Jugendhilfe im Bistum Hildesheim. Dieser Zweck wird insbesondere erreicht durch 1. den Betrieb, die Beteiligung an und die Führung von gemeinnützigen Einrichtungen im Sinne des Stiftungszweckes 2. die Erbringung von Serviceleistungen 3. die Aus- und Weiterbildung des Personals 4. die Förderung und Unterstützung von Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen 5. die Förderung und Unterstützung von Schulen und ähnlichen Einrichtungen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe 6. die Förderung und Unterstützung der Katholischen Kirche im Rahmen ihrer seelsorglichen und caritativen Tätigkeiten, 7. die Förderung von Wissenschaft und Forschung durch die Vergabe oder Unterstützung von Forschungsaufträgen.“