| Gegenstand | 1 .Die Entwicklung und Förderung der Tätigkeit im weitesten Sinne von regionalen und lokalen Gebietskörperschaften, Vereinen, Verbänden und Unternehmen, auch grenzüberschreitend, ebenfalls durch die teilweise Übernahme bestimmter Tätigkeiten oder durch Outsourcing. 2. Die EWIV kann auch als Marketing-, Vertriebs- und Einkaufsgemeinschaft für ihre Mitglieder oder die mit ihr vertraglich verbundenen Organisationen tätig werden; sie kann auch für die gemeinsame Nutzung von Lizenz- oder Franchisingrechten tätig werden. Die EWIV kann Leistungen ihrer Mitglieder direkt auf eigene Rechnung der EWIV abrechnen. Die Mitglieder können Betriebskosten im Rahmen ihres Budgets durch die EWIV begleichen lassen. 3. Gegenstand der EWIV ist auch der internationale Informations- und Erfahrungsaustausch, die Abhaltung von Workshops, Seminaren, Konferenzen und anderen Veranstaltungen sowie die Erstellung und Herausgabe von bzw. die Werbung für und der Vertrieb von Publikationen in jeder Form und die Zusammenarbeit mit europäischen und internationalen öffentlichen, privaten und Nichtregierungs-Organisationen. 4. Die EWIV kann vertragliche Beziehungen mit anderen Unternehmen und Organisationen unterhalten. Sie kann unselbständige Projektbüros oder Informationsstellen, wo auch immer, eröffnen. 5. Die EWIV kann auch durch geistiges Eigentum (Copyrights, Marken, Lizenzen usw.) in eigenem Namen, für Mitglieder oder Dritte verwalten und verwerten. Der Aufsichtsrat entscheidet über die Verwertung der erlangten Rechte unter Einbeziehung der betroffenen Mitglieder. 6. Die EWIV arbeitet nicht auf wirtschaftlichen Gewinn orientiert. |