Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem besonderen Vertreter gemäß §§ 30, 84 V BGB vertreten.
Betrieb, Beteiligung an und Führung von gemeinnützigen Einrichtungen der katholischen Altenarbeit, Altenhilfe und Altenpflege im Bistum Hildesheim, Erbringung von Serviceleistungen, Aus- und Weiterbildung des Personals, Förderung und Unterstützung von Alten- und Pflegeheimen einschließlich gemeinnütziger Tochtergesellschaften, Förderung und Unterstützung von Schulen und ähnlichen Einrichtungen im Bereich der Kranken- und Altenpflege, Förderung und Unterstützung der Katholischen Kirche im Rahmen ihrer seelsorglichen und caritativen Tätigkeiten und Förderung von Wissenschaft und Forschung durch Vergabe oder Unterstützung von Forschungsaufträgen