Der Vorstand besteht aus höchstens fünf Mitgliedern. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
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Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
für die wirtschaftliche Sicherung, den Fortbestand und das Wachstum der Otto-Bock-Gruppe Sorge zu tragen und nach Möglichkeit den Charakter der Otto Bock Firmengruppe als Familiengesellschaft zu bewahren; die Otto-Bock-Gruppe sind die Otto Bock Holding Stiftung & Co. KG sowie deren unmittelbaren und mittelbaren Tochtergesellschaften; die Beteiligung als persönlich haftende und geschäftsführende Gesellschafterin an der Otto Bock Holding Stiftung & Co. KG sowie die Förderung und Unterstützung des Stifters sowie seiner leiblichen, ehelichen Abkömmlinge