Handelsregister A des Amtsgerichts Braunschweig
Abdruck
Nummer der Firma:
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HRA 6139
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
1
a)
Linden-Apotheke Wilhelm Haeseler
b)
Wenden
b)
Inhaber:
Haeseler, Wilhelm, Apotheker, Bockenem
a)
Einzelkaufmann
b)
Die Haftung für die im Betrieb des Geschäftes begründeten
Verbindlichkeiten des bisherigen Inhabers und der Übergang der
im Betrieb begründeten Forderungen sind bei dem Erwerb des
Geschäftes durch Wilhelm Haeseler ausgeschlossen worden.
a)
10.10.2005
Ryschka
b)
Tag der ersten
Eintragung: 22.05.1963
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
10.10.2005.
2
a)
Geändert, nun:
Linden-Apotheke Carla Seybold e.K.
b)
Braunschweig
b)
Nicht mehr
Inhaber:
Haeseler, Wilhelm, Apotheker, Bockenem
Nunmehr
Inhaber:
Seybold, Carla, Braunschweig, *XX.XX.1970
b)
Der Übergang der in dem Betriebe des Geschäfts entstandenen
Verbindlichkeiten und Forderungen ist beim Erwerb des
Geschäfts durch den neuen Inhaber ausgeschlossen.
a)
08.08.2006
Senftleben
3
b)
Geschäftsanschrift:
Hauptstr. 7 a, 38110 Braunschweig
Zweigniederlassung errichtet unter Firma
Hansa-Apotheke Carla Seybold e. K.
Zweigniederlassung der Linden-Apotheke
Carla Seybold e.K., 38110 Braunschweig,
Geschäftsanschrift: Hauptstr.25, 38110
Braunschweig
b)
Die bisherige Einzelfirma Hansa-Apotheke Martin Tillmann (HRA
9416) wurde auf die Inhaberin Carla Seibold übertragen, die
diese als Zweigniederlassung der hier eingetragenen Einzelfirma
fortführt. Der Übergang der in dem Betriebe des Geschäfts des
bisherigen Inhabers entstandenen Verbindlichkeiten und
Forderungen ist beim Erwerb des Geschäfts durch den neuen
Inhaber ausgeschlossen.
a)
07.12.2010
Brutzer
b)
Fall 3
Abruf vom 11.04.2024