Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln.Für Rechtsgeschäfte zwischen der Gesellschaft einerseits und persönlich haftenden Gesellschaftern oder den Kommanditisten andererseits sind die persönlich haftenden Gesellschafter und die Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafter jeweils befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
mit der Befugnis - auch für jeden Geschäftsführer - Rechtsgeschäfte im Namen der Gesellschaft mit sich (der TOBI Windenergie Verwaltungs GmbH) oder als Vertreter der Kommanditisten abzuschließen.